Volltext: Geschichte der Gemeinde Triesen

Kirche und kirchliche Verhältnisse, Pfarrer und Kirchenbauten 
wiederholten Bestätigungen nachfolgender Herrscher: 988 bestätigte 
Kaiser Otto III. (983-1002) Chur und den Gotteshausleuten die Reichs- 
unmittelbarkeit. 
Im Jahre 1200 bestätigte der deutsche Kaiser Philipp die Kirche 
und Güter zu Bendern, sieben Jahre später bestimmte er, dass die Besit- 
zungen keinem Vogte unterworfen und von niemanden mit Abgaben 
belastet werden dürfen, womit ein verbindlicher Rechtszustand her- 
gestellt war, der auch für die Besitzungen in Bendern, Triesen und 
Eschen galt. Kaiser Friedrich bestätigte 1214 (1213) diese Privilegien. 
«König Otto IV. bestätigt (13. Januar 1209) Bischof Reinher von 
Chur die Freiheiten seines Hochstiftes, die des Hospitales auf dem Septi- 
mer, der Klöster St. Luzius und Churwalden, sowie der Curtis Canonico- 
rum zu Schiers. Alsdann sollen sich die Klöster St. Luzi und Churwalden 
samt allen ihren Leuten der gewohnten und schuldigen Freiheit erfreuen. 
Sie sollen nicht etwa durch Steuern (Bede, Preg) zermürbt werden. So dann 
werden ihre Kleriker und Dienstleute vom Einquartierungszwang ausge- 
nommen.» 
Perret bemerkt hierzu: «Die Bedeutung dieses Absatzes besteht ın 
der Schaffung jenes Rechtszustandes, der auch für die liechtensteinischen 
Bereiche der beiden Klöster verbindlich war.» 
König Friedrich II. bestätigte 1213 diese bevorzugte Stellung des 
Klosters Pfäfers wie sein Vorgänger schon 1209. 
Auch kirchlicherseits wurden den Klöstern Privilegien zuer- 
kannt, so durch Papst Honorius III. 1222 dem Kloster Churwalden, 
wobei das Landgut Silvaplana zu Balzers (mit Zehent) erwähnt wird. 
Die zu diesen privilegierten Klöstern gehörenden Personen (Eigenleute, 
Leibeigene), Ber auch nur Lehensnehmer oder Gutspächter befanden 
sich damit, wie das Kloster selbst, im besonderen Schutze. Das alles 
musste sich kirchlich auswirken: «Cuius regio, ejus religio» (Wessen 
Herrschaft, dessen Religion) war auf das engste mit der Feudalherrschaft 
des Mittelalters verbunden. Noch unter dem Grafen von Sulz (16. Jahr- 
hundert) wurde von Staates wegen den hiesigen Einwohnern verboten, 
reformiert zu werden. Erst $ 8 der Verfassung aus dem Jahre 1862 garan- 
tiert die freie Religionsausübung. 
Neben Klöstern galt es, die Seelsorge auf dem Lande auszubauen, 
Pfarreien einzurichten. 
Das tat besonders Kaiser Karl der Grosse (768-814), der den 
Gemeinden befahl, Kirchen und Pfarrhöfe zu bauen, sie mit Gütern aus- 
zustatten und ihnen den Zehnten zu geben. Die Adeligen erbauten auf 
ihren grossen Besitzungen wie die Burg, so auch eine Kirche und stellten 
an derselben einen Priester an, der für die Eigenleute die Seelsorge zu 
versehen hatte. Er bezog aus dem Hofe, auf dem er angestellt war, seinen 
Lebensunterhalt. Nach und nach wurden an diese Kirchen oder Kapel- 
len Stiftungen an liegenden Gütern gemacht, die oft sehr beträchtlich 
waren. Die den Kirchen geschenkten Güter wurden zum Teil den Pfar- 
rern zur Nutzniessung berlasıen. Nach und nach wurden diese Güter 
für die Geistlichen ausgeschieden und daraus entstand dann eine fixe 
Besoldung. So war es seit dem 9. Jahrhundert. So mag auch die Pfarrei 
Triesen entstanden sein. 
Unter dem Sohne des grossen Karl, Ludwig dem Frommen, fiel 
ein Graf an der Landquart, Roderich mit Namen, eın Sohn des Grafen 
Hunfrid von Rätien, während dieser vom Lande abwesend war, über die 
Kirchen her und beraubte und verwüstete die meisten Klöster, Kirchen 
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