Staats- und Gemeindehaushalt, Steuern, Masse, Geld, Zoll
Zoll
Dem Zöllner begegnen wir schon in der Bibel. Juden und Römer
hoben Warenzölle ein. Die fränkischen Kaiser (481-768) übernahmen
von den Römern bereits im 5. Jahrhundert die Zollregalien. Zölle wur-
den bald an allen Orten eingehoben, wo Reisende und Warentransporte
vorbeikommen mussten, also auch von inländischen Waren, so dass eine
Ware oft mehrmals zu verzollen war, sich verteuerte, und sicherlich der
Schmuggel schon in ältester Zeit blühte. Dazu kamen noch die Weggel-
der. Kein Wunder, wenn Warentransporte und Reisende jene Wege und
Strecken benützten, auf denen sie am wenigsten Zoll zu zahlen hatten
und dennoch sicheres Geleit fanden.
Zoll, Weggeld, Maut, Rodfuhrwerk, Flöss und Fähre hingen wirt-
schaftlich in alter Zeit bis zum Aufkommen der Eisenbahn im Rheintal
(1853), der Verlagerung des grossen internationalen Verkehrs im 18.
Jahrhundert auf die Schiffahrt (und nicht mehr Saumtier- und Rodfuhr-
werktransporte) sowie Eingliederung Liechtensteins in das österrei-
chische Zollgebiet 1852 aufs engste zusammen und machten einen wich-
tigen Teil der Wirtschaft aus, von dem jede Gemeinde, die am Verkehrs-
weg lag, beeinflusst wurde, so auch Triesen und das ganze heutige
Gebiet Liechtensteins.
Das Recht, Zölle zu erheben, lag ursprünglich beim Kaiser. Dieser
verlieh das Recht als Reichslehen an Kirchen, Klöster, Grafen, Fürsten
und Herzöge. So erwarben die Grafen von Werdenberg am 22. Juli 1396
als Regenten unseres Landes mit der Reichsunmittelbarkeit auch aus-
drücklich das Recht, Zölle in unserm Lande zu erheben.
Kaiser Karl der Grosse (768-814) verschenkte den Zoll in der
Stadt Chur an den dortigen Bischof und befreite andere vom Zollzwang.
1227 erklärte König Heinrich das Kloster St. Luzi für zollfrei für das
zanze Gebiet des Bistums Chur. 1719 erlaubte der Fürst aufgrund des
alten Rechtes des Klosters den zum Lebensunterhalt notwendigen Wein
und die Früchte bei den Zollstätten jederzeit auf Ansuchen frei passieren
zu lassen. 1360 bestand schon eine Zollstätte in Vaduz, 1343 gab es einen
Zollstreit zwischen Montfortern zu Feldkirch und Werdenbergern zu
Sargans. Um 1500 bestand im inneren Gebiete des heutigen Liechten-
steins nur mehr die Zollstation in Vaduz. Weitere Zollstationen an der
Grenze bestanden in Ruggell und Balzers-Mäls, Nendeln, Rofenberg
(Bendern). Da die Herren von Brandis (1416-1507) dem Kaiser klagten,
dass ihre Maut und Zölle umfahren würden, gab der Kaiser ihnen das
— alle unrechten Strassen zu sperren und fe Zollumfahrer zu pfän-
en.
Um 1390 musste ein Wollballen in Vaduz mit 2 sol. (Schilling)
verzollt werden und nochmals in Balzers mit 8 Pfennig (den.), vorher
schon in Schaan mit 2 sol. Dazu kamen die Gebühren in jeder Sust mit 2
/ den. (Schaan und Balzers). Vaduz und Triesen besassen vor 1500 keine
Susten. Hier wurde damals kein Zoll eingehoben. Die Sust in Triesen
(bei der «Sonne», abgebrochen 1940) muss erst später ın Verbindung
mit der allgemeinen Raststätte aufgekommen sein. Im Verzeichnis um
1390 über Abgaben für den Transport von Rheineck über Platten, Feld-
kirch, Schaan, Vaduz, Maienfeld und Zizers nach Chur ist Triesen als
Sust nicht verzeichnet. Es ist ausdrücklich bezeichnet, was beim Trans-
port von Wollballen zu bezahlen sei, die aber als teure Ware wohl in den
bewachten Susten (Kaufhäuser) aufbewahrt wurden. Eine solche befand