Alpen und Heuberg
serg bis auf den Grat und saminatalseits dem Grat hinab. Für den rhein-
talseits gelegenen Teil siegten die von Triesen, für das Gebiet hinterm
Grat jene von Schaan-Vaduz.
1516 an Michel: stritten die Berger und Triesner wegen Schindel-
30lz und Zimmerholz, «enhalb dem Kulmen>» zu schlagen. Die Triesner
wollten den Bergern dazu das Recht nicht geben, doch erhielten sie von
Graf Rudolf von Sulz hierzu die Erlaubnis, aber nur für den eigenen
Bedarf, sonst verfallen sie der Walliser kleinen Busse von 5 Pfd. Pfg.
550 stritten sich die Triesner und Berger darüber, wo das Holz
(Schindelholz) geriest werden dürfe. Ein Berger behauptete, es dürfe
nicht über Lavadina erfolgen (also muss es sıch um Holz gehandelt
naben, das hinter dem Kulmen gewonnen und abtransportiert worden
st). Es wird das Ries nun im Spruche des Landvogtes (1558) genau
seschrieben.
1589 gab es Streit zwischen den Balznern (Mälsnern) wegen der
Schneeflucht nach Valüna. Die Triesner glaubten, die Gapfahler nutzten
sie zuviel aus. Der Streit ging darum, von welcher Zeit, nach wieviel
Stunden die Gapfahler die Milch in Valüna belassen müssen.
1595 streiten sich die Triesner und Balzner über die Rechte der
Weide, die die Balzner beim Auftrieb und Abtrieb des Viehes nach Gap-
fahl in Silvaplana (Vor- und Nachweide). Das bildete einen dauernden
Anlass zu Streitereien bis man in den 1970er Jahren begann, das Vieh mit
Transportwagen zu führen und der Alpweg —- heute Bergstrasse/Lang-
zasse/Landstrasse nach Balzers - gut eingefriedet ist, so dass das Vieh
keine «Blumen» mehr suchen kann.
1602 entschied Graf Karl Ludwig, dass die Schaaner die Schnee-
tlucht von Gritsch nach Valüna soviel beanspruchen dürfen, soviel sie
sieselbe benötigen, während sie die Triesner in Valüna nur bis zu 3 Tagen
zeben wollten. Es werden dann noch Vereinbarungen über Benützung
des Stadels hinwärts oder heimwärts getroffen (Valüna muss also damals
schon mindestens für die Kühe Stallungen besessen haben).
1608 waren sich die Schaaner und Triesner wieder uneins der
Grenzen (Marchen) zwischen Valüna und Gritsch wegen. Es folgt ein
ausführlicher Markenbeschrieb.
:640 entschied das gräfliche Amt, dass die Triesner die Triesen-
verger hinter dem Kulm holzen lassen müssten. Aus den Wäldern vor
dem Culmen sollen sie Triesner den Bergleuten aus guter Nachbarschaft
auch jährlich zu ihrer Notdurft geben lassen, wie es seit einiger Zeit üb-
lich gewesen. Wir ersehen daraus, wie sich die im Gebiet der Gemeinde
Iriesen niedergelassenen Walliser immer mehr selbständig machten,
Weide und Holz beanspruchten und von der Obrigkeit zugesprochen
erhielten. So bildete sich die Gemeinde Triesenberg im ursprünglichen
Triesner Gemeindegebiet heraus.
1636 und 1646 stritten sich die Triesner mit den Balznern der Zäu-
nung zwischen den Alpen Gepfahl und Valüna wegen herum. Das
Gericht entschied, das Holz müssten die Triesner Kefern, die Balzner
aber ebenfalls ein Stück Zaun herstellen wie die Triesner den anderen
Teil (südlichen).
1728 klagten die Triesner gegen die Berger, dass sie wider alle ver-
orieften Rechte ihre gemeinsam zu nutzende Allmeind den Sommer
hindurch mit Schafen, Geissen und Galtvieh arg übertreiben.
1762 Am 12. Juli pfändeten die Triesner in Valüna 11 Kühe,
welche von Gapfahl herabkommend zwar nicht den Balznern, sondern
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