Volltext: Geschichte der Gemeinde Triesen

Armut, Kriege und Notzeiten 
kranke, Geisteskranke, Pflegebedürftige und Gebrechliche, die Alters- 
hilfe sowie die Hilfe für die Arbeitslosen, Obdachlosen, Liederlichen 
und Arbeitsscheuen. 
3) Die Jugendhilfe (Jugendpflege, Jugendschutz, Jugendarbeits- 
schutz und Jugendfürsorge) wird durch besondere Gesetze geregelt.» 
Die gesamte Fürsorge wird zentral vom Lande aus geleitet, 
jedoch die bestehenden Bürgerheime (Armenhäuser) und die Gemein- 
den selbst mit den Fürsorgekommissionen und den hälfteanteiligen 
Kosten an allen Fürsorgeauslagen des Landes beteiligt. 
Die wirtschaftliche Fürsorge bezweckt Ursachen der Bedürftig- 
keit zu beheben und sucht die drohende Verarmung einer Person odeı 
einer Familie zu verhüten. Dazu kommt die persönliche Fürsorge, 
wozu - wie schon nach dem alten Armengesetz - der Fürsorgebedürf- 
tige und nach Zivilrecht unterstützungspflichtige Verwandte zur 
Kostentragung beigezogen werden. Weiters wird die Bewährungshilfe 
und die Anstaltsbehandlung geregelt. 
Die Benützung der Bürgerheime ist zwischen Regierung und 
Gemeinden zu regeln. Die Gemeinden schlossen sich in der Folge zu 
einem Zweckverband zusammen und schufen gemeinsame Betreuungs- 
zentren (LBZ), das erste «St. Martin» in Eschen, dem nun das 1983/84 
neu erbaute zweite Zentrum «St. Mamerten» (in welchem nun das 
bestehende «neue» Bürgerheim integriert ist) angeschlossen ist. 
Armenlasten 
Seit der Einrichtung des alten Armenhauses 1872 in Triesen hän- 
gen die Armenkosten eng mit dem dortigen Landwirtschaftsbetriebe 
zusammen. Je umfangreicher derselbe wurde (Zuteilen von Gemeinde- 
boden zur Nutzung, Vermächtnisse von Grundstücken durch Pensio- 
näre), desto besser wurde der wirtschaftliche Ertrag des Armenhauses. 
Verblieb ein Defizit, so ging es als Armenlast in die Gemeinderechnung 
ein. Zu den Armenkosten wurden ebenfalls die von der Gemeinde 
bezahlten Artzrechnungen gezählt, dann Spitalkosten und Verpflegung 
Obdachloser sowie allgemeine «Unterstützungen». 
In einer Zusammenstellung der Armenlasten der Gemeinde Trie- 
sen für die Zeit von 1930-1953 scheinen an Ausgaben zu Lasten der 
Gemeindekasse (inklusive von der Gemeinde getragene Zuschüsse an 
das Armenhaus): 
Allgemeine Lasten Fr. 107 468.14 
Zuschüsse an Armenanstalt Fr. 150 816.34 
Zusammen ın 24 Jahren Fr. 258 284.48 
Bei einer durchschnittlichen Bevölkerung von 1241 Einwohnern 
betrugen die Ausgaben pro Jahr und Kopf Fr. 8.67 an Armenlasten. Dies 
ist der höchste Betrag im Vergleich mit anderen ebenfalls Armenhäuser 
besitzenden Gemeinden. So betrug die Armenlast pro Jahr und Kopf der 
Bevölkerung (1930-1953) 
in Schaan Fr. 3.56 
in Eschen Fr. 7.63 
in Mauren Fr. 6.64
	        

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