Der Adel
geschirmt. Über dem Panzer trug der Ritter einen langen Waffenrock,
am linken Arm einen mächtigen dreieckigen Schild, dessen Aussenseite
jemalt war und das Wappen seines Herren darstellte. Auch die Streit-
-osse waren in Eisen gehüllt. Diese schwere Eisenrüstung trug der Ritter
nur im Kampfe selbst. Auf dem Marsche hatte er bloss sein Schwert um-
gürtet; ebenso sass er auf dem Marsche nicht auf dem schweren Streit-
:osse, sondern auf einem leichteren zweiten Pferde, das man palafred
less, wovon das Wort «Pferd» kommt. Des Ritters Waffen waren die
Lanze, die unter der Eisenspitze mit einem Fähnchen geziert war, und
das gewaltige zweischneidige Schwert. Die Knappen oder Edelknechte,
die Begleiter des Ritters, trugen zwar Schild und Schwert, aber keinen
Panzer.
Der goldene Sporn war das Abzeichen der Ritterwürde und
wurde dem Träger auch ins Grab mitgegeben.
Lange ritterliche Übungen, der Dienst als Knappe, Tapferkeit,
Edelsinn und ehrbarer Wandel waren die Vorbedingung zur Erlangung
der Ritterwürde. Als Ritter wurde er «Herr» tituliert und stand dem
aicht-ritterlichen Adel im Range voran. Die Wappen, welche der Adel
ührte, waren Familienzeichen, an denen der Freund den in Harnisch
ınd Visier versteckten Freund erkannte. Von den in Triesen sesshaften
edlen Geschlechtern sind uns die Wappen derer von Trisun, von Richen-
stein, von Schiel, von Bach und von Gutenberg bekannt.
Die Ritterwürde selbst war nicht erblich, weshalb von Brüdern
der eine Ritter, der andere es auch nicht sein konnte. Doch bildete sich
ı1ach und nach die Gepflogenheit heraus, dass nur ein Ritterbürtiger die
nit dem Rittertume verbundene Würde erlangen konnte. Auch Grafen
und Fürsten verschmähten den Titel «Ritter» nicht; er war ein Ehrenti-
el geworden, den man für tapfere Kriegstaten erhielt. So wurde seit
‘300 der Ritterstand zum Adel gerechnet. Auf den Kampfspielen, den
sogenannten Turnieren, durften nur Ritterbürtige erscheinen. Die
Übertragung der Ritterwürde geschah unter kirchlicher Feierlichkeit
meistens am Pfingstfeste oder am Feste des hl. Georg, des Patrons der
Ritter. Nachdem durch einen geistlichen Würdenträger den Knappen
(auch Edelknechte genannt) die ritterlichen Pflichten (Schutz des Glau-
bens, täglicher Besuch der hl. Messe, Schutz der Witwen und Waisen,
Vermeidung ungerechter Fehde, Treue gegen Kaiser und Reich, tadello-
ser Wandel) ans Herz gelegt worden, leisteten diese auf diese Forderun-
gen Eid. Darauf folgte die Überreichung des Biel oder des Spor-
nes, der Ritterschlag durch den König oder durch einen angesehenen
Ritter und endlich die Kommunion. Nicht selten wurde der Rıtterschlag
vor oder nach einer grossen Schlacht hunderten von Kriegern erteilt.
Die staufischen Kaiser, besonders von Philipp an (1198-1208),
:eilten in ihrer Geldnot Güter des Reiches in Schwaben und Rätien mit
verschwenderischer Hand an ihre Dienstmannen und Ritter aus. So
kam manche Dienstmannenfamilie zu einem ansehnlichen Besitz, auf
dem sie eine Burg erbaute, auf der sie sass und von der sie sich nannte.
Die Fürsten, Bischöfe und reichen Grafen hatten an ihren Höfen
Dienstleute (lateinisch ministeriales genannt), welche teils aus dem
Stande der Freien, teils aus dem der Hörigen genommen waren. Die
Stellung dieser Dienstleute hatte sich allmählich gehoben, sie gewannen
nicht selten bedeutenden Einfluss bei ihren Herrn, konnten an den Freu-
den des Hofes teilnehmen, erhielten für ihren Dienst ansehnliche Beloh-
nungen, so dass bald solche Dienstmannen in der Ehre höher standen als