Vom Hof zum Dorf
der Rhein hinwert oder herwert schlug und gienge, so sollen die von Balzers
nit ferner Rechte haben herab zu waiden zwischen dem Rhein und enend
dem Bronnen, denn als ich einen Markstein gesetzt hab durch meine Räth,
der da stehet in Heinzen von Bachs wiesen genannt Gartnetsch hie diesend
dem Bronnen, der soll grad zeigen und marken hinüber end Rhein jetz und
ewiglichen durch Wiesen (durchwiesen, hinüberweisen), und denen von
Triesen hie diesend dem Bronnen an wunn und Waid und anderen Sachen
unschädlichen. Es ist auch darinn behalten (vorbehalten) worden: ob sich
der Markstein hernach verrucken oder verändern wollt von Rheinsnot
oder sonst; so mögen sie einen anderen Stein setzen in derselben Inhalt,
weder (höher) noch niederer ungefährlich. Bei der Mark sollen sie bleiben
zu beiden Seiten.»
1513 konnte man den Brief von 1440 nicht mehr übereinstimmend
auslegen und es kam zu einem neuen schiedsrichterlichen Spruche: Vor-
her hatten sich die 5 Schiedsrichter auf den grünen Büchel (Wartau) be-
geben und bestimmten die Marken von dort aus mit dem Spruche:
«Die Mark beginnt auf diesem Hügel in der oberen Tolin, geht über
den Rhein in den Stein in Silvaplana, von diesem in den Markstein in der
ruschen Zipfel, auch Silvaplana genannt, von dort in die Mark unter der
hohen Wand, von hier gerade hinauf an die Wand zum anderen Stein,
wovon Wolfhart von Brandıs weitere Erläuterungen gegeben hat, Zwi-
chen dem Rhein und ennet dem Brunnen (Mühlebach) soll die Zeigung
gehen in Hainz von Bachs Wiesen, so man nennt Gartnetsch, aus demsel-
ben hinauf rheinshalben gegen Balzers in einen Markstein, wo die alte
Mühle gestanden ist, in Stefa Restles Gut». (JB1 1902)
‚521 wurde ein neuerlicher Streit um die Marken auf Silvaplana
zeschlichtet. Dabei wurde ein Markstein (Zeichstein, Hintermarke) in
der Wiese Nebenzig ob der Mühle auf Laba, welches Gutenberger Hof-
zut war, gesetzt (37 Klafter ob der eigentlichen Mark ob dem Mühl-
sach).
Aus diesem Spruchbrief erkennen wir, dass die Mühle damals
aoch auf Silvaplana am Lawenawasser stand!
1526 wurde neuerlich ein Markstein in «Gurtnetsch» des Heinz
von Bachs Gut gesetzt, der in den Markstein am Bache bei der Balzner
Mühle zeigen sollte.
Offensichtlich haben der Rhein oder die Badtobelrüfe die Mark-
steine in Heinz von Bachs Gut immer wieder weggerissen oder einge-
schwemmt, so dass sie erneuert werden mussten.
Seit 1440 begegnet man bis 1526 dreimal verschiedentlich
sezeichneten Mühlen. Die Mühle auf Laba (1521), die Balzner Mühle
1526) und die alte Mühle in Stefa Restles Gut (1513)!
1571 liessen sich Balzers und Triesen die beschädigte Urkunde von
1440 als Copien neu vidimieren, weil von den Originalen das eine durch
Mäuse an Pergament und Schrift und das andere am Siegel beschädigt
worden sei. 1595 streiten sich die beiden wieder der Grenzen auf Silva-
plana wegen. Der über den Streit ergangene Spruch vom 1. Maı 1595
enthält einen genauen Grenzbeschrieb. Daraus ist zu erkennen, dass
sich seither die Grenzen zwischen Balzers und Triesen —- abgesehen im
Gebiete des Heilos zwischen Rhein und Mühlebach — nicht mehr ver-
ändert haben. |
1646 einigten sich die beiden Nachbargemeinden, den ewigen
Händeln der Grenze auf Silvaplana ein Ende zu bereiten und gemeinsam
einen Zaun zu erstellen, so dass das Gebiet ein für allemal getrennt