Die Landwirtschaft
Die nachfolgenden Ausführungen sind im wesentlichen dem JBL
1972 entnommen. Sie bringen in dieser Form einen Überblick, wie die
FPron zur Zeit der Ablöse und der Zeit kurz vor ihr Grundeigentümer
ınd Gemeinde belastete.
Die Triesner mussten nur auf herrschaftlichen Gründen in Triesen
Frondienste leisten, also im Meierhof und in den beiden Weinbergen in
Maschlina und ob der Halde.
«Auf dem 58280 Klafter umfassenden Boden des herrschaftlichen
Schwefelhofes mussten die Triesner Untertanen jährlich einen Tag mit zwei
Pflügen das Ackerland bauen, und wechselweise hatte die halbe Einwoh-
nerschaft dieses Dorfes je einen Tag zu mähen und zu heuen. Die Herrschaft
‘hrerseits hatte die Zugtiere zu füttern und die Fronarbeiter zu verpflegen. —-
Die Triesenberger hatten gegen eine tägliche Frongebühr von 6 kr pro
Mann die Schlossgüter (31 646 Kl) zu mähen und zu heuen, die Schaaner
und Vaduzer mussten das Heu einführen. Sollte ein Teil dieses Bodens um-
gebrochen und als Ackerland verwendet werden, so waren ebenfalls die
Untertanen dieser beiden Gemeinden verpflichtet, diese Arbeit zu verrich-
ten. - Das Haberfeld in Vaduz (10307 Kl) war von den Schaanern und
Vaduzern gegen Verpflegung fronweise zu umzäunen. Dieselben Unter-
'anen mussten dort auch mähen, heuen und einbringen. - Die Gemeinds-
leute von Vaduz und Schaan waren ausserdem verpflichtet, für den
herrschaftlichen «Bockwingert» (8206 Kl) die benötigten «Rebsteckel» zu
besorgen und den Weinmost aus dem Torkel gegen Frongebühr aufs Schloss
zu führen, Jeder in den genannten Gemeinden Ansässıge musste 2 Tage,
jeder Hintersässe nur einen Tag gegen Verpflegung "7 ver-
‚ichten. Ausserdem war jeder Viehhalter verpflichtet, jährlich auf Verlan-
zen hin ein Fuder Mist in den «Bockwingert» zu führen. - Die Triesner und
Balzner hatten die Verpflichtung, für den herrschaftlichen «Berg-Weingar-
ten» in Triesen (3139 Kl) gegen Verpflegung die «Rebsteckel» zu besorgen,
bestimmte Arbeiten zu verrichten, die Umzäunung zu erhalten, die Trau-
ben in den Torkel zu tragen und den Weinmost auf Schloss Vaduz zu führen.
Die Viehhalter von Mauren, Eschen, Nendeln und Bendern mussten jähr-
lich in sämtliche herrschaftliche Weingärten im Unterland eine Fronfuhre
Mist liefern.
Fronen, die nicht am Boden, sondern an der Person hafteten und in
ihrer Wurzel auf die Leib-, Gerichts- und Landesherrschaft zurückgehen,
sind leichter zu erfassen. Dabei sind wieder Leistungen zu unterscheiden,
die direkt zugunsten des Landes- und Gerichtsherrn erbracht werden muss-
ven und solehe, die der Genossengemeinde zu leisten waren und nur indi-
rekt gen Jürstiichen Obrigkeit zugute kamen. Es sei hier nur von der erstern
die Rede:
Im 19. Jahrhundert waren der Landesherrschaft bis zur Aufhebung
noch verschiedene Frondienste zu leisten. Alle liechtensteinischen Unter-
tanen mussten bei Jagden treiben. Die Triesenberger hatten alles zum
herrschaftlichen Bedarf nötige Bauholz in den Waldungen des Oberlandes,
auch in den Alpwäldern zu fällen. Die Plankner waren verpflichtet, das
Bauholz im herrschaftlichen «Bürstwald» zu schlagen. Die tägliche Ent-
schädigung betrug pro Mann 6 kr. Um die gleiche Gebühr mussten die Trie-
senberger auch Pe Brennholz für die Herrschaft und die Beamten fällen,
«klaftern» und «scheitern». Die Gemeinden des Oberlandes waren ver-
pflichtet, alles Holz und Baumaterial, das die Herrschaft zum Unterhalt
ihrer Gebäude benötigte, zu führen, wohin diese es wollte. Die Unterlän-
der hatten alles Bauholz und die der Herrschaft gehörigen landwirt-
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