Armut, Kriege und Notzeiten
kranke, Geisteskranke, Pflegebedürftige und Gebrechliche, die Alters-
hilfe sowie die Hilfe für die Arbeitslosen, Obdachlosen, Liederlichen
und Arbeitsscheuen.
3) Die Jugendhilfe (Jugendpflege, Jugendschutz, Jugendarbeits-
schutz und Jugendfürsorge) wird durch besondere Gesetze geregelt.»
Die gesamte Fürsorge wird zentral vom Lande aus geleitet,
jedoch die bestehenden Bürgerheime (Armenhäuser) und die Gemein-
den selbst mit den Fürsorgekommissionen und den hälfteanteiligen
Kosten an allen Fürsorgeauslagen des Landes beteiligt.
Die wirtschaftliche Fürsorge bezweckt Ursachen der Bedürftig-
keit zu beheben und sucht die drohende Verarmung einer Person odeı
einer Familie zu verhüten. Dazu kommt die persönliche Fürsorge,
wozu - wie schon nach dem alten Armengesetz - der Fürsorgebedürf-
tige und nach Zivilrecht unterstützungspflichtige Verwandte zur
Kostentragung beigezogen werden. Weiters wird die Bewährungshilfe
und die Anstaltsbehandlung geregelt.
Die Benützung der Bürgerheime ist zwischen Regierung und
Gemeinden zu regeln. Die Gemeinden schlossen sich in der Folge zu
einem Zweckverband zusammen und schufen gemeinsame Betreuungs-
zentren (LBZ), das erste «St. Martin» in Eschen, dem nun das 1983/84
neu erbaute zweite Zentrum «St. Mamerten» (in welchem nun das
bestehende «neue» Bürgerheim integriert ist) angeschlossen ist.
Armenlasten
Seit der Einrichtung des alten Armenhauses 1872 in Triesen hän-
gen die Armenkosten eng mit dem dortigen Landwirtschaftsbetriebe
zusammen. Je umfangreicher derselbe wurde (Zuteilen von Gemeinde-
boden zur Nutzung, Vermächtnisse von Grundstücken durch Pensio-
näre), desto besser wurde der wirtschaftliche Ertrag des Armenhauses.
Verblieb ein Defizit, so ging es als Armenlast in die Gemeinderechnung
ein. Zu den Armenkosten wurden ebenfalls die von der Gemeinde
bezahlten Artzrechnungen gezählt, dann Spitalkosten und Verpflegung
Obdachloser sowie allgemeine «Unterstützungen».
In einer Zusammenstellung der Armenlasten der Gemeinde Trie-
sen für die Zeit von 1930-1953 scheinen an Ausgaben zu Lasten der
Gemeindekasse (inklusive von der Gemeinde getragene Zuschüsse an
das Armenhaus):
Allgemeine Lasten Fr. 107 468.14
Zuschüsse an Armenanstalt Fr. 150 816.34
Zusammen ın 24 Jahren Fr. 258 284.48
Bei einer durchschnittlichen Bevölkerung von 1241 Einwohnern
betrugen die Ausgaben pro Jahr und Kopf Fr. 8.67 an Armenlasten. Dies
ist der höchste Betrag im Vergleich mit anderen ebenfalls Armenhäuser
besitzenden Gemeinden. So betrug die Armenlast pro Jahr und Kopf der
Bevölkerung (1930-1953)
in Schaan Fr. 3.56
in Eschen Fr. 7.63
in Mauren Fr. 6.64