Vom Hof zum Dorf
gleichen Jahres (1718) gerieten sie mit ihm selber in Streit. Es handelte
sich um jenes Gebiet der untern Au, das die Gemeinde dem Rheine nach
1664 abgenommen hatte und das nun der Landesherr wieder für sich als
Jagdgebiet beanspruchte, obwohl die Triesner noch von den Grafen das-
selbe mit Geld Shgelöct hatten. Man wurde sich über den Streit nicht
einig. Die Folge davon war, dass der Kaiser einschreiten musste und 1721
eine eigene Kommission aus Wien hersandte, die den Streit zu Gunsten
der Triesner entschied. Auch wenn es sich hier nicht um einen eigentli-
chen Grenzstreit mit den Sevelern oder Wartauern handelte, so ging es
doch um Grenzgebiet der Triesner, das, wenn der Landesherr obgesiegt
hätte, neu in bezug auf das Jagdrecht anzukaufen gewesen wäre oder
aber nur als Gestrüpp (Auwald) hätte genutzt werden können, also nur
zum Teil im Besitze der Triesner gewesen wäre.
Der Rhein reisst von Gartnetsch % Boden weg
Die Gemeinde Triesen hätte ihr Wuhr beim 8. Mäss an das Balz-
ner Wuhr anhängen sollen. Sie unterliess es aber. Da brach im Sommer
1745 an dieser Stelle der Rhein herein und riss einige tausend Klafter
3oden fort. Nun erging unterm 18. November desselben Jahres ein
scharfes Mandat an die Schuldigen, ihr Wuhr an das Balzner Wuhr anzu-
>auen, sobald letzteres erstellt sein werde, widrigenfalls die Balzner wei-
cer hab bauen, aber dann auch das betreffende Gebiet für sich behalten
werden.
Aber noch anno 1749 wurde der Gemeinde bei 300 fl. Strafe
vefohlen, das Wuhr vom 8. bis zum 9. Mäss fortzuführen und verboten,
die Balzner Au mit ihrem Vieh zu betreten, und den Balznern Schimpf
anzutun.
Darüber berichtet das JBL-2 (J.B. Büchel) aus Klagebriefen des
damaligen Pfarrers Wenawesers (1764-1789) folgendes:
«Von dem Pfrundgut, das innere Gartnetsch genannt, hat der Rhein
ein Drittel weggerissen. Die Gemeinde wäre schuldig gewesen, den Scha-
den zu ersetzen, zumal sie am Rheinbruch selbst schuld war. Pfarrer Hoch
forderte dies, als unter ihm der Rhein durch Wuhre zurückgedrängt wurde;
zber man wies ihn ab. Erwähnter Rheinbruch erfolgte, nachdem die
Gemeinde Triesen mit Sevelen ein geschriebenes Abkommen getroffen
hatte, gemäss welchem sie von der Kapelle bei den Balzner Wiesen in der
zeraden Linie gegen das weisse Haus in Vaduz ein Streichwuhr bauen
sollte, Statt dessen errichteten die Triesner aber ein festes bergmässiges Wuhr
über eine Viertelstunde lang, so dass man vom Neufeldgatter gerade auf das
Wuhr hinausfahren konnte, und zwar wurde das Wahr in den Rhein hinein
gebaut, zur Nachtzeit gearbeitet, so dass den Sevelern die Wucht des Stro-
nes zugeleitet wurde. Das kam die Triesner teuer zu stehen; sie mussten
tüchtig Strafe zahlen und zusehen, wie die Seveler ihnen das ganze Wahr
abbrachen. Infolgedessen brach dann 1769 der Rhein herein. Das äussere
Gartnetsch gab früher 7-8 Fuder Magerheu. Aber Rhein, Rüfi und Balzner
Mühlbach ruinierten drei Vierteile davon, ohne dass die Gemeinde eine
Entschädigung gab, und immer mehr wird von dem Gut weggerissen, da
die Gemeinde thatlos zuschaut.»
Als Gegenstück sei hier erwähnt, dass bei einem Handel, den die
Seveler gegen die Buchser hatten, letztere den Sevelern vorhielten:
«Wisst ihr nicht mehr, dass wir für euch in der Nacht haben wuhren müssen
gegen die Triesner®» — Die Seveler hatten sich nämlich verpflichtet, nicht
weıter zu wuhren.
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