Bevölkerungsentwicklung
Wenn nach dem Auswanderungspatent von 1843 der Auswande-
rer mehr als 300 fl Vermögen besass SU militärdienstpflichtig war, oder
mehrere Familien gleichzeitig auswandern wollten, so musste vorher
die Bewilligung der Hotkanzlei eingeholt werden. Wurde die Auswan-
derung bewilligt, so verloren die Betreffenden die VE von se
lich liechtensteinischen Unterthanen, und (wurden) in allen bürgerlichen
und politischen Beziehungen als Fremde behandelt». Vom Vermögen des
Ausgewanderten wurden, sofern er nicht in einen deutschen Bundes-
staat auswanderte oder in einen Staat, mit dem Freizügigkeitsabkom-
men bestanden, 10 % Abfahrtsgeld verlangt, wovon 5 % dem Lande und
5% der betreffenden Gemeinde zukamen. Unbefugte Auswanderung
wurde streng bestraft und zog neben dem Verlust des Bürgerrechts die
Einziehung des Vermögens nach sich; auch konnte der Betreffende
keine Erbschaften im Lande antreten, ebenso wurden seine testamenta-
rischen Anordnungen über sein Vermögen in Liechtenstein als ungültig
erklärt. Nach seinem Tode wurde das sequestrierte Vermögen seinen
Erben übergeben.
Von Neueinbürgerungen in dieser Zeit vernehmen wir wenig. Sie
betrafen höchstens ausländische Handwerker, die bereits jahrelang hier
Äätig gewesen waren.
Zwischen 1. Januar 1881 und 31. Mai 1882 wanderten aus Liech-
;enstein 134 Personen nach den USA aus, davon allein aus Balzers 62.
Noch einmal zog die Auswanderungswelle an, das war zwischen
den beiden Weltkriegen, als hier grosse Arbeitslosigkeit herrschte.
Jansen nennt aus Triesen 100 Auswanderer und Auswanderer-
familien, die ihr Glück in den USA im Verlaufe der letzten 100 Jahre ver
suchten.
Mindestens ebenso viele zogen nach der Schweiz, Österreich und
andern europäischen Ländern.
Wie weit die Auswanderung zahlenmässig auf die Bevölkerung in
Triesen einwirkte, lässt sich nicht genau —— Der Abzug in eine
andere liechtensteinische Gemeinde war dadurch erschwert, dass man
in der einziehenden Gemeinde das Bürgerrecht nur dann erhielt, wenn
man ein beträchtliches Einkaufsgeld bezahlte, sonst verblieb man Hin-
versäss. Immer wanderten Liechtensteiner aus, um in fremden Landen
gegen Sold Militärdienst zu leisten. So weiss man aus Triesen die Namen
verschiedener junger Männer, die im Auslande dienten, dort verblieben
oder im Felde starben.
Von 1809-1834 wanderten Leute aus Liechtenstein vor allem
nach Österreich, dem Kanton St.Gallen — mit dem wie mit einigen
andern Schweizer Kantonen Freizügigkeitsvereinbarungen bestanden —-
aus.
Ebenso zwangen Armut, Rheinüberschwemmungen, drohende
Hungersnöte, keine Verdienstmöglichkeit ausser der Landwirtschaft
schon damals viele, auszuwandern.
Bis um die Mitte des 19. Jahrhunderts wanderten Einzelpersonen
und ganze Familien nicht nur in die Nachbarländer, sondern auch nach
Ungarn, Russland, Frankreich, Belgien, Holland, in den Banat etc. Ab
Mitte des letzten Jahrhunderts wanderten manche Familien aus Triesen
nach Amerika aus, nachdem ab 1848 kein Abzugsgeld mehr zu bezahlen
war und den Auswanderungswilligen Reisepässe ausgestellt werden
konnten. Mangelnde Verdienummöelchleiten im Lande, Krisen in der
Textilindustrie und die starke Beanspruchung durch Rheinschutzbauten
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