Volltext: Geschichte der Gemeinde Triesen

Jnser Land 
Eidgenossenschaft gegründet. Immer weitere Gebiete schlossen sich 
den drei Urkantonen an. 
Hatte unsere Gegend bis ins Mittelalter herauf am meisten unter 
Truppendurchzügen und Kriegszügen (Nord-Süd-Richtung) gelitten, 
so gelangte sie im ausgehenden Mittelalter nun noch in die Streite, die 
sich zwischen der sich von Deutschland lösenden Schweiz und Öster- 
reich als dem Land der Habsburger ergaben. Seit 1471 beschickte die 
Schweiz keinen Reichstag mehr, verweigerte die Reichssteuer, küm- 
merte sich nicht um Reichstagsbeschlüsse und anerkannte keine Reichs- 
zerichtsbarkeit mehr. So kam es in unserer Gegend 1405 zum sog. 
Appenzellerkrieg, 1446 zum alten Zürcherkrieg und 1499 zum sog. 
Schwabenkrieg. 1446 und 1499 hatten unsere Landschaften als Kriegs- 
schauplatz viel zu leiden. Seit 1499 bis 1806 war die Grenze Österreichs 
zw. des Deutschen Reiches gegenüber der Schweiz am Rhein. 
Über den Rhein führten keine festen Brücken. Die Anwohner von 
aüben und drüben lagen des Rheines und der Rheinwuhre wegen sich 
dauernd in den Haaren. Das gegenüber liegende Gebiet (Sargans, War- 
rau) wurde bis 1798 (1803) von den eidgenössischen Ständen durch 
Vögte verwaltet. Dazu kam die Religionsverschiedenheit ab dem 
‘6. Jahrhundert, alles zusammen ein tiefer Graben zwischen hüben und 
drüben, der eigentlich erst mit dem Zollanschlussvertrage mit der 
Schweiz vom 29.3.1923 aufgefüllt werden konnte. 
Es kommt daher nicht von ungefähr, dass sich das Gebiet des heu- 
tigen Liechtenstein mehr an Vorarlberg anlehnte, ja Schutzbündnisse 
mit diesem schloss. Denn auch für die Voralberger war die Schutzgrenze 
eigentlich an der Luziensteig. 
Der Vorarlberger Benedikt Bilgeri beurteilt im LUB 1-3 das 
zeschichtliche Verhältnis zwischen den beiden Nachbarn mit den Wor- 
ten: «Die geschichtliche Verbundenheit Vorarlbergs mit dem Fürstentum 
Liechtenstein ist enger als mit jedem anderen Lande. Gemeinsames Schick- 
sal verband die beiden seit dem Altertum über die langen Jahrhunderte 
ihrer Zugehörigkeit zur Raetia Curiensis, zu Unterrätien bis in die Zeit der 
Montforterherrschaft hinein. Nicht nur durch rege Verwandtschaft- und 
Verkehrsbeziehungen, sondern auch im Wesenskerne waren beide in Le- 
bensart und Volkstum Stücke eines Ganzen. Auch in der Epoche der Lan- 
desteilungen unter Monifortern und Werdenbergern blieb das im wesentli- 
hen ungebrochen. Liechtenstein gehörte wie der Grossteil Vorarlbergs zum 
Bereich des Rankweiler Landgerichts: bedeutende Gebiete des Gene 
wie Sonnenberg und Blumenegg standen mit Liechtenstein lange Jahr- 
zehnte unter den Grafen von Werdenberg-Vaduz. Noch in der on, da 
Österreich am Rhein die Frontstellung gegen die Eidgenossen aufbaute, 
blieb trotz verschiedener Landesherrschati zwischen Vaduz, Schellenberg 
und Vorarlberg bis ins 17. Jahrhundert hinein das feste Band gemeinsamer 
LLandemerteiaiem bestehen. So war im Bewusstsein des Vorarlbergers erst 
die Luziensteig die wahre Grenze seiner Heimat.» 
Das Volk besass kein Mitsprachrecht. Es war mit dem Lande Ver- 
kaufsgegenstand. Die Grafen als Landesherren führten es an Österreich 
neran. 
Die Grafen von Werdenberg-Sargans waren durch Heirat mit den 
Habsburgern verwandt. Als Graf Rudolf von Habsburg 1273 deutscher 
Kaiser wurde, bestellte er seinen Verwandten, das ist Graf Hugo I. von 
Werdenberg, zum Landgrafen in Schwaben und Pfleger an Königsstatt 
n Churwalden. Damit waren die Weichen für das Zusammenleben mit 
dem Lande der Habsburger, das ist Österreich, gestellt. 
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