Volltext: Geschichte der Gemeinde Triesen

Kirche und kirchliche Verhältnisse, Pfarrer und Kirchenbauten 
Menschen, die weder Vermögen haben, noch eine Profession betreiben, 
der Armutsstand vermehrt und mit diesem noch anderes Unheil ver- 
anlasst werde. Die Gültigkeit einer ohne diesen Konsens geschlossenen 
Ehe konnte angefochten werden. ; 
Die Ehefähigkeit musste ebenfalls nach den Vorschriften des mit 
Fürstlicher Verordnung vom 18. Februar 1812 eingeführten österreichi- 
schen allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches seitens der Regierung 
bestätigt werden (Ehefähigkeitszeugnis). 
ie standesamtliche Trauung in Liechtenstein wurde erst am 
{3. Dezember 1973 obligatorisch eingeführt. Damit ist die Ziviltrauung 
ınd nicht mehr die kirchliche Trauung rechtens geworden. Die Lösung 
drängte sich auf und wurde einvernehmlich mit dem Bischof zu Chur 
getroffen. 
Wie bereits angeführt, waren Grafen von Sax-Mosax ab 1482 eine 
zeitlang Patronatsherren über Kirche und Pfründe zu Triesen. Sie waren 
mit den Grafen von Werdenberg verschwägert. Ihre Wohnsitzgemeinde 
Sennwald (Sax) war mit dem Kloster St. Luzi über Bendern wie über 
Triesen mit der Muttergotteskapelle verbunden. Daher stammten wohl 
die Verbindungen zu diesem Patronate. 1529 traten die Bewohner der 
Dörfer der Herrschaft Sax-Forsteck (darunter auch die von Bendern aus 
betreuten Kirchleute in Sennwald) zum Protestantismus über. Haag trat 
erst 1637 zum neuen Glauben über. Es hatte bis dorthin Kirche und 
Friedhof in Bendern. Im ganzen Rheintal bestanden in alter Zeit zwi- 
schen hüben und drüben Verbindungen kirchlicher und sicherlich auch 
anderer kultureller Art. 
Zu Eingriffen des Staates in vordem rein kirchliche Angelegenhei- 
cen sind zu rechnen: 
Die Polizei- und Landsordnung vom 2. September 1732, die 
öffentliches und privates Leben taalch kontrolliert haben will und so- 
zar Vorschriften über den Kirchenbesuch (Gottesdienst) enthält. 
Schuppler (1808-1827) verbot den Triesnern 1810 sogar das Psalter- 
beten ın der Muttergotteskapelle! 
Ein Schreiben des Oberamtes an die Gemeinde Triesen lautete: 
«Am letzten St. Agathatage ıst in der an der Strasse liegenden 
Kapelle der bischöflichen und amtlichen Verordnung zuwider ein öffentli- 
ches Psalter gehalten worden, der nur andere Gemeinden in dem Wahne 
bestärkt, dass auch sie den Herren Pfarrer zum öffentlichen Gottesdienste, 
der doch untersagt ist, verhalten wolle. Das Amt verordnet also, dass dies 
für die Zukunft ın dispensirten Feyertägen um so verlässlicher nicht mehr 
für sich gehe, als sonst gegen die Gemeinde mit herbeiführender militäri- 
scher Execution für egangen, und die Gerichten nebstbei mit einer emp- 
findlichen Gel kiratle angesehen werden würden. Diese Verordnung ıst 
auch dem Herm Pfarrer zur Kenntnis zu bringen, damit er sie am nächsten 
Gottesdienste öffentlich kund mache. 
Vaduz, den 21ten Februar 1810 „Schuppler m.p.» 
Die Einrichtung von Volksschulen (ab ca. 1780) ın den einzelnen 
Gemeinden und damit die zum mindesten seit der Zeit der Reformation 
im 16. Jahrhundert gerade auch von katholischer Seite ‚geförderten Pfar- 
reischulen (siehe in Triesen besonders die Förderung durch Pfarrer von 
Kriss, 1664 7: Neben dem Religionsunterricht verblieb der Kirche 
in der Volksschule bis 1973 herauf der «Lokalschulinspektor». . 
Übernahme der Armenfürsorge durch Land und Gemeinden im 
19. Jahrhundert, die vor dem ganz der Kirche und der «Spend» (wohltä- 
auge Stiftung) überlassen war. 
SuC
	        

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