Armut, Kriege und Notzeiten
ganzen Lande, Wälder, Grenzen, Heuhäuser und andere verdächtige Orte
durchsucht und die argwöhnischen Personen, so man da betritt, sollen in
Verhaft genommen, untersucht, bestraft und aus dem Lande gewiesen wer-
den. Das Gleiche soll mit den Zigeunern geschehen. So gibt diese Poli-
zeiordnung ein treues Bild von dem sittlichen und gesellschaftlichen
Zustande, der damals hier herrschte und von dem Geiste, mit welchem die
Obrigkeit für ıhre Untergebenen sorgte.»
Bereits 1785 war eine scharfe Bettelordnung erlassen worden, die
dauernd in den Gemeinden bekannt gemacht wurde. In dieser drohte
man fremdem Gesindel, es zu prügeln, und wenn es das 3. Mal beim Bet-
teln erwischt werde, gerichtlich einzuziehen und «alsogleich durch den
hiesigen Nachrichter mit Abschneidung eines Ohres gezeichnet» zu bestra-
fen, aber auch jene zu strafen, die Unterschlupf geben. Die Gemeinde
hatte Tag und Nacht zwei Mann auf die Rod zu senden (Wache zu hal-
ten). Aber es blieb beim alten! Es gab wohl kaum Prügel und noch weni-
ger schnitt man Ohren ab!
Die Bevölkerung hielt sich an diese Weisungen nicht, so dass im
ausgehenden 18. Jahrhundert grosse Schwierigkeiten entstanden. Noch
1819 beklagte sich der Landvogt, weil trotz wöchentlicher Ermahnun-
gen bei den Amtsträgern und den ortsgerichtlichen Vorständen « gleich-
wohl allem fremden Gesindel Unterschlauf» gegeben werde. Hier han:
delt es sich um Kessel- und Pfannenflicker, Schleifer, Sägenfeiler, Lum-
pensammler, Apothekerwurzelsammler, Klampfner, Pächter der
Herrschaftsmühlen. So arbeiteten in Triesen meistens fremde Müller
und Säger auf der herrschaftlichen Mühle.
1789 hatte man wieder die Nachtwachen eingeführt. In den fol-
genden Unruhen in Frankreich und in den Kriegen nahm das fremde
Gesindel zu und gefährdete das Eigentum der Bewohner in Häusern und
auf dem Felde. Es waren dabei Leute, die der Almosen eigentlich nicht
bedurften, viele starke junge Leute, die nur dem Müssiggang nach
schwärmten, sich auf Betteln und Stehlen verlegten und ein abscheuli-
ches Leben führten. Die Bevölkerung liess sie zuviel gewähren. 1793
erwög man, für diese fremden Vaganten ein Arbeitshaus zu errichten, sie
dort zur Arbeit zu zwingen, in der Hoffnung, das arbeitsscheue Gesin
del schrecke davor zurück und verliesse dann das Land.
Wie Liechtenstein war auch Vorarlberg um 1800 von Bettlern
überlaufen. Dort waren es vor allem Schweizer, die nach 1798 aus politi-
schen Gründen die Heimat verliessen und glaubten, in Vorarlberg
durchzukommen. Am 26. September 1800 wurde im angrenzenden
Gerichtsbezirk Feldkirch eine Razzia gestartet, um Bettler und Gesindel
zu fangen. In Liechtenstein schloss sich das Oberamt dieser Razzia an,
um «das Betteln für allzeit gänzlich abzustellen, und gar keinen andern
als die eigenen Armen im Lande passieren zu lassen». Es blieb eine halbe
Sache, und 1801 erging ein neuer Vorstoss gegen «Landstreicher und
herrenloses Gesindel», in Liechtenstein direkt vom Landesfürsten per-
sönlich gefordert, das Land von dem «herumstreichenden müssigen und
fremden Gesindel» zu befreien. Liechtenstein gehörte damals noch zum
Deutschen Reiche. Auf einer Kreisversammlung der schwäbischen Für-
sten und Stände wurde 1801 die grosse Bettelordnung beschlossen. Man
unterschied zwischen einheimischen Armen, auswärtigen, jedoch mıt
einer Heimat versehenen Bettlern, «qualifizierten» Bettlern, Vaganten
und Gaunern und durchwandernden Handwerksburschen. Zw den
«qualifizierten Bettlern müssen Bedürftige gezählt werden, die vor allem
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