Staats- und Gemeindehaushalt, Steuern, Masse, Geld, Zoll
Hohenems um 200 000 fl. Landschaften und Gemeinden weigerten sich,
den Schnitz dem neuen Herrscher weiter zu bezahlen. Sie müssten diese
und dazu noch alle Reichs- und Kreisanlagen (als Mitglied des Schwäbi-
schen Kreises) bezahlen, führten sie an.
Der Käufer wollte den vollen Kaufpreis nur bezahlen, wenn die
Landschaften den Schnitz bezahlten, andernfalls ziehe er am Kaufpreis
ab. Graf Ludwig von Sulz berief die Leute nun im April 1614 in das
Schaaner Ried zusammen und bewog sie, nachzugeben, worauf sie am
22. April 1614 getrennte Briefe für Vaduz und Schellenberg erhielten.
Die Landschaft Vaduz versprach, jährlich 860 fl., die Landschaft
Schellenberg 416 fl., die eine Hälfte auf Georgi, die andere auf Martini
zu. erlegen, mit dem Vorbehalt jedoch, dass die Art, wie sie diesen
Schnitz unter sich nach dem Vermögen anlegen wollen, lediglich den
seiden Landschaften, ohne Einmischung der Rerrschaftlichen Beamten
überlassen bleibe. Dagegen gab ihnen Graf Kaspar für sich und für alle
seine Erben und Nachkommen die feierliche Zusicherung, von beiden
Landschaften nie ein mehreres zu fordern und sie bei gedachtem Schnitz
verbleiben zu lassen, ihn nicht zu erhöhen und zu steigern, ob in dem
Reiche viel oder wenig angelegt werde, sie auch von allen Reichs- und
Kreisanlagen, Unterhatung des Kammergerichts und des schwäbischen
Grafenkollegiums zu entheben, zu vertreten und in alle Wege schadlos
zu halten. So endete der Streit; aber er wachte später wieder auf, nicht
durch Schuld der Landschaft, sondern jener der Nachkommen des Gra-
:en Kaspar, welche nicht Brief und Siegel, überhaupt kein Recht aner-
sennen wollten, das ihre Willkür beschränkte.
Am 22. Dezember 1696 wurde zwischen einer kaiserlichen Kom-
mission und den Vertretern der Landschaften ein Vergleich abgeschlos-
sen, nach welchem die Landschaften alle Reichs- und Kriegslasten über-
nahmen, dagegen der Schnitz aufgehoben und ihnen die Schulden mit
44731 fl. 24 kr. abgenommen wurden.
Jas Kloster St. Luzi (Lehen in Triesen) war von Schnitz und
Steuer befreit. Die ehemaligen Kirchen- und Rittergüter wurden erst
wi der Steuerverordnung 1807 der allgemeinen Besteuerung unterwor-
fen.
Vom Schuldenmachen —Kreditwesen — Zins und
Wucher
Aus dem Mittelalter vernehmen wir wohl, wie sich die Grafen
verschuldeten und dafür Schloss, Land und Einkommen aus dem Volke
«Land und Leute») verpfändeten und der Schulden wegen das Pfand
veräussern oder dem Pfandinhaber überlassen mussten. Fast nichts aber
ist ın dieser Hinsicht von Leuten aus dem Volke zu vernehmen. Das ist
verständlich. Bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts wurde bei uns fast
ausschliesslich Landwirtschaft betrieben. Handel und Handwerk waren
in den Städten daheim. Die bäuerliche Bevölkerung versorgte sich selbst
und Geld war nur spärlich vorhanden. Wer Geld borgen wollte, musste
Grundbesitz als Pfand bieten können. Lehenboden und Gemeindenut-
zen waren nicht eigen, konnten nicht als Pfand angeboten werden. Aber
auch auf freien Besitz war es schwer, Geld zu erhalten. Man musste sol-
ches bei Privaten suchen. Der Bauer benötigte Hypothekargeld zur
Deckung aussergewöhnlicher Ausgaben, wıe zur Abzahlung von
Grundlasten, Abgaben, Steuern, Zinsen, ihm auferlegten Kriegsschul-