vom Hof zum Dorf
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Das Dorf im Mittelalter
deutet - zur Geltung. Das Streben der Zinsbauern (nach rätoromani-
schem Sprachgebrauch Kolonen genannt), wie jenes der Eigenleute ging
dahin, möglichst unabhängig vom Grundherrn zu werden. Zinsleute, zu
denen später auch die sog. Lehenleute als eine besondere besser gesi-
cherte Form des Pächters kamen, wollten möglichst frei und unabhängig
vom Grundherrn werden. Die sog. Eigenleute (Leibeigene) spielten in
unserer Gegend mindestens seit dem 13. Jahrhundert keine wesentliche
Rolle mehr. Von den Grundherren in der Verwaltung des Gutes, in der
Ordnung der Gemeindeangelegenheiten und dergleichen möglichst
selbständig zu werden, das konnte erfolgreich nur im gemeinsamen Vor-
zehen durchgesetzt werden. Hiefür und zur Vertretung ihrer Interessen
zegenüber den Grundherren, ja sogar zur Schlichtung von Streitigkeiten
ınter sich (z.B. Weidenutzung, Alpbestossung, Zaunpflicht etc.) zur
Anordnung gemeinsam zu verrichtender Arbeiten u. dgl. erwählten die
Bauern dieser sog. «Kolonen» bald Vertreter, die sie Ammänner nannten,
wohl zu unterscheiden vom Ammann der Gerichtsgemeinde (je einer
ım Oberland und einer im Unterland). Später wurden diese Ammänner
der Gemeinden einfach Gerichtsleute der Gemeinde genannt oder
Geschworene der Gemeinde, ein Ausdruck, der sich bis in die heutige
Zeit herauf erhalten hat (Feuergeschworene, Feldgeschworene etc.).
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