Unser Land
Ein grosses Besitztum der Triesner lag über dem heutigen Rheine
drüben. Den wuchtigen Rüfen (Lawena, Badtobel, Guggerboden,
Schindelholzbach) und dem Dorfbach wollte man ebenfalls auswei-
chen.
Vielleicht gelingt es der Nachwelt, die Römerstrassenführung in
Triesen zu erforschen und aufzuklären.
Im frühen Mittelalter (ca. 476 bis 911)
Bis zum Untergang des weströmischen Reiches 476, dem Rätien
als Provinz einverleibt war, wurde es vom Präses in Chur verwaltet.
Chur erhielt früh das Stadtrecht, war eine nach römischen Muster ein:
gerichtete Stadt, besass einen Stadtrat und bereits im 4. Jahrhundert
einen Bischof. Unser Gebiet gehörte immer zum Bistum Chur. An die-
ser Verwaltung änderte sich mit dem Zusammenbruch des weströmi-
schen Reiches vorerst nichts. Die Bindung nach dem Süden brach nicht
mehr ganz ab. Rätien behielt an Einrichtungen und Kultur vieles aus
der Römerzeit weiter.
Bereits unter den Römern hatte sich ein Stand der Adeligen (Vor-
rangigen) aus den Kriegern heraus gebildet. Diejenigen, die dem römi-
schen Staate als Krieger dienten - nach 212 waren die Räter Ja auch
römische Bürger - wurden mit Länderzuweisungen besoldet und pen:
sioniert. Steuern und ebenso Zölle verblieben, ebenso bis ins 9. Jahr-
hundert herauf vorherrschend die aus dem Volkslatein herkommende
räto-romanische Sprache, das Lateinische blieb dagegen bis über das
Jahr 1000 hinaus die Amts- und Urkundensprache, Orts- und Flurna-
men erhielten sich, mit einem Worte, gewechselt haben vornehmlich
nur die Herrscher.
Aus unserer Gegend vernehmen wir von einer neuen Welle der
Christianisierung vom 7. Jahrhundert aufwärts an (Klostergründungen
in St. Gallen, Pfäfters, Chur, Disentis, Cazis, Schänis etc. etc.), reichlich
Zuwendungen vom einstigen römischen Kaiser- oder Königsgut an
solche klösterlichen Niederlassungen und den Bischof von Chur, der
gar bald das Amt eines Präses in unserm Rätien ausübte (geistliche und
weltliche Macht vereinigte). Der Zinsbauer war an Kloster und an Hof
gebunden. Wie bei en Römern, so auch den nachfolgenden
Herrschern verblieb die oberste Staatsgewalt beim Kaiser. Für ihn
regierten seine Beamten die Provinzen, hier Präses oder Statthalter
genannt. So betont Bischof Tello von Chur in seinem Testamente von
765 ausdrücklich, dass all die Güter, die er jetzt den verschiedenen Klö-
stern schenke, von seinem Grossvater, dem Präses herkommen. Erst im
Jahre 806 trennte Kaiser Karl der Grosse (768-811) die kirchliche von
der weltlichen Macht und setzte zu weltlichen Provinzverwaltern wie-
derum Grafen ein. Graf war der aus dem Stande der Grundbesitzer
zum kaiserlichen Verwalter aufgestiegene Provinzregent. Dieses Amı
wurde bald erblich und der vom Grafen verwaltete Bezirk (Gau)
ebenso gar bald als erbliches Lehen betrachtet, so auch hier, über dem
nur der Kaiser stand (wie die letzten Grafen unseres Landes 1699 bzw.
1712 ihre Grafschaft Vaduz bzw. die Herrschaft Schellenberg an die
Fürsten von Liechtenstein verkauften, bedurften sie hierfür der Zustim-
mung des damaligen deutschen Kaisers, dem das Gebiet als Teil der
deutschen Lande unterstand).
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