Armut, Kriege und Notzeiten
es an Nahrungsmitteln mangle und schliesslich die gesunden Armen,
welche keine Gelegenheit fänden, ihr Brot zu verdienen.
Ausgangspunkt zur Erfassung dieser Leute sollte in jeder
Gemeinde eine Armenkommission sein, bestehend aus den Ortsrich-
tern, dem Pfarrer und zwei Bürgern (einem älteren und jüngeren). Diese
Kommission hatte je nach Bedarf, mindestens einmal im Monat zu
tagen, da sich Ja die Zahl der Unterstützungswürdigen ständig ändern
konnte. Der Pfarrer selbst, als Mitglied der Kommission, möge die Auf-
gabe übernehmen, über die Kanzel besonders die Reichen oder ver-
mögenden Bürger zum Almosengeben aufzufordern: Dabei sollte die-
sen nach genauer Berechnung der zu benötigenden Geldsumme ein
gewisser Geldbetrag nahegelegt werden.
Da Schmidt davon überzeugt war, von den gewöhnlichen
Gemeindebewohnern keine allzugrossen Geldsummen zu erhalten,
sollten diese auch Nahrungsmittel besteuern können.
Für die gesunden Armen hatte der Geistliche die gute Idee, Spinn-
räder, Baumwolle zum Spinnen usw. auszuteilen samt einem Anteil aus
den Almosen.
Schmidt gedachte schliesslich auch noch jener Gruppe von
Armen, welchen nur Lebensmittel und nicht etwa Geld verabreicht
werden sollte, damit ihnen die Gelegenheit zum Spielen und Trinken
nicht in die Hand gegeben wird. Im allgemeinen war Bargeld nur für
Kranke bestimmt, zum Ankauf von Arzneien und bei Genesung zum
Erwerb kräftiger Nahrung.»
Mit diesen Ideen hatte Schmidt zweifellos wertvolle und dann
auch nachgeahmte Vorschläge gemacht. Er erhob sich durch die Beto-
nung einer auf Naturalien ausgerichteten Unterstützung aber zum
Anwalt einer lokalen und nicht vom Oberamte aus gesteuerten Zentral-
Armenkasse. Die Idee, Unterstützungen an Arme nur mittels Lebens-
mitteln zu gewähren, verblieb bis heute. Land und Gemeinden geben in
Notfällen Gutscheine ab, die in einheimischen Ladengeschäften einge-
löst. werden können.
So gut es der Vorschlag des Triesner Pfarrers Schmidt meinte, ver-
wirklichen liess er sich nicht, weil die Gemeinden nicht mitmachen
wollten, nicht sammeln, keinen Armenpfleger stellen und die Predigten
der Pfarrer erreichen nicht viel, was dazu führte, den Plan wieder auf:
zugeben: «Den letzten Anstoss gaben die Berichte aus Triesen, von wo
Pfarrer Benedikt Schmidt meldete, trotz seiner nachdrücklichen Predigten
keine Erfolge zu erzielen seien. Ich höre vielmehr, dass man gar keine Lust
habe, auf diese Art etwas beizutragen.» Die Armen mussten wieder mit
dem Bettlerschüssele von Haus zu Haus gehen. Und so verblieb es, bis
1869 das neue Armengesetz geschaffen und Armenhäuser in den
Gemeinden entstanden.
1845 sah eine fürstliche Verordnung den Bau einer landschäftli-
chen Armen- und Krankenanstalt vor. 1867 wollte die Regierung den
Bau einer solchen in Angriff nehmen, der Landtag beschloss dann, die
Gemeinden zum Bau von Gemeindearmenhäusern nach dem Vorbild in
Vorarlberg zu verhalten. Bis dahin «verganteten» die Gemeinden Arme
gegen eine Verpflegungsgebühr an den Mindestfordernden. Die
Gemeindearmenhäuser sollten mit einem landwirtschaftlichen Betriebe
zur Unterbringung nicht bloss von kranken und arbeitsunfähigen, son-
dern auch von hilfsbedürftigen Personen dienen.