Volltext: Geschichte der Gemeinde Triesen

Vom Hof zum Dort 
ten. Triesen erstand an der alten Römerstrasse, die als Reichsstrasse 
durch die staufischen Kaiser (1138-1254) wieder für die Alpenüber- 
gänge ausgebaut wurde. Die ersten Siedler hatten viel zu roden und 
mussten noch Rüfen und Rhein ausweichen oder Siedlungen und Wege 
verlegen. 
Wie sich die ersten Siedler politisch ordneten, das heisst, wie sıe 
sıch verwalteten, darüber fehlen uns zuverlässige Urkunden oder andere 
Zeugen. Bis etwa 1200 fehlt es meist an entsprechenden Urkunden. 
In dieser Zeit taucht der Name Triesen noch nicht auf, obwohl es 
an der Heerstrasse gelegen war. Triesen muss damals den grösseren zu 
Königsgut erklärten ehemaligen römischen Höfen zugeteilt gewesen 
sein, vermutlich zu Balzers. 
Entscheidend für die Änderung der politischen und damit verwal- 
zungsmässigen Ordnung unseres Landes ist die Unterwerfung unter die 
Römer im Jahre 15 v. Chr. Damit verloren die Räter ihre Freiheit und, 
was ebenso wichtig war, ihr privates Eigentum an Grund und Boden. 
Die Sieger, das waren die Römer, erklärten alles eroberte Land als Kai- 
sergut. Damit statteten sie die von ihnen aus Sicherheitsgründen ange- 
legten Kastelle aus. Der Herrscher im Kastell war auch der Herrscher 
über das dazugehörende, besser gesagt: zugeteilte Gut, der Bauer und 
frühere freie Eigentümer sank in ein Abhängigkeitsverhältnis. 
So entstand das Mischvolk der Rätoromanen, dessen Sprache die 
alte keltische im 3./4. Jahrhundert nach Chr. verdrängte. Rätoroma- 
nisch verblieb als Volkssprache bei uns bis ins 11./12. Jahrhundert herauf 
und wurde erst nach und nach durch die nachdrängenden Alemannen 
von der deutschen Sprache abgelöst. Rätoromanischem Kulturgut 
begegnen wir in unserem Lande auf Schritt und Tritt, sei es in den 
Bodenfunden, sei es in den Flur- und Ortsnamen oder immer noch ın 
sprachlichen Ausdrücken des täglichen Lebens. Bodenfunde stehen im 
Zusammenhange mit den Heerstrassen durch unser Land und den von 
den Römern erbauten Kastellen und Wachttürmen. Sehr viele Flur- 
namen weisen gerade in Triesen auf die rätoromanische Zeit hin wie 
etwa: Vanola, Vavanola, Silvaplana, Gartnetsch (grosser Hof), Gapont 
(Brücke). Im täglichen Gebrauch hören wir noch: Serela, Buschla, 
Trienza, etc. 
Sicher bestand damals bereits das Dorf Triesen, aber in ihm 
regierten verschiedene Grundherren. Die römischen Kaiser bezahlten 
mit dem den Kelten als Kaisergut abgenommenen Land ihre Verwalter, 
ihr Soldatenvolk, indem sie Solche Höfe mit bestimmten Aufgaben ent- 
weder als Eigentum oder gar Verwalter zuwiesen mit dem Rechte, zu 
«regieren», zu verwalten und zu richten. Rom war weit weg. Es ist 
sekannt, dass sich solche Grundeigentümer immer mehr Macht und 
Eigenständigkeit anmassten. 
Was blieb der Landwirtschaft betreibenden Bevölkerung noch 
offen zur Selbstverwaltung? Meistens waren es rein nutzungswirtschaft- 
liche Belange: Regelung der Weidzeiten, der Alpbenutzung, der Wald- 
versorgung, der Rodung neuen Landes, Abwehr der Landesnöte und 
anderer untergeordneter Belange. Alles andere lag in der Gerichtsbar- 
keit des Grundeigentümers oder seines Verwalters. 
Der alte Rechtszustand ändert sich auch nicht wesentlich unter 
den fränkischen Königen ab 476. Selbst die zentralistischen Massnah- 
men der karolingischen Herrschaft, die 806 für Rätien die Trennung der 
weltlichen von er kirchlichen Gewalt bringen sollte, ebenso die weıter-
	        

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