Verkehr
yegeben werden, von wo sie von Österreichischen und liechtensteini-
schen Untertanen verfrachtet wurden.
Gemäss Rodordnung von 1782 war Korn und Salz, das für Grau-
5ünden und die Schweiz bestimmt war, rodpflichtig. Die Untertanen
der österreichischen Herrschaft Feldkirch führten % dieses Gutes von
der Faktorei Feldkirch bis ins Kaufhaus Schaan. % des Gutes führten die
Untertanen der Herrschaft Schellenberg von Schaan bis ins Balzner
«Niederlagshaus». Das von den Österreichern bis Schaan gelieferte
Transportgut wurde von den Schaaner, Vaduzer und Triesner Fuhrleu-
ten bis Balzers verfrachtet. Den Gütertransport von Balzers über die
Luziensteig nach Maienfeld besorgten die Balzner Rodfuhrleute. Die
Rodordnung von 1782 galt bis zum Zerfall des Rodwesens im beginnen:
den 19. Jahrhundert.
Das Rodwesen hatte immer mehr den freien und raschen Verkehr
gehindert. Waren blieben vor allem zur Erntezeit oder über Feiertage oft
tagelang in den Susten liegen und verdarben. In Balzers musste man oft
4-5 Stunden und länger auf den vorgeschriebenen Vorspann über die
Luziensteig warten. Wegen solcher und anderer Transportyerzögerun-
gen gingen seit dem Ende des 18. Jahrhunderts häufig Klagen vom
Öberamte ein.
So begannen gegen Ende des 18. Jahrhunderts österreichische
Kaufleute gegen das Rodwesen zu arbeiten, indem sie Waren wider-
rechtlich durch eigene Fuhrleute direkt verfrachten liessen oder den
Rodfuhrleuten die Transportkosten nicht bezahlten. Die liechtensteint
schen Untertanen suchten sich durch Verhaftung der Zuwiderhandeln-
den und Abladen der Waren zu wehren. Sie planten auch die Errichtung
eines eigenen Niederlagshauses an der österreichischen Grenze, um dort
die Warentransporte nach Graubünden abzufangen. Die österreich:
schen Untertanen fuhren fort, mit allen Mitteln die Rodordnung zu um-
gehen und in ihrem Gehalt auszuhöhlen. 1791 wurde zwar-bei einer
Konferenz der Delegierten der Städte Lindau, Feldkirch, Maienfeld,
Chur und des liechtensteinischen Oberamtes die alte Rodordnung im
wesentlichen bestätigt, die entstandene Unordung blieb aber dennoch
erhalten. Das Rodwesen auf der Strecke bis Schaan war zu Ende des 18.
Jahrhunderts praktisch abgewürgt. Die vorgeschriebene Zahl der
Strackfuhren wurde nicht mehr eingehalten, und ein Grossteil der
Waren nicht mehr in die Rod gegeben. Den Unterländer Rodfuhrleuten
verweigerte der Faktor in Feldkirch längere Zeit die Fuhrlöhne, Als
dann seit 1796 wegen des Militärfuhrwesens die Fuhrleute nicht mehr in
der Lage waren, das Handelsfuhrwesen richtig durchzuführen, organı-
sierten die Kaufleute ihre Warentransporte selbst. Die Kriegswirren
beschleunigten den Zerfallsprozess des unzeitgemässen Rodfuhrwe-
sens. Alle Bemühungen, die Rodordnung auf der Strecke von Feldkirch
bis Schaan wieder herzustellen, scheiterten. 1815 wurde die Rodord-
nung nur noch von Schaan bis Balzers eingehalten. Auch auf dieser
Strecke hörte der Rodfuhrverkehr in den 1820er Jahren auf. Am läng-
sten hielt sich das Rodwesen in Graubünden (bis 1841). Der Warenver-
kehr durch Liechtenstein war nicht nur in Kriegs- sondern auch in Frie-
denszeiten starken Schwankungen unterworfen. Hauptursache für
diese Schwankungen war die Zoll- und Verkehrspolitik der Nachbarlän-
der. Zwischen der schweizerischen und der liechtensteinischen Talschaft
herrschte dauernd eine Rivalität, da jede der beiden versuchte, dep
Durchgangsverkehr auf seine Seite zu ziehen.
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