Volltext: Geschichte der Gemeinde Triesen

DJer Zehent 
Darnach sollten «Ulrich Pitschy und alle seine nachkommenden 
Kirchherren zu Triesen ewiglich zurecht haben einen dritten Teil und 
Hainz (Heinrich) von Unterwegen zwei Dritteile alles Weinzehents 
sowohl von den neuen als von den alten Weinbergen; von allem anderen 
Zehenten aber (von Korn, Fench, Füli, Gäns und allen Früchten, kleiner 
und grosser Zehent) sollen H. von Unterwegen und seine Erben drei Teile, 
und Pfarrer Pitschy und seine Nachfolger einen Viertel beziehen, wie das 
von Alters herkommen sei». Somit betrug der Zehent des Hochstiftes 
Chur vom Weinzehnten zwei Drittel, von allen anderen Zehenten drei 
Viertel. 
Aus dem Einkünfterodel des Klosters Mehrerau erscheinen um 
1340 Abgaben aus Vaduz: 
«Von Vaduz 12 Wertkäse und 6 Pfennige für die Gurten, die Darn- 
zürtel genannt.» 
Bemerkung: 1. Diese Käsezinse kamen nur aus dem ehemals 
romanischen Oberland, so schon nach dem ältesten Rodel in Mehrerau 
von etwa 1290, in dem die Rubrik der Käsezinse noch «Census in 
Romano» überschrieben ist. 
2. Jeder Käs soll 6 Pfennig wert sein. Die Käsfahrt zur Einsamm- 
lung der Zinsen durch das Oberland wurde offensichtlich von Vaduz aus 
angetreten. 
Das Zehentwesen hatte im Wirtschaftsleben des einheimischen 
Bauern eine empfindliche Stellung. Die Bodenzinse waren durch die 
Rechtsverhältnisse der früheren Jahrhunderte begründet. Beim Zehen- 
ten jedoch fehlte jegliche rechtsgeschäftliche Beziehung zwischen 
Zehntherrn und Zehntpflichtigem. Daher dauerten die Streitigkeiten 
um diese Grundlast seit ihrer Einführung vor mehreren Jahrhunderten 
vis zu ihrer Aufhebung im 19. Jahrhundert ununterbrochen an. 
Zehntstreitigkeiten lassen sich in der liechtensteinischen 
Geschichte immer wieder nachweisen. Die letzte grosse Ausmasse 
annehmende Streitigkeit spielte sich im 18. Jahrhundert zwischen Lan- 
desherrschaft und Klerus wegen des Novalzehnten ab. Als die Landes- 
herrschaft 1720 den Novalzehnten als ihr Eigentum beanspruchte und 
einzog, belegte der Bischof von Chur die herrschaftlichen Beamten mit 
dem Kirchenbann und verhängte über die Kapelle auf dem Schloss und 
im Dorf Vaduz das Interdikt. Der Fürst antwortete mit dem Befehl an 
seine Untertanen, «diesen nichtigen und feindseligen Kirchenbann» bei 
Lebensstrafe nicht zu beachten und liess alle geistlichen Güter und Ein- 
xünfte in Liechtenstein von der Obrigkeit ın Beschlag nehmen. Der 
Streit konnte schliesslich durch eine kaiserliche Kommission und einen 
Schiedsspruch des Kaisers beigelegt werden (KB 1923 S. 511). 
Auswirkung auf die Landwirtschaft: 
Die Zehentabgabe war für die Bauern eine drückende Last, nicht 
so sehr wegen der Grösse der Abgabe als vielmehr wegen deren hem 
nenden NEE Wurde Neuland durch Rodung gewonnen, so mel 
deten sich die Zehntherren sofort als Mitteilhaber am Fruchtertrag. Der 
Anbau neuer Gewächse, wie z.B. der Kartoffel, wurde vom Zehnther- 
ven anfänglich nicht gerne gesehen; schliesslich wusste er sich durch den 
Kartoffelzehnten schadlos ‘zu halten. Der Bauer fühlte sich in seiner 
landwirtschaftlichen Tätigkeit auf Schritt und Tritt eingeschränkt. De: 
Zehnt hatte eine hemmende und lähmende Wirkung auf die Landwirt- 
schaft und war mit den geistigen und wirtschaftlichen Neuerungsbestre-
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.