Kirche und kirchliche Verhältnisse, Pfarrer und Kirchenbauten
wiederholten Bestätigungen nachfolgender Herrscher: 988 bestätigte
Kaiser Otto III. (983-1002) Chur und den Gotteshausleuten die Reichs-
unmittelbarkeit.
Im Jahre 1200 bestätigte der deutsche Kaiser Philipp die Kirche
und Güter zu Bendern, sieben Jahre später bestimmte er, dass die Besit-
zungen keinem Vogte unterworfen und von niemanden mit Abgaben
belastet werden dürfen, womit ein verbindlicher Rechtszustand her-
gestellt war, der auch für die Besitzungen in Bendern, Triesen und
Eschen galt. Kaiser Friedrich bestätigte 1214 (1213) diese Privilegien.
«König Otto IV. bestätigt (13. Januar 1209) Bischof Reinher von
Chur die Freiheiten seines Hochstiftes, die des Hospitales auf dem Septi-
mer, der Klöster St. Luzius und Churwalden, sowie der Curtis Canonico-
rum zu Schiers. Alsdann sollen sich die Klöster St. Luzi und Churwalden
samt allen ihren Leuten der gewohnten und schuldigen Freiheit erfreuen.
Sie sollen nicht etwa durch Steuern (Bede, Preg) zermürbt werden. So dann
werden ihre Kleriker und Dienstleute vom Einquartierungszwang ausge-
nommen.»
Perret bemerkt hierzu: «Die Bedeutung dieses Absatzes besteht ın
der Schaffung jenes Rechtszustandes, der auch für die liechtensteinischen
Bereiche der beiden Klöster verbindlich war.»
König Friedrich II. bestätigte 1213 diese bevorzugte Stellung des
Klosters Pfäfers wie sein Vorgänger schon 1209.
Auch kirchlicherseits wurden den Klöstern Privilegien zuer-
kannt, so durch Papst Honorius III. 1222 dem Kloster Churwalden,
wobei das Landgut Silvaplana zu Balzers (mit Zehent) erwähnt wird.
Die zu diesen privilegierten Klöstern gehörenden Personen (Eigenleute,
Leibeigene), Ber auch nur Lehensnehmer oder Gutspächter befanden
sich damit, wie das Kloster selbst, im besonderen Schutze. Das alles
musste sich kirchlich auswirken: «Cuius regio, ejus religio» (Wessen
Herrschaft, dessen Religion) war auf das engste mit der Feudalherrschaft
des Mittelalters verbunden. Noch unter dem Grafen von Sulz (16. Jahr-
hundert) wurde von Staates wegen den hiesigen Einwohnern verboten,
reformiert zu werden. Erst $ 8 der Verfassung aus dem Jahre 1862 garan-
tiert die freie Religionsausübung.
Neben Klöstern galt es, die Seelsorge auf dem Lande auszubauen,
Pfarreien einzurichten.
Das tat besonders Kaiser Karl der Grosse (768-814), der den
Gemeinden befahl, Kirchen und Pfarrhöfe zu bauen, sie mit Gütern aus-
zustatten und ihnen den Zehnten zu geben. Die Adeligen erbauten auf
ihren grossen Besitzungen wie die Burg, so auch eine Kirche und stellten
an derselben einen Priester an, der für die Eigenleute die Seelsorge zu
versehen hatte. Er bezog aus dem Hofe, auf dem er angestellt war, seinen
Lebensunterhalt. Nach und nach wurden an diese Kirchen oder Kapel-
len Stiftungen an liegenden Gütern gemacht, die oft sehr beträchtlich
waren. Die den Kirchen geschenkten Güter wurden zum Teil den Pfar-
rern zur Nutzniessung berlasıen. Nach und nach wurden diese Güter
für die Geistlichen ausgeschieden und daraus entstand dann eine fixe
Besoldung. So war es seit dem 9. Jahrhundert. So mag auch die Pfarrei
Triesen entstanden sein.
Unter dem Sohne des grossen Karl, Ludwig dem Frommen, fiel
ein Graf an der Landquart, Roderich mit Namen, eın Sohn des Grafen
Hunfrid von Rätien, während dieser vom Lande abwesend war, über die
Kirchen her und beraubte und verwüstete die meisten Klöster, Kirchen
An