Lehen und Grossgrundbestiz
Lebenslang, sondern nur auf so lange mit der Pachtung belehnt, bis die
Herrschaft den Rückzug der Mayerhofsgüter beschliessen wird, was nach
denen wechselseitig eingegangenen Verbindlichkeiten früher nicht, als bis
nach erfolgten Absterben sämtlicher noch auf Lebenslang belehnten
Antheilnehmer erfolgen kann.
Jose Seli schreibt 1913 in seiner Chronik zum Meierhof und den
daran anschliessenden St. Wolfgang Wingert: «Die Wiesen im Meierhof
waren um einen niederen Pachtzins verehrschatzt. Einige Stücke Wein-
berge im sogenannten Heeren-Wingert, die alle an einzelne Bürger von
Triesen als Lehen («verehrschatzet») waren (gegen ein gewisses Quantum
Wein, das abzuliefern war). Jedes Jahr im Frühling musste jeder Bürger
(Viehbesitzer) der Gemeinde ein Fuder Mist in den Heera-Wingert führen
ohne Entgelt. Jeder Besitzer von einem solchen Wingert war gehalten, dem
Bürger, welcher das Fuder Mist auf seinen Weinberg brachte, ein Mittages-
sen zu geben. Nach damaligem Brauch durfte bei diesem Mittagessen ein
Reismus ja nicht fehlen. Diese Weinberge sind an der sonnigen Halde, süd-
lich von den Haldensteiner Weinbergen, nördlich aufwärts von Matschils,
Bstlich hinaus bis an die Maschlina, südlich bis an die Wiesen auf der
Walche.
Diese Parzellen Weinberge wurden 1864 gegen Übernahme des
Patronatsrechtes der Er und Kirche überlassen. Die Weinberge
wurden von der Gemeinde verkauft. Hierbei ist zur besseren Einsicht
bemerkt, der Fürst hatte gewisse Pflichten an der Pfarrpfründe und Kirche
zu erfüllen.»
In beiden zum Meierhof gehörenden Weinbergen wurden zwi-
schen dem 1. und 2. Weltkriege die Reben ausgerissen.
Die herrschaftliche Mühle
Wo von alters her der Triesenberger Mühlebach sich in den Dorf-
bach zu Triesen ergiesst, stand die herrschaftliche Mühle, verbunden mit
einer Säge und einem Rindenstampf. Sie wurde als Lehen an Beständer
vergeben, die sie dann 1752 kauften. Mühle, Säge und Stampf gingen mit
dem Bau der Fabrik (Weberei) ein. Geblieben ıst für die letzten Mühle-
beständer-Familien Kindle der vulgo-Name «Müller». Zur Mühle ge-
hörte ein Landwirtschaftsbetrieb. Der jeweilige Müller scheint als einer
der grössten Pferdehalter in Triesen am Rodfuhrwesen beteiligt auf.
Die Privatmühle samt Brettsäge bezahlte jährlich 16 fl 34 x ans
Rentamt in Vaduz.
Aus einem Urteil des Fürsten Wenzel vom 26. 9. 1777 ist ersicht-
‘ich, dass der Mühlezwang für die Triesner nach dem Mühleholz auf-
gehoben worden ist.
Bad Vogelsang
Am 17. Juni 1617 erhielt Franz Lampert von Graf Caspar von
Hohenems das Wasserbad im Vogelsang ım Triesner Buchwald als
Erblehen gegen einen jährlichen Zins von 4 fl verliehen, zusammen mit
dem Rechte, notdürftiges Brennholz zum Wärmen zu gebrauchen, zu
wirten, Wein auszuschenken und in seiner Behausung im Oberdorf
ebenfalls zu wirten. Im Bad befand sich eine Bäckerei, auch eine Kegel-
bahn war eingerichtet. Es führte lediglich ein Fussweg zum Badhaus
hinauf. Zum Bad gehörte Wiesland. 1729 konnte der damalige Inhaber
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