Der Wald
nes Entgelt zugeteilt. Für das Zurüsten machte er seinen Losholztag
oder bezahlte Cafür, Immer mehr ging der «gemachte Losholztag» zu-
rück und ab ca. 1960 ging er ganz ein. Der Bürger konnte sein Brennholz
gegen Voranmeldung und Bezahlen der Taxe beziehen. Hintersassen
(Nichtbürger ohne jeden Anspruch am Bürgernutzen) erhielten zwaı
Brennholz, mussten es jedoch voll bezahlen. Das Losholz bestand aus
einer Zuteilung (je nach Anfall und Vorrat) von Erlen in den Rheinauen.
eines Loses Buchenholz (1,2-2 m’) und einer Tannenlose (1-2,5 m’).
Dazu konnte der Bürger Dürrholz sammeln (bis ca. 10 cm Durchmes
ser) und Laub (Streu- und Bettlaub). Gegen Entgelt erhielt er auch Stik-
kel- und Schindelholz, wie er Bauholz ebenfalls nur gegen Bezahlen
einer «Taxe» erhielt. Für Dürrholz ging der Wald am 2. November auf
Abfallholz (Prügelholz, Aste), wie sie bei der Hauptnutzung anfallen.
sowie bei Durch forstung anfallendes Holz wird heute im Versteige
rungsweg an hier wohnhafte Interessenten verkauft.
Losholz an Bürger:
1894 Buchenholz
Erlenholz
Tannenholz
ausgegeben:
76 Klafter
76 Klafter
152 Klafter
Tannenholz auf den Litzenen,
Buchenholz unter dem Mittagberg,
Erlenholz im Heilos, total 1365 Cub
Fuss gebraucht.
163 Bezüger
182 Bürgerlose ä 2,5 Meter Tannenholz (Raummeter)
ä 1,2 Meter Buchenholz
180 Buchenholzbezüger ä 1,5 Meter
202 Tannenholzbezüger ä 2,5 Meter
Total-Holzschlag: 901,5 m}
240 Züger ä 1 m* Tannenholz
220. Züger ä 2 m? Buchenholz
Total: 918 Festmeter (m?) geschlagen.
1897
1925
1935
1950
1862 kostete 1 Klafter Brennholz 3.10 fl, 1 Kubikfuss Bauholz
6 kr. Die Hintersassen bezahlten jedoch 4,65 fl. bzw. 9 kr.
Das den SA zu ermässigtem Preise («Taxholz») abgegebene
Bauholz durfte nicht ausser die Gemeinde verkauft werden.
J. B. Büchel schreibt in einer Geschichte der Pfarrei Triesen:
«Bezüglich der Wälder standen besonders die Eichenwälder hoch im
Werte, nicht allein wegen des Holzes, sondern auch der Eicheln wegen, mit
denen man die Schweine mästete. Die Schweinezucht stand in hoher Blüte
und die Eichenwälder wurden nicht selten in ihrem Werte nicht nach der
Menge des Holzes, sondern nach der Zahl der Schweine berechnet, die ın
denselben ihre Nahrung finden konnten. Die Benützung der Wälder stand
unter der Kontrolle der Waldvögte. Waldfrevel wurde streng geahndet una
als später die bestehenden Vorschriften weniger mehr beachtet wurden, er
neuerte am 20. Mai 1658 Graf Franz Wilhelm dieselben und verschärfte
sie.» (107)