Volltext: Geschichte der Gemeinde Triesen

Verkehr 
Die Mauer wurde inzwischen von der Gemeinde Triesen ohne wei- 
tere Belästigung abgetragen und mit dem Besitznachfolger der Niggen spä- 
ter teilweise ein Vergleich abgeschlossen.» 
Der Vergleich von 1889 mit Fidel Kindle liess die restliche Mauer 
bestehen, aber es musste ein fahrbarer Weg gegen das Tobel hin erstellt 
werden. (Über das Schicksal der Geschwister Nigg ist im Gemeindein- 
formationsblatt der Gemeinde Triesen No. 76 im September 1985 ein 
Bericht des Entwicklungshelfers Albert Eberle veröffentlicht.) 
Alpweg vom Dorfe über Vanola 
(GAT Urkundenbuch II No. 140, Wegaufzeichnung 1878) 
Der Weg führte vom alten Kirchenweg aufwärts rechtsseitig des 
Dorfbachs am Hause No. 67 vorbei und wurde erst später - nach dem 
Bau des Strässchens über die Litzenen (1890) - als ichtieh- und Fahr- 
weg aufgelassen. 
Alpweg 
Dorfplanung 
Triesen besass seit jeher eine heute noch erkennbare Bauordnung 
entlang den Dorfstrassen und der Landstrasse. Gebaut konnte dort nicht 
werden, wo das Atzungsrecht nur eine beschränkte Nutzung zuliess. So 
war man auf einen Dorfkern beschränkt. Bereits 1740 beschloss die 
Gemeindeversammlung eine Bauordnung und legte darın zum Beispiel 
fest, dass zwei Dorfplätze (bei der Linde und bei des Johann Lamperts 
Haus), der eine für das Oberdorf, der andere für das Unterdorf, nicht 
verbaut werden dürfen. 1842 beschloss der Gemeinderat, der Platz vor 
der Sonne dürfe nicht verbaut werden. Doch innerhalb diese durch die 
Verhältnisse (Suche nach nach einem rhein- und rüfesicheren Bauplatz, 
am Viehtriebweg verbleibend etc.) vorgezeichnete Baufläche zus 
praktisch jeder bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts wo und wie es ihm 
passte. Mit dem Baugesetz von 1947 (1953) erhielt die Gemeinde das 
44
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.