Volltext: Geschichte der Gemeinde Triesen

Bilder aus Kultur, Leben im Dorf und Volkswirtschaft 
g) Die Beiträge zu kulturellen Zwecken wurden anfänglich von 
Fall zu Fall bei Land und Gemeinden über Ansuchen festgesetzt. Inzwi- 
schen ging man dazu über, Reglemente zu schaffen, die generell 
bestimmte Sätze vorsehen (z.B. Schulsportanlagen 50 %). Der Regie- 
rung ist mit Gesetz aus dem Jahre 1964 ein Kultur- und Jugendbeirat 
(seit 1980 «Kulturbeirat») beigegeben worden, der sie in der Kulturpoli- 
tik und ebenso private Träger des Kulturlebens zu beraten hat. 
Unter Förderung der Kultur versteht man besonders die 
musische Tätigkeit, die Bildung, Körperkultur und Freizeitgestaltung. 
Man denkt bei Kulturförderung nicht mehr an Sachförderung wie etwa 
Pflanzenkultur. 
Am 5. Mai 1960 ist Liechtenstein der Konvention zum Schutz 
von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten vom 14. Mai 1954 beigetre- 
ten, die bewegliche Güter (Kunstgegenstände), Bauten und Orte 
betrifft. 
Weitere kulturelle Notizen: 
1969 bestellt die Gemeinde eine Kulturkommission 
1972 Samariterverein in Triesen gegründet 
1973 Kinderspielplatz im Forst zu Basen beschlossen 
1975 lehnt die Gemeindeversammlung es ab, Ferienhüttenplätze auf 
Münz, Alter Tätsch, Valüna gegen Rückgabe von Heubergen abzuge- 
ben (137 Nein gegen 106 Ja) 
1975 bewilligt die Bürgergemeinde die Abgabe von Boden zum Sport- 
zentrum 
1975 Kleinhallenbadbau mit 340 Ja gegen 97 Nein zugestimmt 
1976 Triesner Trachtenverein gegründet 
1976 Trisuna Girls als eigener Verein gebildet 
1977 Tennisanlagen im Forst eröffnet (Halle 1980 gebaut) 
1976 Dorfbrunnen auf dem alten Schulhausplatz 1976 erstellt, ebensc 
bei Haus No. 44 (Richter Peter Kindle’s Haus) 
1976 Sekundärverkabelung für Fernsehen in Triesen eingeführt 
1980 Bad Vogelsang: Brunnen erstellt mit Leitung aus Badquelle; 
Abdecken der älten-Badhausfundamentmauern 
1980 schliesst die Gemeinde Triesen Partnerschaft mit der Gemeinde 
Törbel im Oberwallis 
1980 lehnt die Gemeinde ab, einen Beitrag an das Kunsthaus in Vaduz 
zu leisten (165 Ja gegen 211 Nein) 
1981 Umbaurenovation alte Kaplanei und Sennerei bewilligt 
Adolf Guggenbühl schrieb 1959 in seinem Buche: «Wie die Wohn- 
gemeinde zur Heimat wird»: 
«Daneben aber ist und bleibt Kulturpolitik auch Aufgabe jedes ein- 
zelnen Mannes und jeder einzelnen Frau. Anstatt immer nur von andern 
Taten zu verlangen - me sött - soll vorerst einmal jeder Einwohner das 
machen, was in seiner Macht steht, und das allein ist sehr viel wert.» 
Im JBL 1917 schreibt Jos. Ospelt zur Notwendigkeit des Heimat- 
schutzes damals schon: , 
«Der historische Verein für das Fürstentum Liechtenstein hat in set- 
nen im Jahre 1912 abgeänderten Satzungen nebst der vaterländischen 
Geschichtskunde auch die Pflege des Heimatschutzes als Vereinszweck 
bezeichnet und sieht zur Erreichung dieses Zweckes Darstellungen über alte 
Sitten und Gebräuche, Sagen und Sprichwörter vor. Und als Hochwürden 
Herr Kanonikus Büchel an der 1915er Jahresversammlung dieses Vereins in
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.