Volltext: Geschichte der Gemeinde Triesen

Armut, Kriege und Notzeiten 
als Opfer des Krieges anzusehen waren, für die jedoch keine Ausnahme 
zemacht wurde. Darunter fielen Konvertiten, Sieche, Waldbrüder, italie- 
nische angebliche Geistliche, abgedankte Offiziere, Offiziersfrauen und 
Töchter, abgedankte Dienstleute, reisende Jäger, Spielleute usw.» Man 
sollte nur mehr einheimischen und ihnen bekannten Personen «Pässe» 
ausstellen oder Fremden, die sich genügend ausweisen konnten. Die 
liechtensteinische Regierung verbot sogar, überhaupt einen Bettler über 
Nacht zu halten, was natürlich nicht ging. Es gab Schwierigkeiten. 
Das Liechtensteinische Oberamt setzte die sogenannten Kontin- 
zentsoldaten zur Bekämpfung des Bettlerwesens ein. Diese hatten damit 
ıngefähr die Funktion der heutigen Polizei. Sie verrichteten den Dienst 
schlecht. Sie sollten auch die Ernte schützen (Feldwache). 
«Aller Orten werde gezwackt, gestohlen und alles verdorben. Es 
kam so weit, dass man den Soldaten 1/3 der Strafgelder als Extra-Beloh- 
“ung versprach, wenn sie auch Vorgesetzte und Geschworene anzeigen, die 
ıhre Pflicht nicht erfüllen. Je länger der Krieg dauerte, desto schwieriger 
wurde die Aufgabe der Kontingentsoldaten. Besonders 1798 und 1799 — 
die Franzosen kamen immer näher —flüchteten Deserteure und besonders 
Schweizer in Scharen nach Liechtenstein und Vorarlberg, um sich dem 
Militärdienst im französischen Heere zu entziehen.» 
Interessant ist die Entlöhnung, die ab 1802 ein solcher Kontin- 
gentsoldat für seinen Dienst als Wache bei der Bekämpfung des Gesin- 
delwesens erhielt: 
«Ein gemeiner Soldat erhielt eine monatliche Löhnung von 3 Gul- 
den und 10 Kreuzern. Zur Beschaffung des Brotes täglich 8 Kreuzer, für 
Quartierkosten 2 Kreuzer. 
Hierfür musste der Soldat jeden dritten Tag 24 Stunden Wach- und 
Polizeidienst leisten. Die anderen zwei Tage hatte er zu seiner freien Ver- 
fügung. Sonderdienst während dieser Zeit wurde für 24 Stunden mit 
20 Kreuzern entlöhnt. Für die Streifzüge auf dem Land erhielt «der gemeine 
Mann» 24 Kreuzer und der Unteroffizier 36 Kreuzer zusätzlich, bei Trans- 
borten von Bettlern, Vaganten usw. zu den Grenzen der Soldat für eine 
Wegstunde 15 Kreuzer, ohne Weozehrung und Bezahlung des Heimweges.» 
Die Übernahme der Vaganten, die mit Laufzetteln (Pässen) ver- 
sehen. waren, erfolgte bei den Schiffähren, an der Luziensteig und ın 
Tisıs bzw. Schaanwald., 
m März 1802 war man grossenteils von den ausländischen Bett- 
lern befreit. Besonders froh musste Triesen sein; denn hier hatte man sie 
notfalls einquartiert und die «Siechen» (Kranken) untergebracht. In der 
Folge gab es zwar immer wieder auswärtige Leute, die hier bettelten. 
Die Bevölkerung war ihnen durchwegs nie hart gesinnt. Doch verwies 
sie die Behörde, wenn sie solcher habhaft wurde, stets des Landes. Wer 
ür sich selbst sammeln oder betteln wollte oder dies für ausländische 
[nstitutionen tat, musste eine Bewilligung der Regierung einholen und 
nuss es heute noch. 
Auch Leute aus Liechtenstein konnten in den Verdacht kommen, 
sich ausser Landes dem unerlaubten Betteln hingegeben zu haben. So 
neisst es in einem Berichte des Badischen Amtes an das Oberamt in 
Vaduz aus dem Jahre 1816, dass viele Personen «Weiber und Kinder aus 
der dortigen Gerichtsbarkeit in die hiesige Gegend kommen, und unter 
dem Vorwand, Arbeit zu suchen, sich einzig mit Betteln und Abren sam- 
meln aboeben: zu dieser Zeit vermehren sich die Geld- und Hausdiebstähle 
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