Staats- und Gemeindehaushalt, Steuern, Masse, Geld, Zoll
sıch in Balzers (heute Gasthof «Liechtensteiner Hof»). Um 1500 wird in
der Grafschaft Vaduz nur noch die Zollstätte in Vaduz erwähnt. Das
hölzerne Zollhäuschen beim Aufgang zur Kapelle «St. Florin» diente,
aachdem die Grafen von Hohenems die Zolleinnehmerei in die Taverne
verlegt hatten, als Schulhaus. Die Zöllner übten damals öfter verschie-
dene Berufe gleichzeitig aus. So war um 1780 der Pächter der
«herrschaftlichen Taverne», Karl Wolf, gleichzeitig Zöllner und als sol-
cher verpflichtet, den Zolltarif in der Gaststube auszuhängen.
Der Warenverkehr durch das Gebiet des heutigen Fürstentums
Liechtenstein muss im Mittelalter beachtlich gewesen sein. Über die In-
tensität des Verkehrs von Lindau über Fussach, Feldkirch, Vaduz, Chur
nach Mailand und umgekehrt schrieben im Jahre 1550 die Amtsleute
von Feldkirch an die Oberösterreichische Regierung in Innsbruck:
«Hinein nach Italien gehen jährlich 1600 Sam (zu je 4 alten Zent-
nern oder 200 kg) und heraus nach Deutschland bei 700 Sam. Der Unter-
schied der Menge wird durch den Wert der Güter der ersteren Richtung aus-
geglichen, denn die Güter der ersteren Richtung waren meist Seidenwaren
und Spezereien sowie Reis (jährlich 130 Fass). Ferner wird über Feldkirch
Getreide für Graubünden eingeführt. Fische für das Etschland, bei 1200
Pferde aus Schwaben für das Welschland.
Auch auf dem Rhein sollen auf Flössen von Chur herab bis in den
Bodensee Holz, Vieh und landwirtschaftliche Erzeugnisse befördert wor-
den sein. Die Zolleinnahmen betrugen ım Mittelalter ca. 300 fl. und später
600 fl. Sie bildeten eine Einnahme des Landesherm. Ab 1800 betrug der
Zoll 2000-5000 Gulden.»
Liechtenstein kannte bis Ende des 18. Jahrhunderts keinen
Grenzzoll, sondern lediglich einen Strassenzoll. Damit er nicht umfah-
ren wurde, musste dieser Strassen- und Weggeldzoll niedrig gehalten
sein. Bis zur Erstellung der neuen Landstrasse 1770-1782 konnte nur
von Säumern Zoll eingehoben werden: erst als auf der neuen Land-
strasse Ware mit Wagen transportiert wurde, konnte 1791 der Zoll reor-
EU werden, brachte aber nicht die erhofften 5000 fl. Ertrag pro
Jahr.
Schuppler bemerkt in seiner Landbeschreibung von 1815:
«Für das Jahr 1814 gingen an Zollgeldern ein zusammen 2112 fl. 30
kr. Dieses Erträgnis entspricht noch keineswegs den Erwartungen, die man
bei Einführung der neuen Zollordnung vom 5. Juni 1808 sich von der
Zukunft versprach, allein es waren noch immerfort kriegerische, dem Han-
del entgegenwirkende Zeiten, bei denen der Transito gegen vorhin unbe-
deutend ist, auch leidet das hiesige Zollgefäll bedeutend durch den sehr
hohen vor baierischen, nun österreichischen Vorarlberger Zoll, dem Kauf,
Handel, Spedition und Fuhrleute möglichst ausweichen, und einen grossen
Theil der Fracht auf der schweizer Seite fortschaffen. Bei ruhigeren, dem
Handel günstigen Zeiten sollte sämtliches Zollgefall im Lande beinahe
5000 fl. > nV
Der Zoll ergab erst nach dem Zollvertrag mit Österreich 1852
eine tragende Staatseinnahme, und war 1848 vom Fürsten dem Lande
überlassen worden (1865: fl. 15250)
Erschwerend für den Wirtschaftsverkehr mit den Nachbarn
waren die um vieles höheren Einfuhrzölle Vorarlbergs und jene Grau-
bündens. Österreich verlangte z. B. für 1 Pferd 1 fl. 30 kr., für ein Rind
(Kuh, Stier) 1 fl., für einen Eimer (1 Viertel = 56 Liter) Wein 1 fl. 20 kr.
und ein Malter (8 Viertel = 39 oder 43 Pfund) Getreide 10-21 kr. Die
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