Armut, Kriege und Notzeiten
Im Oberland wurden sechs Männer angestellt und beeidigt, die
den Wert der Naturalien und die Verpflegungskosten der einquartierten
Mannschaften zu Fuss und zu Pferd es sten. Nach diesen Preissät-
zen wurden die Konti der einzelnen von Gemeinde zu Gemeinde einge-
zogen, wobei jeder einzelne Kontoleger seine Rechnung beschwören
musste.
Die Unterländer drangen nun darauf, dass auch bei ihnen in glei-
cher Weise wie in Vaduz die Sache berichtigt werde. Das gelang Koch
erst nach langwierigen Prozessen. In ihrer Replik vom 8. Maı 1807
bemängelten ee Gemeinden Ruggell und Gamprin besonders, dass die
Lehenbesitzer für ihre «steuerfreien» Lehen nicht herangezogen wur-
den, und dass man auch die Fremden frei liess. Ferner habe die Revision
der eingelegten Konti gemangelt. Unter dem Namen «erpresste Natura-
lien» habe man auch gestohlene Sachen aufgenommen. Endlich hätten
die Wirtsleute von der grossen Umteilung den grössten Nutzen und
seien jetzt reicher als vor dem Krieg.
Mit Note vom 30. März 1801 legte das Oberamt folgenden Ent-
schädigungstarif fest:
«Die von den 6 verpflichteten Männern in betreff der Einquartier-
und Verpflegung des Militaires vom 11. Jänner 1798 bis letzten März 1801
bestimmt und Boesetzten Taxen bestehen folgendem:
Für die Österreicher
vom 21.1. 1790 bis 6. März 1799 für einen Oberoffizier
samt einem Pferd
tägl. Quartiergeld
tägl. für Verpflegung eines Gemeinen
tägl. für Husaren-Pferd Stallgeld
tägl. für Pack- oder Fuhrpferd
vom 25. März 1799 bis 13. Juli 1800
für einen Oberoffizier samt einem Pferd
täglich Quartiergeld
für einen Gemeinen
für einen Landschützen
für Verköstigung eines Gemeinen
für ein Pferd Stallgeld
Verköstigung über Mittag
Verköstigung über Nacht
Für die Franzosen
Im März 1799
für einen O.Offizier tägl.
für einen U.Offizier
für einen Gemeinen
für ein Pferd mit Futter und Stallgeld tägl.
für ein Pferd nur Stallgeld ohne Futter
Beim letzten Einfall
für einen O.Offizier tägl.
für einen U.Offizier
für einen Gemeinen
für ein Pferd wie oben Stallgeld
30 kr
24 kr
12 kr
6 hr
30 hr
6 kr
4 kr
20 kr
6 kr
8 kr
717 br
U fl. 30 kr
1A.
40 kr
24 kr
6 br
If
48 kr
36 kr
6 br
NG