Alpen und Heuberg
Über die Bedeutung der Maiensässe für die Triesner äussert sich
Klenze (auszugsweise): «Ein Marken-Brief zwischen der Gemeinde Trie-
sen und Triesenberg vom 30. April 1584 gibt Nachricht über neuerliche
Gränzstreitigkeiten entzwüschen Unsern lieben getreuen Unterthanen der
Gemeind am Triesenberg an einem, und dann der Gemeind zu Triesen am
andern Theil, etliche nachbürliche Irrungen, Spän und Missverstand wegen
des Weidganges. Unter Berufung auf den Brief vom 5. Mai 1497 wird fest-
gesetzt, düss oberhalb der bezeichneten Gränze gemeindschaftliche Nut-
zung stattfinden solle, nur die dort wachsenden Nuss, (Kriesse) und Biern,
Apfel und dergleichen Obstwachs wollen die vom Triesenberg allein, unter
der Gränze soll Alles den Triesnem allein gehören. Die von Triesen dürfen
ıhr Vieh vor Mitte Mai nicht allein auftreiben, dann haben sie gleiches
Recht. Und wann die ordentliche rechte Zeit der Alpfahrt vorhanden, sol-
len die an dem Triesenberg ein jeder, er sey gleich reich oder arm mit mehr
als nur ein Sommerkuhe, und wieviel einer Kälber hat anheimsch zu behal-
ten Macht haben und befugt seyn, da aber ein solcher Hausarmer Mann
vorhanden wäre, der sich samt seinem Weib, und Kinder mit einer einzigen
Sommerkuhe nicht erhalten könnte, derselbig solle sich vor Uns selbsten,
oder Unserem Landvogt und Amtleuten erklagen, und darüber nach ein-
genommenem Bericht gstaltsame der Sachen gnädiges und gebührliches
Bescheids erwarten.»
Dieser Brief gibt uns Aufschluss über das damalige Verhältnis zwi-
schen beiden Gemeinden bezüglich des Weiderechtes auf den um Triesen-
berg bis an den Gulmengrat hinauf gelegenen Wiesen. Beim Verkauf des
Territoriums, auf welchem sich die Walser bei ihrer Einwanderung nieder-
liessen, haben sıch die Triesner de die Frühjahrs- und Henne
auf den erwähnten Wiesen vorbehalten, auf welchen die Häuser der Walli-
ser nun zerstreut liegen, was um so nothwendiger war, als die Triesner keine
Maiensässe besitzen. Mit Rücksichtnahme darauf ist der obige Vertrag leicht
verständlich. Die beiden Parteien schützen sich durch sämmtliche Bestim-
mungen lediglich gegen die einseitige Ausnutzung der Wiesen, wodurch
Mh (vor der Alpfahrt), Heuertrag und Nachweide beeinträchtigt
würden.
«Der Futtermangel scheint bei den Triesnern mit der Zeit immer
fühlbarer geworden zu sein, als sie so vieles von ihren Alpen verkauft hat:
ten. Ihre Maisässlage wurde mehr und mehr von den Häusern und Gärten
der sich rasch vermehrenden Walser eingenommen und das Gras dadurch
vermindert, wodurch sie gezwungen wurden, Wälder auszureuten, um
mehr Weiden zu erhalten.»
Die aus Reuten in der Nähe des Dorfes geschaffenen neuen Vor-
weiden wie im Forst, in Scherris, auf Matruola, auf den äussern Wiesen
und Münz konnten keinen gleichwertigen Ersatz für den Verlust der
Maiensässe ım Gebiete des heutigen Triesenberg bieten. Zu ungleich
waren die Bodenverhältnisse: dort gründige und futterreiche Böden,
hier vielfach nur trockene oder saure Rüfestossgebiete, die sich schlecht
für Kuhweide eigneten.
Alpstreitigkeiten
Unsichere Grenzmarken, Schneefluchtrecht, Holzbezugsrecht
und Alprechtsansprüche bildeten seit Kauf der Alpe Valüna 1378 bis zur
letzten Servitutbereinigung mit Gapfahl 1984 immer und immer wieder
Anlass zu langwierigen Prozessen. Man darf ruhig sagen, die von den
Nachbarn mit Ansprüchen dauernd bedrängte Alpe Valtna war von den
165