Volltext: Geschichte der Gemeinde Triesen

Die Landwirtschaft 
Die nachfolgenden Ausführungen sind im wesentlichen dem JBL 
1972 entnommen. Sie bringen in dieser Form einen Überblick, wie die 
FPron zur Zeit der Ablöse und der Zeit kurz vor ihr Grundeigentümer 
ınd Gemeinde belastete. 
Die Triesner mussten nur auf herrschaftlichen Gründen in Triesen 
Frondienste leisten, also im Meierhof und in den beiden Weinbergen in 
Maschlina und ob der Halde. 
«Auf dem 58280 Klafter umfassenden Boden des herrschaftlichen 
Schwefelhofes mussten die Triesner Untertanen jährlich einen Tag mit zwei 
Pflügen das Ackerland bauen, und wechselweise hatte die halbe Einwoh- 
nerschaft dieses Dorfes je einen Tag zu mähen und zu heuen. Die Herrschaft 
‘hrerseits hatte die Zugtiere zu füttern und die Fronarbeiter zu verpflegen. —- 
Die Triesenberger hatten gegen eine tägliche Frongebühr von 6 kr pro 
Mann die Schlossgüter (31 646 Kl) zu mähen und zu heuen, die Schaaner 
und Vaduzer mussten das Heu einführen. Sollte ein Teil dieses Bodens um- 
gebrochen und als Ackerland verwendet werden, so waren ebenfalls die 
Untertanen dieser beiden Gemeinden verpflichtet, diese Arbeit zu verrich- 
ten. - Das Haberfeld in Vaduz (10307 Kl) war von den Schaanern und 
Vaduzern gegen Verpflegung fronweise zu umzäunen. Dieselben Unter- 
'anen mussten dort auch mähen, heuen und einbringen. - Die Gemeinds- 
leute von Vaduz und Schaan waren ausserdem verpflichtet, für den 
herrschaftlichen «Bockwingert» (8206 Kl) die benötigten «Rebsteckel» zu 
besorgen und den Weinmost aus dem Torkel gegen Frongebühr aufs Schloss 
zu führen, Jeder in den genannten Gemeinden Ansässıge musste 2 Tage, 
jeder Hintersässe nur einen Tag gegen Verpflegung "7 ver- 
‚ichten. Ausserdem war jeder Viehhalter verpflichtet, jährlich auf Verlan- 
zen hin ein Fuder Mist in den «Bockwingert» zu führen. - Die Triesner und 
Balzner hatten die Verpflichtung, für den herrschaftlichen «Berg-Weingar- 
ten» in Triesen (3139 Kl) gegen Verpflegung die «Rebsteckel» zu besorgen, 
bestimmte Arbeiten zu verrichten, die Umzäunung zu erhalten, die Trau- 
ben in den Torkel zu tragen und den Weinmost auf Schloss Vaduz zu führen. 
Die Viehhalter von Mauren, Eschen, Nendeln und Bendern mussten jähr- 
lich in sämtliche herrschaftliche Weingärten im Unterland eine Fronfuhre 
Mist liefern. 
Fronen, die nicht am Boden, sondern an der Person hafteten und in 
ihrer Wurzel auf die Leib-, Gerichts- und Landesherrschaft zurückgehen, 
sind leichter zu erfassen. Dabei sind wieder Leistungen zu unterscheiden, 
die direkt zugunsten des Landes- und Gerichtsherrn erbracht werden muss- 
ven und solehe, die der Genossengemeinde zu leisten waren und nur indi- 
rekt gen Jürstiichen Obrigkeit zugute kamen. Es sei hier nur von der erstern 
die Rede: 
Im 19. Jahrhundert waren der Landesherrschaft bis zur Aufhebung 
noch verschiedene Frondienste zu leisten. Alle liechtensteinischen Unter- 
tanen mussten bei Jagden treiben. Die Triesenberger hatten alles zum 
herrschaftlichen Bedarf nötige Bauholz in den Waldungen des Oberlandes, 
auch in den Alpwäldern zu fällen. Die Plankner waren verpflichtet, das 
Bauholz im herrschaftlichen «Bürstwald» zu schlagen. Die tägliche Ent- 
schädigung betrug pro Mann 6 kr. Um die gleiche Gebühr mussten die Trie- 
senberger auch Pe Brennholz für die Herrschaft und die Beamten fällen, 
«klaftern» und «scheitern». Die Gemeinden des Oberlandes waren ver- 
pflichtet, alles Holz und Baumaterial, das die Herrschaft zum Unterhalt 
ihrer Gebäude benötigte, zu führen, wohin diese es wollte. Die Unterlän- 
der hatten alles Bauholz und die der Herrschaft gehörigen landwirt- 
7)
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.