Volltext: Geschichte der Gemeinde Triesen

Der Gemeindenutzen (Bürgernutzen) 
Über den Umfang der Gemeindsteilung in alter Zeit vernehmen 
wir erstmals anlässlich der Errichtung der Cooperatorpfründe durch 
Pfarrer Kriss in Triesen im Jahre 1689 (JBL 2/69). Damals gab die 
Gemeinde Triesen auch die Gemeindeteilung dazu, bestehend in Hanf- 
and, Krautgarten, ım Aeule, Heureute und Heuberg. 
Im 18. Jahrhundert bestand das fällige Gemeindegut aus einem 
Stück Ackerland im Unterfeld, einem Aeufeteil, zwei neuen Auteilen 
‘Rietteil), zwei Gartenbeeten, einer Heureute und einem Heuberg. (Die 
unterm 7. Mai 1744 [«nach langem Streite»] aufgestellten Satzungen 
über die Gemeindsteilung siehe weiter oben.) Ende des 18. Jahrhunderts 
pab es in den meisten Gemeinden Familien, die keinen Gemeindeboden 
zur Nutzniessung besassen, so auch in Triesen. Dabei wandten diese zu: 
rückversetzten Familien ein, dass die Gemeindegründe von der Steuer 
“rei und daher jene für die Privatgründe allein unerschwinglich, die Mili- 
Är- und Kriegslasten nach dem Steuerfuss repartiert, bei den Wuhrun- 
zen die Steine ebenfalls nach der Steuer auferlegt würden, so dass alle 
‚ene, die keine Gemeindsteilung besitzen, benachteiligt wären. Triesen 
aatte 1794/1798/1801 zudem noch im Neugereut wieder Teile ins 
Eigentum ausgegeben, den beschwerdeführenden Bürgern aber nur 
gleine Teile, die nur einen Fünftel des Wertes des übrigen Gemeinde- 
zutes darstellten, als Ersatz geboten. 
Die im Jahre 1806 ausgegebenen 124 Teile längs der Landstrasse 
(vom Aeule abwärts) und ebenso die 1808 kultivierten 100 Teile beim 
Galgen (an beiden Strassenseiten gelegen) kamen bei der Anlage des 
Grundbuches ab 1809 ins private Eigentum der sie nutzenden Gemein- 
debürger. 
1771 wurde die neue Landstrasse von Vaduz nach Triesen gebaut. 
Der 1806 neu ausgeteilte Gemeindeboden lag rechts und links der neuen 
Landstrasse. Darauf lastete weiter das Atzungsrecht. Damit sich die 
Triesner Hirten ersparen konnten, setzten sie zur Sommerszeit an der 
Vaduzer Grenze einen Gatter in die neue Landstrasse. 1827 wurde ihnen 
sefohlen, denselben zu entfernen. Sie wehrten sich gegen die Anord- 
nung des Oberamtes in_Vaduz in einer Eingabe an den Fürsten vom 
3.7.1827 und begründeten ihr Ansuchen, den Gatter zur Sommerszeit 
weiter belassen zu dürfen: N 
«Der zweimalige feindliche Überfall der Franzosen in den Jahren 
1799 und 1800 und die durch volle 8 Jahre gedauerte Einquartierung und 
Verpflegung von Militaire aller Gattung etc. Daben uns unterzeichnete Bür- 
ger der Gemeinde Triesen besonders tief in Schulden und Armut versetzt, so 
dass wir Bezwungen waren, um ferner subsistieren zu können, zum Verkau- 
fe von Gemeindewaldung (damals wurde im Weissen Schild Wald zum 
Verkaufe auswärts abgetrieben) und Austeilung eines sonst zur Viehweide 
benötigten Stück Gemeindebodens unsere Zuflucht zu nehmen ... 1806 
rechts und links der Strasse bis an die Vaduzer Grenze ausgeteilt und durch 
22 Jahre nur durch einen einzigen Gatter eingefriedet.. ... 
Aus der Begründung ersichtlich ergibt sich: 
. 1. Durch die Herstellung und Zäunung von 1448 Klafter (1 Klafter 
ist 6 Schuh = 1.86 Meter lang) an beiden Strassenseiten entsteht eine 
schwere Last. 
2. Man sollte den Wald schonen und nicht soviel Holz zur Zäunung 
verwenden müssen. 
3. Einfriedung durch Gräben bedingte Versperrung der Einfahrten 
und Brücken. 
4)
	        

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