Alpen und Heuberg
herr, indem er den Triesnern unter anderem auch ein Stück Wald in
Valüna vor Gampagretsch, ein anderes im krummen Zug und ein drittes
am breiten Zug zu schlagen und zu roden erlaubte. Bereits 1600 hatten
dieselben Landesherren durch den damaligen Landvogt zu Vaduz, auf
vielfältiges Ersuchen der Gemeinde Triesen gestattet, in Valüna einen
vom Sturmwind umgeworfenen Wald auszustocken und Grasboden
daraus zu machen, und zwar vom Kuhtrojen bis ins Waldboden Töbeli,
von da oben hin in die Kreuztanne, von dieser hinauf bis an die Egg des
Haidbodens. Als Stocklöse für die noch stehenden Tannen versprachen
die Vertreter der Gemeinde der Herrschaft auf Weihnachten 1647 20 fl
zu zahlen und ebensoviel auf Georgi 1648. Ins 17. Jahrhundert fällt die
Erwerbung vieler Gebiete in den Alpen durch die Triesenberger. Das
sam nicht von ungefähr. Während im Tale die Gemeinden den Verlust
der Alpviehherde 1659 in Lawena, schwere Rheineinbrüche, 1622/23
Prättigauer Krieg und Hungerjahre, 1629 Pestepidemie, 1632-1647
Schwedenkrieg und Schwedeneinfall, durch dauernde Truppendurch-
züge und Einlagerung in schwere Not kamen, die Hohenemser Grafen
als Landesherren selbst in grosse finanzielle Nöte gerieten, konnten die
Iriesenberger, denen es damals als abgelegen von den Kriegsereignissen
besser erging, Alpen und Gebirgswälder und Maiensässe SewerDen, so
1616 einen Wald am Alple, 1635 einen solchen «hinterm Stein», 1649 ein
Stück der Alpe Sükka, 1662 ein weiteres Stück der Sükka, 1652 den
Grossteg von den Schaanern und Vaduzern, 1663 das Menschenwäldle
von den Grafen, 1688 ein weiteres Stück von Sükka und das Maiensäss
Silum, 1672 von den Triesnern die Walser-Heuberge (dazu kommen die
bereits vorerwähnten Verkäufe der Triesner von Valüna weg an die Trie-
senberger, wie das Alple und Kleinsteg).
Die Alpe Valüna war mit einem Holzbezugsservitut zugunsten
der Alpen Gapfahl und Gritsch belastet. Dieses Holzbezugsrecht bela-
stete die Alpe Valüna schwer und war die Ursache von Streitigkeiten bis
als letztes im Jahre 1984 vertraglich das Holzbezugsrecht der Gapfahler
mit einer einmaligen Ablöse für 4444.45 Fr. wovon das Land 85 % über-
1ahm, ein für allemal beseitigt war. Hierbei ging es im wesentlichen um
die Aufhebung des Vertrages aus dem Jahre 1862. Bei der Vereinbarung
vom 29. Februar 1984 ging man davon aus, dass heute für die Alpen ge-
inderte Verhältnisse bestehen. Sie können Bauholz billiger aus dem
Lande antransportieren (Strasse, Tunnel, Verkehrsmittel vorhanden).
Das Bauholzbezugsrecht wurde unentgeltlich aufgelassen, der kleine
Ablösebetrag betrug das sog. Brennholz (Klaubholz), das sich Balzers
inderswie beschaffen kann. Sollte wirklich einmal für Gapfahl Holznot
antstehen, so reichen die gesetzlichen Bestimmungen des Sachenrechtes
aus, ım Notfall Hilfe zu bringen.
Zu dieser Ablöse des Holzbezugs-Servitutes kam es, nachdem
1954 Triesen mit Mäls (Gapfahl) einen Streit begonnen hatten. Die Gap-
fahler hatten von den Triesnern im sog. Rosengarten in Valüna ca. 60
Lärchen als Bauholz angefordert, die Triesner verweigerten die Schläge-
rung des bereits angezeichneten Holzes mit dem Hinweis, dass sie be
1945 bei Wiederaufbau der von der Lawine weggerissenen Stallungen
das benötigte Holz nicht in Valüna schlagen durften, sondern aus dem
Tale anführen mussten, Gapfahl nicht etwas fordern könne, was man
den Triesnern verweigerte. Es wurde ein Schiedsgericht gebildet, dass
dann endlich 1984 (also nach 30 Jahren) den Vergleich setzte und das
Holzbezugsrecht beseitigte. Trotzdem soll kurz auf das einstige Holz-
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