Volltext: Geschichte der Gemeinde Triesen

Bilder aus Kultur, Leben im Dorf und Volkswirtschaft 
Bevölkerung nur dann etwas, wenn man zugleich den ohnehin schon 
bessergestellen Gemeindeangehörigen auch wieder einen Anteil 
zuteilte. Mit einem Worte: Die Zahl der «Züger» vermehrte sich sicht- 
bar seit dem 17. Jahrhundert infolge der ansteigenden Bevölkerung und 
des Verlustes der grossen Fläche zwischen den Rhein-Giessen (Gebiet 
um die Wartauer Heuwiesen) zusehends (siehe Abschnitt «Bürgernut- 
zen»). 
Ritter im Dorf 
Um 1400 sind die Rittergeschlechter (Dienstmannen der Grafen 
von Montfort-Werdenberg-Sargans-Vaduz) zumeist verschwunden 
oder erscheinen in Urkunden nur mehr als Dorfeinwohner, Lehenpäch- 
zer, Bauern (z.B. die von Gutenberg, von Bach). Mehr als 200 Jahre 
herrschte das montfortische Geschlecht über unsere beiden Landschaf- 
ten. Bischof Hartmann IV., der letzte Vertreter dieses Geschlechtes, 
hatte noch kurz vor seinem Tode 1416 Vaduz und Schellenberg den aus 
dem bernischen Emmental stammenden Freiherren von Brandis ver- 
auft. 
Die Familie der Montforter war zerstritten. Das Ansehen des 
Adels sank. Das Ritter- und Herrenwesen und damit ein Stück Kultur 
des Mittelalters ging unter. Der Dienst zu Ross war zu kostspielig. Die 
Kämpfe der Deutschen Ritterheere gegen die Eidgenossen hatten 
gezeigt, dass diese als kämpfendes  Fussvolk die geharnischten Ritter zu 
besiegen vermochten. Das Heerwesen änderte sıch. Dazu kamen Erfin- 
dung und Anwendung des Schiesspulvers. 
Die Landesherren begannen, ihre Macht mit dem Volke zu teilen. 
Sie überliessen dem Volke und von diesem gewählten Vertretern 
‘Ammännern, Gerichtsleuten) Stück um Stück Rechte und Pflichten, 
die sie früher als Hofbesitzer durch ihre Vögte, Dienstmannen und Ver- 
walter selbst ausübten. Diese Möglichkeit erhielten die Landesherren 
am 22. Juli 1396 mit der Verleihung der Landeshoheit (Reichsunmittel- 
sarkeit) durch König Wenzel von Böhmen bestätigt. In der Folge über- 
jiessen sie der Volksvertretung das Steuernerheben, die Gerichtsbarkeit, 
die Gemeindeverwaltung etc., während «ertragreiche Rechte» (z.B. 
Jagd, Fischerei, Zölle, Wegmauten, Geleitrecht, Obereigentum über die 
Hochwälder, gewerbliche Lehen wie Mühlen, Wirtschaften und ähnli- 
ches) sie sich selbst als Landesherren zur Nutzung vorbehielten, ebenso 
Ansprüche auf Fronleistungen und den Zehent. 
Mit dieser sich schrittweise über eine lange Zeit hinziehenden und 
weiter ausbildenden Veränderung im politischen Leben und im zivilen 
Rechtsbereiche änderten sich Kultur, Kulturträger und Lebensweise 
nehr oder weniger. Aus unserem Dorfe Triesen verschwand die sicher- 
lich etwas anders als bei den Bauern bestehende Lebensweise der Dienst- 
nannen und Ritter. Bald gab es keinen Dienst mehr auf Höfen. Die Bau- 
ern als Lehenpächter übernahmen die einstigen Höfe (oder besseren 
Häuser) der früheren Inhaber und richteten sich dort ein. Nach dem im 
Mittelalter bestehenden Familien-Erbrecht fiel eine fällig werdende Erb- 
schaft an Immobilien stets an die Familie zurück, so dass sich durch 
lange Zeit immer die gleichen Familien im grösseren Besitze erhalten 
zonnten. 
Wie weit sich das Verschwinden des niederen Adels auf die Le- 
bensgewohnheiten der allein verbleibenden Bauern auszuwirken ver-
	        

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