Lehen und Grossgrundbestiz
Ebenso führten die Pfarrkirche, die Kaplaneipfründe und die Kapellen-
ofründen zu Triesen Urbarien (errichtet unter Pfarrer Valentin von Kriss
1666) und später auch durch die Gemeinde (1833). Die Urbarien stellten
Vermögensverzeichnisse (Grundbesitz, Kapitalien) und Verzeichnisse
der Einkünfte an Zinsen, Frondiensten etc. dar.
Die beiden herrschaftlichen Urbarien ermöglichen die Entwick-
lung des obrigkeitlichen Besitzes im Oberland (Grafschaft Vaduz) bis
auf das karolingische (rätische) Urbar ca. 850 zurück zu erkennen.
Die Landesherren hatten zu Triesen und am Triesenberg folgende
Lehengüter als Erblehen vergeben:
Des Schulers Baumgarten an der Dorfgasse, 1 YaJuchart Acker in
Gapont unter dem Kapellengut, 1 Juchart Acker in Rüfınen an der alten
Landstrasse, 2 halbe Juchart Acker in Frassa, 1 Wiese zu Birschlis unter
der Allmeind, 1 Juchart Acker im Quader oberhalb der Landstrasse, die
Hofstatt, die des Schulers war, oben im Dorf zwischen den drei Gassen,
Gassalers Gut, wovon der jährliche Zins 11 Wertkäse und 3 Schilling
Pfennig, die Wiese auf Runkels am Mühlebach gelegen, 1 Wiese hinter
St. Mamerten zwischen beiden Wegen und am Bächle gelegen; Zinsbrief
von Bischof Graf Hartmann 1405: «wo sie den Pfennig Zıns bis Thomä
nicht geben, so ist der Zins zweifach verfallen und das Erblehen zinsfäl-
lig und ledig geworden. Und was Jahrzeitgelt von den Gütern geht, sol-
len die Lehenleute ausrichten dem Pfarrer 2 Pfund 12 Pfg.»
Die Geschworenen zu Triesen gaben Aulizins 3 pfa. 4 Pfg. Die
Mühle und dazu gehörige Hofstatt unten im Dorf samt Wasserfluss und
Säge gaben Zins 4 Pfd. Am Triesenberg: der Guggerboden 5 fl Zins, die
Säge inter dem Kulm 1 fl 8 !/2 kr. Mühle, Stampfe und Blewe (Bläue d.h.
Färberei) samt ihren Hofstätten am Triesenberg ob Leitenwies und der
Wasserfluss «der oberist Ursprung» genannt, in der Blaigge zu zweien
Rädern. Davon zinsen die gemeinen (gesamten) Walliser am Berg ver-
mög Revers gegen Grafen Rrudolf zu Sulz 1515 ın das Schloss zu Vaduz
2 Pf. 7 Pfg. Für die Alp Sikka zahlten sie 165 fl Zins.
Die Ferschaftichen Weinberge zu Triesen ergaben cirka 2400
Mass, wovon 40 Mass zu Opferwein dem Pfarrer gegeben wurden. Un-
ter dem Grafen von Hohenems wurden die Weinberge meist um die
Hälfte des Ertrages in Bearbeitung gegeben.
Die Jandesherrlichen Lehen a Tresen sind bis auf Schulers Baum-
garten (3 fl 42 x 2 d); Mühle mit Hofstatt (4 fl 34 x ); Bad Vogelsang (4 fl
aber ab 1807 Zins bis zur Wiederherstellung erlassen, wurde jedoch spä-
ter zur Erhaltung des Rechtes mit 7 Kronen bis 1919 bezahlt) bereits vor
1809 ( Anlage des Grundbuches) ins private Eigentum entlassen wor-
den. Sie scheinen in der Rentamtsrechnung nicht mehr auf. Die beiden
restlichen sind mit der allgemeinen Aufhebung der Feudallasten ohne
Entschädigung zinsfrei gestellt und ins Eigentum der Lehenleute über:
egangen. Der Meierhof wurde 1734 nochmals an 15 Pächter (in 24 Tei-
ED Ichenslang belassen, früher zusammen mit der Alpe Sükka selbst
bewirtschaftet, und 1880 an die Beständer (Pächter) verkauft.
Der Meierhof. scheint in den Urbarien 1513 und 1617 nicht als
Lehen, sondern als Eigentum auf, wurde aber später Lehen.
Der Meierhof (Schwefelhof) 58 280 Klafter
Im Urbar 1613 beschrieben:
«Der Meyerhof zwischen Vaduz und Triesen, samt der Wiess, so einer
Herrschaft zugefallen ist, alles in einem Einfang. Die Herten-Wiess ob dem