Der Wald
ter der Gemeinde ausgetheilt werden. Braucht einer zu einem Pflug.
Wagen, Torkel oder Brunnen Holz, so hat er sich an den Waldvogt zu
wenden. Ohne Vorwissen und Bewilligung der Waldvögte darf keiner
dem andern Holz zu kaufen geben. Wenn durch grosse Wassergüsse die
Hölzer, Güter und Weiden verwüstet werden und zu ihrer «Errettung»
viel Holzwerk gebraucht wird, um «Schlagböcke» und andere Wuhre
zu errichten, sollen die Waldvögte das nöthige Holz bezeichnen. Zum
Schlusse dieser immerhin praktischen Vorschriften wird noch ein Arti-
kel der Jagd gewidmet. Es wird darin geklagt, dass der Jagd durch
fremde ehrvergessene Wildpret-«Schützen» grosser Schaden und Eın-
vrag geschehe. Allen Unterthanen wird deshalb befohlen, solche Wild-
pretschützen, so selbe in der Grafschaft betreten oder gesehen würden.
ei der Obrigkeit anzuzeigen.
Diese alte Waldordnung stand bis zum Jahre 1732 zu Recht und
wurde dann durch eine vom Fürsten Johann Adam erlassene ersetzt.
Der Inhalt der letzteren enthält ähnliche Bestimmungen wie die frühere,
aber auch einige neue Anordnungen wie z. B. das Verbot des Schaf- und
Ziegentriebes ın jungen Wäldern.
In den vielen Lehenbriefen über Lehen in Triesen seit dem 13.
Jahrhundert herauf findet man wohl Wiesen, Acker, Weinberge und
Häuser genannt, selten aber separat Wald. Wald gehörte eben seit jeher
dem Landesherrn. Triesen kaufte sich von diesem Oberhoheitsrechte
1838 los und musste von da an aus den Alpwaldungen keine «Stocklöse»
mehr bezahlen. Der Wald stand in aller Eigentum, wurde von allen
genutzt und zwar nach immer strengeren sich herausgebildeten Nut-
zungsordnungen.
Dass über den Wald am Berge in alter Zeit die Herrschaft verfüg:
te, zeigt uns die Lebensurkunde über Bad Vogelsang vom 17. Juni 1617
in welcher ausdrücklich neben Badgerechtigkeit (Wasser) und Weide
das Recht verliehen wird, «notdürfftiges Brennholz darzu zu gebrau-
chen». Ebenso bezahlten die Grafen von Hohenems 1662 den Triesnern
300.geschuldete Gulden für Fronfuhren, indem sie der Gemeinde einen
Wald in Garsenza ob dem Dorf abtraten und erlaubten, neuen Boden ın
den Erlen ob Maschlina auszureuten und in der Ebene von der Land
strasse bis zum Meierhof, ferner ein Stück Wald in Valüna vor Gampa-
gretsch, ein anderes im krummen Zug und ein drittes am breiten Zug zu
schlagen (JBL 1902-225). Die gleichen Grafen bewilligten den Triesnern
1677 Magrüel als Heuwiese benutzen zu dürfen, weil dort der Wald ab-
gebrannt sei. (]BL 1902-227).
Waldbestand
Der Waldbestand des Landes beträgt
ca. 2300 ha Wirtschaftswald
ca. 1900 ha Wald ausser Betrieb, Hochwald, Schutzwald usw.
4200 ha
das ist ca. 15 % der Landesfläche und durchschnittlich weniger als in der
Nachbarländern (Schweiz 22 % und Österreich 37 %).
20€