Volltext: Geschichte der Gemeinde Triesen

Jer Zehent 
kirchspel / der von uns und unserm Gotzhus lehen ist. Vnd batt uns das wir / 
den lihen, dem beschaiden man, Hainrichen Stoeklin burger ze Veltkilch / 
won er im den ze kovffen geben hat. Dar zuo hat uns der egenant Hainrich 
/Stoekli) / aigenlich bewiset, das er vormals den andern halbtail desselben / 
zehenden ze Trysen, kovfft hett recht und redlichen, von wilhelmen / von 
Richenstain sesshaft ze Trysen. Vnd also von dero kovff wegen. / als er baid 
'ail des zehendes kovfft hat. Hett er uns flizzeklich gebetten / das den 
zehenden also lihent, z ainem rechten lehen, im, und / sinen erben, suen, 
und tochtran. Nu haben wir angesehen, die nutzzen / dienst. etc. und ver- 
lihen. Hainrich Stoeklin und sinen erben, suen und Tochtran. / als unsers 
Gothus recht ist, avn all geuerd, Datum etc.» 
Übersetzung 
«Wir Johann usw. tun kund, dass der bescheidene Knecht Johann, 
Herr Rudolfs des Ritters seligen Sohn, weiland Vogt von Bludenz, vor 
uns erschien. Er gab uns in unsere Hand den halben Teil des im Triesner 
Kirchspiel gelegenen Zehnten auf, der ein uns und unserem Gotteshause 
zugehörendes Lehen ist. Er bat uns, dass wir diesen dem bescheidenen 
Manne Heinrich Stöcklin, Bürger von Feldkirch, verleihen mögen, da er 
ihm denselben zu kaufen geneben habe. Dazu hat uns der ehegenannte 
Heinrich ausdrücklich bewiesen, dass er vormals den andern Halbteil 
desselben Zehenten zu Triesen recht und redlich gekauft habe von Wil- 
helm von Richenstein, sesshaft in Triesen. Da er dieser Käufe wegen also 
beide Teile des Zehenten gekauft hat, hat er uns geflissentlich gebeten, 
dass wir den Zehenten darum ihm und seinen Erben, Söhnen und Töch- 
tern zu einem rechten Lehen verleihen mögen. Nun haben wir Nutzen, 
Dienst usw. erwogen und verleihen ihn dem Heinrich Stöcklin und sei- 
nen Erben, seinen Söhnen und Töchtern, ohne alle Gefährde, nach unse 
res Gotteshauses Recht». 
Wilhelm von Richenstein hatte also früher mit seinem Schwieger- 
vater Heinz von Unterwegen (Amtsmann zu Vaduz) alle alten Triesner 
Zehent inne. Dazu besass Unterwegen seit 1407 auch den Novalzehent 
zu Triesen. Die Richensteiner starben um 1450 in Triesen aus oder 
zogen fort. Ihr Zehent-Lehen und dasjenige der Unterwegen gingen um 
1410 und 1459 an die Gutenberger und 1544 von diesen an Balthasar 
von Ramschwag. Die Ramschwag (Vögte zu Gutenberg) besassen das 
Zehentlehen neben dem St.Luzilehen ın Triesen bis um 1600. Später 
kamen beide Zehentlehen in Triesen und Triesenberg an die Herren 
Gugelberg von Moos zu Maienfeld. 
1623 kam das Triesner Zehent-Lehen an die Herren von Schauen- 
stein zu Haldenstein, allerdings musste bis 1642 darum prozessiert wer- 
den (siehe «Zehentstreitigkeiten»). 1771 kaufte die Gemeinde Triesen 
die Hälfte dieses Zehentlehens und 1791 die andere Hälfte. Nachdem 
die Gemeinde bereits 1701 das grosse St.Luzilehen bei der Muttergot- 
teskapelle gekauft hatte, war mit der Ablöse des einstigen Bischofs- 
Zehent-Lehen eine drückende und vor allem die Bewirtschaftung hin- 
dernde Belastung von einem Grossteil der Triesner guten aufwärtigen 
Grundstücke dahingefallen. 
1360 besass Albero Vaistli den halben Lämmerzehent in Triesen 
als Lehen, 1440 kauften die Vaistli die andere Hälfte als Lehen dazu. 
Dean besassen sie um diese Zeit den Jungenzehent zu Triesen als 
ehen. 
Wie verworren, verblasst oder vergessen das Recht gerade beim 
Novalzehent war, ist aus den folgenden Hinweisen ersichtlich:
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.