Armut, Kriege und Notzeiten
Fürsorge
Noch einmal erlebte Liechtenstein für kurze Zeit eine ähnliche
Situation, als am Ende des 1. Weltkrieges das gesamte Bargeldvermögen
durch die Kronenentwertung unterging. Hier half der Landesfürst die
Not zu überbrücken.
Das Armenwesen
Die wirksame Fürsorge für einheimische und fremde Arme,
Gebrechliche, Kranke, Verlassene oder Verfolgte war bis ins 16. Jahr-
hundert weitgehend der Kirche und ihren Einrichtungen (Köster, Spitä-
ler, Pfarrer) überlassen und durch diese mehr oder minder gut in den ein-
zelnen-Gegenden geregelt. Des Bettlers erster und erfolgmässig aus-
sichtsreicher Gang ging an die Klosterpforte oder ins Pfarrhaus.
In unserer jändlichen Gegend übernahmen die Familien die
Obsorge für alte und gebrechliche Leute, ebenso für Waisenkinder. Das
zing leidlich, solange die Bevölkerung eigenes Grundeigentum, sichere
Lehengüter und genügend Beteiligung an den grossen Ällgemeinheiten
besassen. Familien, die sich nicht mehr auf Eigenbesitz abstützen konn-
ten, drohte die Verarmung. Bereits im ausgehenden Mittelalter rissen die
alteingesessenen Familien die besten Teile der Gemeinheiten als eigen an
sich, und verwehrten neuen Familien wenn immer möglich die Abgabe
von Nutzland aus dem Allgemeingut.
Das änderte sich mit den Zeiten und immer mehr wurde die
Armenfürsorge eine Angelegenheit der öffentlichen Hand, des Staates
und der Gemeinden. Dabei aber wurde zwischen den eigenen Armen
(Gemeinde- oder Landesangehörigen) und den aus dem Auslande ein-
strömenden Bettlern, Aattellosen Flüchtlingen und dem «Gesindel» un-
terschieden. Wehe, wenn schlechte Erntejahre, Rheinüberschwemmun-
gen, Feuersbrünste, Plünderungen und Kriegserlittenheiten, die bei uns
ohnehin kargen Lebensmittelvorräte wegrafften, dann war allgemein
böser Hunger im Lande, weil unser Volk auch kein Geld besass, von aus
wärts etwas zuzukaufen.