Wirtschaftliche Entwicklung des Dorfes
einheimischen Arbeitnehmern. Dies änderte sich, als 1948 die Elastin-
werke und andere kleinere Unternehmen weit mehr männliche Arbeits-
kräfte einstellten als die Weberei, die hauptsächlich weibliche Arbeits-
kräfte hielt. Ebenso konnten viel mehr aus Triesen sich in anderen Beru-
fen ausbilden, Arbeit auch auswärts annehmen. Seither besteht die
Arbeiterschaft im Baugewerbe auch in Triesen mehrheitlich aus auslän-
dischen Saisonarbeitern.
Das liechtensteinische Baugewerbe beschäftigte
1930 = 708 Personen
1950 = 920 Personen
1970 = 1370 Personen
1982 = 1198 Personen (7,8 % aller Berufstätigen).
Gemäss dem Rheinwuhrgesetz waren die Rheinwuhrgemeinden
verpflichtet, Steinbrüche zum Brechen von Wuhrsteinen zu unterhal-
ten, so auch Triesen, das den ersten ob dem alten Köhlerplatz unter den
Magrülköpfen und später einen kleineren ob dem Dorfe betrieb. Beide
gingen ein. Die Triesner hatten die Wuhrsteine früher in den Rüfen
(Lawena-, Badtobel-, Feldrüfe) gesammelt. Ab 1939 wurde der Stein-
bruch unter dem Magrülkopf ob der Lawenawerkzentrale nochmals zur
Schottergewinnung betrieben. Der Pachtschilling bestand in jährlich
10 m’ Gartensplitt, Korngrösse 3 cm bis 5 cm zur Bekiesung des Kir
chenplatzes, des Friedhofes, Kindergartens usw.
4 Ob der Heulede sollte 1856 ein Schiefersteinbruch eröffnet wer
en.
Dem Pachtvertrag vom 4. Mai 1856 mit Alois Jöry von Calanca
(GR) ist zu entnehmen:
‚. Verpachtet die Gemeinde Triesen an Alois Jöry zur ungehin-
derten Ausbeutung von Schieferplatten hinter der Heulede, von wo der
Schieferbruch anfängt in dem Tobel, so hat der Pächter das Recht bis an
das erste Holzriess gegen Balzers auf fünfzehn Jahr für den Betrag von
jährlich 50 fl. R.W.
2. verpflichtet sich der Pächter allfällig, wenn durch Ausbeutung
in das Tobel eine Rüfe sich einstören sollte, die Ausbeutung versetzen
oder wegschaffen, dass das Wasser keine Gefahr oder Schaden zufügen
ann.
3. verpflichtet sich der Pächter zugleich, arbeitsfähige Männer aus
der Gemeinde Triesen ın Arbeit zu nehmen und zwar unter gleichen
Bedingungen wie fremde bevorzugt. .
4. sollte der beabsichtigte Bergbau dem Unternehmer gelingen, sc
wird ihm von seiten der Gemeinde allfälliger Strassenbau mit Anwei:
sung von dem Vorsteher bewilligt.
Der Betrieb wurde aber nıcht eröffnet.
Aus alter Zeit ist noch zu berichten: a
Interessant war der Abbau von Gips auf Masescha, den die Trie-
senberger nach Vaduz trugen und von dort nach dem Mühleholz in die
Gipsmühle führten (jährlich 6-800 Fässer Gips). Daneben gab es ver
schiedene örtliche Kalkbrennereien. . ,
Kalkfreie Buntsandsteine aus dem Bergsturzgebier ob Triesen
wurden früher über den Rhein geflösst und zum Aufbau der Eisenerz-
Schmelzöfen in Plons und Sargans verwendet.
Seitens des Landes wurde auf eine rasche und gute Verbauung des
Rheines im Gebiete des Trachterkopfes gedrungen. Zu diesem Zwecke
wurde der heute bestehende Steinbruch «am Stein ob dem Hasenbücheb
1913 eröffnet.
Der Steinbruch heute