Staats- und Gemeindehaushalt, Steuern, Masse, Geld, Zol.
Was unsere Vorfahren in harter politischer Arbeit in der Zeit von
1808 bis 1862 bzw. 1864 an Rechten für die Eigenständigkeit der
Gemeinden und ihrer Verwaltung erkämpften, ist als bewährtes Gut
heute Bestandteil der Gemeindeautonomie und der Gemeindeverwal-
tung, verfeinert und ausgearbeitet durch das Gemeindegesetz vom 24.
Maı 1864, das Gemeindehaushaltsgesetz vom 12. Dezember 1904,
beide inzwischen wieder ersetzt und modernisiert durch das Gemeinde-
gesetz vom 2. Dezember 1959 und die wesentliche Novelle hierzu vom
11. Oktober 1974.
Staatshaushalt und Gemeindehaushalt sind bei aller Eigenständig-
keit der Gemeinden doch aufs engste verbunden. Ein großer Teil der
sich im Lande für Staat und Gemeinden ergebenden Aufgaben werden
bei der Finanzierung aufgeteilt (Strassenbauten, Rheinbauten, Schulen
etc.). Die Steuern werden für Land und Gemeinde nach den gleichen
Normen erhoben. Die Gemeinden erhalten ihre wichtigste Einnahme
hier als Zuschlag zur Landessteuer.
Leichter verständlich und mehr aussagend als eine lange Beschrei-
bung bringt eine Übersicht über Einnahmen und Ausgaben der
Gemeinde und damit über die Entwicklung des Gemeindehaushaltes.
Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde Triesen in verschiede-
nen Jahren:
(Bezüglich der Steuereinnahmen wird auf den Abschnitt «Steu
ern» verwiesen.)
Total nach den vorliegenden gedruckten Gemeinderechnungen:
Einnahmen Ausgaben
1904 (6. Kronen)
1924 (sFr.)?
40 280.58
92 456.10
38717.34
103 990.58
L934?
1950®%
108 052.71
231 387.47
757 204.10
3780110.50
8860 125.65
105 342.01
268 161.12
562 390.97
2580236.42
4347 584.07
19605
19705
1980
1984
10880 866.07
I
5575427.52
Hypothekarschuldenstand
ınd Kontokorrentschulden
netto)
f. 65 135.34”
KK. -
A. 206 200.--
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11. 577 640.10
K. 23581.01
I. 473632.95
”K 855 952.45 (Schulhaus)
1 1116248.75”
K. 1569372,--
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) davon 37 647.55 Kronen Darlehen für den Lawenastrassenbau
” incl. Armenanstalt
” incl. Armenanstalt
” incl. Armenanstalt
3 incl. Armenanstalt, jedoch ohne Kosten für den Schulhausneubau
9 1970 stehen Fr. 3 559 337.97 KK.-Guthaben gegenüber Fr. 181 456.10 im Jahre 1950
7 1970-1984: I= Betriebsausgaben
I1=Investitionen (Hoch- und Tiefbau)