Alpen und Heuberg
Art. 8
Die Alplasten bestehen aus:
a) dem ordentlichen Alplohn,
b) aus den im Vertrage geregelten Verpflichtungen gegenüber der
Gemeinde Triesen,
Art. 9
Die Mitglieder der Alpbenützergenossenschaft Triesen sind ver-
pflichtet, ihr Vieh, soweit möglich, auf Triesner Alpen zu sömmern. Für
Vieh, das ohne Zwang (Fehlen an Weidemöglichkeit) auf fremde Alpen
getrieben wird, ıst die Alpbenützergenossenschaft berechtigt, den halben
Alplohn einzuheben.
Art. 10
Sämtliches Vieh ist bis zu einem vom Alpausschuss festgesetzten Ter-
min anzumelden, für Tiere, die verspätet angemeldet werden, oder solche,
die ohne Abmeldung nicht aufgetrieben werden, ist ein Betrag von Fr. 20.-
-pro Stück zu entrichten.
Art. 11
Steht ein Tier während der Alpzeit um, so ist dessen Besitzer von
sämtlichen Verpflichtungen für das betreffende Tier befreit. Muss ein Tier
krankheitshalber abgetrieben werden, so wird für dasselbe der Alplohn
nach den wirklichen Weidetagen berechnet.
Art. 12
Für die gesamte Rechnungsführung wird vom Alpausschuss ein Kas-
szer bestimmt. Derselbe hat nach Weisung des Ausschusses die Buchhaltung
zu führen und der Generalversammlung vorzulegen. Die Rechnung muss
von zwei Revisoren, die auf die gleiche Dauer wie der Ausschuss gewählt
werden, kontrolliert werden.
Sie haben zuhanden der Versammlung einen schriftlichen Bericht
über ıhr Kontrollergebnis abzugeben.
Art. 13
Dieses Reglement bestimmt die Benützung der Triesner Alpen durch
die Alpbenützergenossenschaft Triesen.
Für Angelegenheiten, die durch dasselbe nicht geregelt werden, sind
die Alpstatuten der Gemeinde Triesen massgebend.
Lawena
Ob die Alpe Lawena bereits in vorrömischer Zeit von den Kelten
als ältestem bekannten hier ansässigen Volke bewirtschaftet oder gar
jewohnt wurde, dafür bestehen keine Zeugnisse. Auszuschliessen ist es
aicht, wenn man bedenkt, dass es früher in den Höhen wärmer, die
Baumgrenze im Mittelalter noch um 200 Meter höher ging gegenüber
heute und die Rheinebene als Sumpflandschaft, Auenwald sich nicht
gerade zur Besiedlung anbot.
im Mittelalter siedelten sich in solchen Höhen z.B. noch die Wal-
liser auf Masescha (1500 m), Guscha (1100-1500 m), Palfries (1650 m),
Stürvis (1600 m), Davos (1550 m), Arosa (1700 m) neu an, während
Lawena beı 1500 Meter über Meer liegt. Sei dem wie es wolle, den «ein-
stigen» Bewohnern verblieben die Alpgründe als Bewohner des Dorfes
Triesen und nutzten sie diese als gemeinsame Alpe im Gegensatz zur
Alpwirtschaft der Walliser, bei der jeder nutzungsberechtigte Bauer
seine eigene Hütte in der Alpe besass.