Volltext: Geschichte der Gemeinde Triesen

Bilder aus Kultur, Leben im Dorf und Volkswirtschaft 
bei schwerer Busse verboten. Auch sollte niemand zu Lutheranern in Dienst 
oder in die Lehre gehen. Überhaupt schärfte der Fürst den Beamten ein, 
nicht, wie ıhre Vorgänger, den Leuten durch die Finger zu sehen und das 
Fürstliche Brot «in Sünden zu essen».» 
Im 17. Jahrhundert vor Gericht 
Was die Hexenprozesse anbetrifft, so sind sie ın dem ab 165C 
angelegten gerichtlichen Protokollbuch kaum verzeichnet oder die Blät- 
ter darüber sind herausgerissen. 
1957 entdeckte Prof. Otto Seger jene Akten zu den Hexenprozes- 
sen ın der Universität Salzburg. Sie waren dorthin verbracht worden. 
um juristisch überprüft zu werden. Nach Segers Untersuchungen (JBL 
1957 und 1959) zeigt sich folgendes Bild: 
Wohnort Beschuldigte davon Todesurteile Todesurteile in 
1667/1680 1679 und 1680 früheren Prozessen 
(Verwandte der Ange 
klagten von 1677-80) 
A 
Schaan 
Triesenberg 
Triesen 
Ruggell 
Vaduz 
Mauren 
Eschen 
Planken _ 
Balzers 
} 
Im JBL 1938 sind einzelne Protokollauszüge, meistens Injurien 
betreffend, veröffentlicht, die einen Einblick in Verfahren und Strafen 
jener Zeit geben, als noch die Grafen regierten. Es sind dies (unter ande 
ren): m 
1656: Andreas Walser von Schaan und Christa Nigg von Balzers 
klagen gegen Florian Lampert von Triesen. Dieser hatte den beiden Klä- 
gern im Wirtshaus sein ganzes Besitztum, «keinen Löffel ausgenom- 
men», um 7 000 fl. verkauft. Da die Art der Bezahlung nicht bestimmt 
war, gab es Anstände. Der Verkäufer verlangte bare Bezahlung. 
Der Spruch lautete: Der Handel gilt; un 7 000 fl. sind vom Tage 
des Kaufes mit 350 fl. jährlich zu verzinsen und nach und nach abzutra 
gen. 
Dieser Florı Lampert muss für die damaligen Verhältnisse einer 
der reichsten Triesner gewesen sein. Im Legerbuch 1584 finden wir kei- 
nen Triesner, der 2000 fl. «verschnitzte» und ebenso im Steuerbuch 
1777 keinen, der mehr als 3 000 fl. besessen hätte. 
1663: Der Pfarrer von Triesen klagt im Namen der Geistlichkeit. 
dass Margaretha Gabrieli und Maria Jägerin, deren Tochter, ehrenrüh- 
rige Worte gegen geistliche und weltliche Obrigkeit ausgestossen haben 
und ersucht um Äbbitteleistung. 
Die Beklagten bitten um Verzeihung und Gnade. 
Spruch: Margaretha Gabrieli hat eine ordentliche Abbitte zu tun 
und einmal in der Geige vor der Kirche zu stehen oder 3 Pfund Pfennig 
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