Volltext: Geschichte der Gemeinde Triesen

Lehen und Grossgrundbestiz 
von 4 fl = 7 Kronen ab 1. Jänner 1919 erlassen wurde. Die Badequelle ist 
schwefelhaltig. Darüber war noch eine Quelle mit sauerbrunnartigem 
Mineralwasser. Das Badewasser wurde aus dem Tobel hergeleitet und 
erwärmt. Es stand lediglich ein Riegelhaus (schlecht gebaut) dort, das 
bereits 1799 ohne Dach war. 
1980/81 ist die Quelle gefasst und die Leitung im Frondienst er- 
neuert worden. Am Platz des ehemaligen Badhauses sind die Grund- 
mauern freigelegt und ein Brunnen errichtet worden. 
Neben dem St. Luzi-Lehen waren noch zwei Lehen zu Gunsten 
des Bischofs bzw. des Domkapitals in Chur vorhanden. Dieselben 
bestanden aus dem Zehent (das Recht, Zehent einzuheben) am Triesen- 
berg und aus Gütern in Triesen (ein Gut und einen Weinberg «der da 
heisst Schaluner»). 
Die Gemeinde Triesen kaufte diese Lehen 1772 und 1791 den 
damaligen Inhabern, das waren Herren von Haldenstein und die Gugel- 
berger bzw. das Domkapital in Chur, ab, so dass bei der Zehentablöse 
1863 in Triesen noch einzig der Rest ('/ des ganzen Lehens), das war der 
Pfarreipfründezehent, von den Privaten abgelöst werden musste. Aus 
bekannten Urkunden ergibt sich zu diesen die Wirtschaft in Triesen 
wohl am meisten belastenden Lehen, weil sie den grossen Zehent betra- 
en, folgendes: 
Am 25. Juli 1384 gestattet Bischof Johann von Chur Hans von Un- 
terwegen für den Fall, dass er ohne männliche Erben stürbe, den Zehenten 
am Triesnerberg, Einkünfte zu Triesen, auf seine Tochter zu vererben. Das 
Zehent-Lehen am Triesenberg wurde mit 20 Scheffel Konr, das Zehentle- 
hen auf Richensteins Gut zu Triesen im Dorf auf 4 Scheffel Korn bewertet. 
(LUB Il 280 bemerkt dazu: Die von Unterwegen waren Dienstleute der 
Bischöfe von Chur. Bereits 1383 wurde eine Urkunde besiegelt, wonach der 
Kunz von Tront aus Schaan dem Leutpriester von Triesen auf 6 Pfennig 
jährlichen Zins für zwei Jahrzeiten vermachte). 
Im grossen Urbar des Domkapitals zu Chur ist 1393 eingetragen 
«zu Triesen ein Gut, das jährlich 12 Schilling Pfennig gılt>. Aus dem Wein: 
garten, der Schaluner heisst, gehen jährlich fünf Schillinge Pfennige Gel- 
des ein (Pächter: Ulrich Seger). (LUB 1/1 333, JBL II, 32) 
Im Jahre 1505 haben Hartwig von Kapaul, bischöfl. Vogt zu Für- 
stenau im Domleschg, und Hieronymus Iter, Bürger zu Chur, im Ein: 
verständnis mit Domdekan Donat Iter - mit Baptist Kuster zu Satteins 
einen Lehen- und Gülten-Tausch gemacht. Erstere gaben ihre Zinse, die 
sie zu Schaan, Vaduz, Triesen und Triesenberg hatten, dem Baptist 
Kuster für jene Einkünfte, die dieser zu Chur hatte. Soweit es die hiesi- 
zen Zinse betrifft, lautet die betreffende Urkunde so: 
«Und haben namlich die genanten Härtwig von Gapawl, und The- 
ronimus Yiher, für sich und alle jr erben, Batten Kuster und allen sinen 
erben in disem wechsel zue rechtem ewigen aigen uf- und ubergeben und 
inegeantwurt diss nachgemelten Kormzechenden, auch Korn, Schmalts, 
und Pfening gült und Zins, wie die von aim stuck an das ander hernach vol- 
gen, dess ersten, den Kornzechenden zu Schan, sovil jr Gerechtigkait und 
anzal daran ist, den si von jrem Schwecher und Vatter seligen geerbt haben, 
Das Churer Lehen
	        

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