Bevölkerungsentwicklung
zwar aufgehoben, ein Auswanderungspatent von 1809 verlangt wiederum
3% und die Gemeinde 5%, jede Werbung für Auswanderung war ver-
boten. Etliche — besonders aus Triesen — gingen in fremde Kriegsdienste,
andere als Saisonarbeiter auswärts.
«Die liechtensteinische Auswanderungs- und Staatsbürgerschaftsge-
jetzgebung wurde nach 1809 auf das österreichische Recht abgestimmt und
jenem nachgebildet.»
1843 kam ein neues Auswanderungspatent, das Abfahrtsgeld wurde
auf 10 % festgesetzt, die Bewilligun fc verblieb. Insgesamt wanderten
von 1843 bis 1870 ca. 300 Personen aus Liechtenstein aus, die meisten nach
den USA. Dann 1848 schaffte der Landesfürst das Abfahrtsgeld ab. Ende
der 70er Jahre kam es, bedingt durch mangelnde Verdienstmöglichkeiten,
dauernden Krisen in der Textilindustrie und die starke Beanspruchung der
Bevölkerung für die Rheinschutzbauten zu einer neuen Auswanderungsbe-
wegung nach Amerika. Sie riss trotz des wirtschaftlichen Aufschwunges seit
1890 bis zum Ausbruch des ersten Weltkrieges nie mehr ganz ab.»
Ebenso erliess der Fürst 1843 gleichzeitig ein Einbürgerungsge-
setz, wobei in Anbetracht unserer Zugehörigkeit zum Süddeutschen
Staatenbunde besondere Rücksicht auf Einwanderer aus deutschen
Bundesstaaten zu nehmen war. Der Bewerber um die Aufnahme ins
Landesbürgerrecht hatte sich über gute Aufführung, Erwerbsfähigkeit
und Vermögensumstände auszuweisen. Bereits hıer niedergelassene
Fremde mit mehr als 10 Jahre ununterbrochenem Wohnsitz im Lande
konnten das Staatsbürgerrecht ansprechen, wenn sie sich keines Verbre-
chens schuldig gemacht hatten und durch ihr Verhalten niemals
Beschwerden veranlassten.
Diese Blockhütten
dienten den Einwanderern
als Wohnstätten