DJer Zehent
Darnach sollten «Ulrich Pitschy und alle seine nachkommenden
Kirchherren zu Triesen ewiglich zurecht haben einen dritten Teil und
Hainz (Heinrich) von Unterwegen zwei Dritteile alles Weinzehents
sowohl von den neuen als von den alten Weinbergen; von allem anderen
Zehenten aber (von Korn, Fench, Füli, Gäns und allen Früchten, kleiner
und grosser Zehent) sollen H. von Unterwegen und seine Erben drei Teile,
und Pfarrer Pitschy und seine Nachfolger einen Viertel beziehen, wie das
von Alters herkommen sei». Somit betrug der Zehent des Hochstiftes
Chur vom Weinzehnten zwei Drittel, von allen anderen Zehenten drei
Viertel.
Aus dem Einkünfterodel des Klosters Mehrerau erscheinen um
1340 Abgaben aus Vaduz:
«Von Vaduz 12 Wertkäse und 6 Pfennige für die Gurten, die Darn-
zürtel genannt.»
Bemerkung: 1. Diese Käsezinse kamen nur aus dem ehemals
romanischen Oberland, so schon nach dem ältesten Rodel in Mehrerau
von etwa 1290, in dem die Rubrik der Käsezinse noch «Census in
Romano» überschrieben ist.
2. Jeder Käs soll 6 Pfennig wert sein. Die Käsfahrt zur Einsamm-
lung der Zinsen durch das Oberland wurde offensichtlich von Vaduz aus
angetreten.
Das Zehentwesen hatte im Wirtschaftsleben des einheimischen
Bauern eine empfindliche Stellung. Die Bodenzinse waren durch die
Rechtsverhältnisse der früheren Jahrhunderte begründet. Beim Zehen-
ten jedoch fehlte jegliche rechtsgeschäftliche Beziehung zwischen
Zehntherrn und Zehntpflichtigem. Daher dauerten die Streitigkeiten
um diese Grundlast seit ihrer Einführung vor mehreren Jahrhunderten
vis zu ihrer Aufhebung im 19. Jahrhundert ununterbrochen an.
Zehntstreitigkeiten lassen sich in der liechtensteinischen
Geschichte immer wieder nachweisen. Die letzte grosse Ausmasse
annehmende Streitigkeit spielte sich im 18. Jahrhundert zwischen Lan-
desherrschaft und Klerus wegen des Novalzehnten ab. Als die Landes-
herrschaft 1720 den Novalzehnten als ihr Eigentum beanspruchte und
einzog, belegte der Bischof von Chur die herrschaftlichen Beamten mit
dem Kirchenbann und verhängte über die Kapelle auf dem Schloss und
im Dorf Vaduz das Interdikt. Der Fürst antwortete mit dem Befehl an
seine Untertanen, «diesen nichtigen und feindseligen Kirchenbann» bei
Lebensstrafe nicht zu beachten und liess alle geistlichen Güter und Ein-
xünfte in Liechtenstein von der Obrigkeit ın Beschlag nehmen. Der
Streit konnte schliesslich durch eine kaiserliche Kommission und einen
Schiedsspruch des Kaisers beigelegt werden (KB 1923 S. 511).
Auswirkung auf die Landwirtschaft:
Die Zehentabgabe war für die Bauern eine drückende Last, nicht
so sehr wegen der Grösse der Abgabe als vielmehr wegen deren hem
nenden NEE Wurde Neuland durch Rodung gewonnen, so mel
deten sich die Zehntherren sofort als Mitteilhaber am Fruchtertrag. Der
Anbau neuer Gewächse, wie z.B. der Kartoffel, wurde vom Zehnther-
ven anfänglich nicht gerne gesehen; schliesslich wusste er sich durch den
Kartoffelzehnten schadlos ‘zu halten. Der Bauer fühlte sich in seiner
landwirtschaftlichen Tätigkeit auf Schritt und Tritt eingeschränkt. De:
Zehnt hatte eine hemmende und lähmende Wirkung auf die Landwirt-
schaft und war mit den geistigen und wirtschaftlichen Neuerungsbestre-