Bilder aus Kultur, Leben im Dorf und Volkswirtschaft
g) Die Beiträge zu kulturellen Zwecken wurden anfänglich von
Fall zu Fall bei Land und Gemeinden über Ansuchen festgesetzt. Inzwi-
schen ging man dazu über, Reglemente zu schaffen, die generell
bestimmte Sätze vorsehen (z.B. Schulsportanlagen 50 %). Der Regie-
rung ist mit Gesetz aus dem Jahre 1964 ein Kultur- und Jugendbeirat
(seit 1980 «Kulturbeirat») beigegeben worden, der sie in der Kulturpoli-
tik und ebenso private Träger des Kulturlebens zu beraten hat.
Unter Förderung der Kultur versteht man besonders die
musische Tätigkeit, die Bildung, Körperkultur und Freizeitgestaltung.
Man denkt bei Kulturförderung nicht mehr an Sachförderung wie etwa
Pflanzenkultur.
Am 5. Mai 1960 ist Liechtenstein der Konvention zum Schutz
von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten vom 14. Mai 1954 beigetre-
ten, die bewegliche Güter (Kunstgegenstände), Bauten und Orte
betrifft.
Weitere kulturelle Notizen:
1969 bestellt die Gemeinde eine Kulturkommission
1972 Samariterverein in Triesen gegründet
1973 Kinderspielplatz im Forst zu Basen beschlossen
1975 lehnt die Gemeindeversammlung es ab, Ferienhüttenplätze auf
Münz, Alter Tätsch, Valüna gegen Rückgabe von Heubergen abzuge-
ben (137 Nein gegen 106 Ja)
1975 bewilligt die Bürgergemeinde die Abgabe von Boden zum Sport-
zentrum
1975 Kleinhallenbadbau mit 340 Ja gegen 97 Nein zugestimmt
1976 Triesner Trachtenverein gegründet
1976 Trisuna Girls als eigener Verein gebildet
1977 Tennisanlagen im Forst eröffnet (Halle 1980 gebaut)
1976 Dorfbrunnen auf dem alten Schulhausplatz 1976 erstellt, ebensc
bei Haus No. 44 (Richter Peter Kindle’s Haus)
1976 Sekundärverkabelung für Fernsehen in Triesen eingeführt
1980 Bad Vogelsang: Brunnen erstellt mit Leitung aus Badquelle;
Abdecken der älten-Badhausfundamentmauern
1980 schliesst die Gemeinde Triesen Partnerschaft mit der Gemeinde
Törbel im Oberwallis
1980 lehnt die Gemeinde ab, einen Beitrag an das Kunsthaus in Vaduz
zu leisten (165 Ja gegen 211 Nein)
1981 Umbaurenovation alte Kaplanei und Sennerei bewilligt
Adolf Guggenbühl schrieb 1959 in seinem Buche: «Wie die Wohn-
gemeinde zur Heimat wird»:
«Daneben aber ist und bleibt Kulturpolitik auch Aufgabe jedes ein-
zelnen Mannes und jeder einzelnen Frau. Anstatt immer nur von andern
Taten zu verlangen - me sött - soll vorerst einmal jeder Einwohner das
machen, was in seiner Macht steht, und das allein ist sehr viel wert.»
Im JBL 1917 schreibt Jos. Ospelt zur Notwendigkeit des Heimat-
schutzes damals schon: ,
«Der historische Verein für das Fürstentum Liechtenstein hat in set-
nen im Jahre 1912 abgeänderten Satzungen nebst der vaterländischen
Geschichtskunde auch die Pflege des Heimatschutzes als Vereinszweck
bezeichnet und sieht zur Erreichung dieses Zweckes Darstellungen über alte
Sitten und Gebräuche, Sagen und Sprichwörter vor. Und als Hochwürden
Herr Kanonikus Büchel an der 1915er Jahresversammlung dieses Vereins in