Vom Hof zum Dorf
142
zurückgezogen batte.» Unterhalb Balzers bis ausser die Ortschaft Vaduz
wurde der Liechtensteiner See durch zahlreiche Rüfekegel rasch und tief
verschüttet. ... Das Sarganserland lásst einen alten Seeboden erkennen,
der aber nach Entriegelung der Landquart rasch verschüttet wurde.
Auch im Oberfeld nórdlich des Flàscherberges, besonders im Balzner
Riet ist ein verwachsener Seeboden zu erkennen. Einen kleinen See barg
auch die Seveler Au. Gegenüber unserem Liechtsteiner See, hat sich
linksrheinisch der Buchser See bis zum Kobelwalder Sporn ausgedehnt.
Am lángsten dürfte sich der Liechtensteiner See in der Tostner Bucht
erhalten haben, worauf der Flurname «am See» hinweist...» (Gunz in
JBL 1944).
Sicherlich deckte der Rheintal-Bodensee anfänglich auch das
Gebiet des Tales in Triesen zu. Doch hat der Rheinstrom, vom Scholl-
berg nach Triesen herüber geworfen, später das Gebiet mit Kies, Sand
und Letten überlagert. Der Grund im Rheintal ist als Folge dieser ver-
schiedenen abwechselnden Ablagerungen von durch Rüfen herbeige-
führten Bergschutt, Lehm und Lóss, später mit dem Rheine herangetra-
gene Auffüllungen von Letten, Sand und Kies im Gebiete von Triesen
nicht einheitlich. Vom festen sich als Baugrund gut anbietenden Unter-
grund (Kies, Rüfestösse) bis zur schwächsten Deckenschicht (mit
Grundbruchgefahr) im Gebiete vom Aeule/Rietteile ist alles anzutref-
fen. Das Riet unter Maschlina darf als ein letzter Rest des einstig auch
hier bestandenen Sees angesehen werden.
5. Vom Hof zum Dorf
Land und Herrschaft
Es rechtfertigt sich wohl, zur Geschichte des Dorfes und seiner
Entstehung einen kurzen Blick auf die Entstehung des Landes voranzu-
stellen. Das Gebiet des Fürstentums Liechtenstein war bis zum 12. Juli
1806 ein Bestandteil des Deutschen Reiches, das ursprünglich in mehr
oder weniger unabhängige Stammesgebiete aufgeteilt war. Jeder Stamm
hatte seinen Herzog. Den Franken (736-911) und besonders Karl dem
Grossen (768-814) gelang es, die andern Stämme zu unterwerfen. Es
wurde eine zentrale Staatsgewalt geschaffen, das Land neu in Gaue ein-
geteilt (806) und an deren Spitze Beamte als Gaugrafen oder Herzöge
gestellt. Viel Land wurde durch die Franken an Klöster, Bischöfe und
Geistliche zu Lehen gegeben, ebenso an Beamte, Gaugrafen, Herzöge
als Belohnung für Verwaltungs- und Kriegsdienste oder als getreue Ver-
bündete. Es handelte sich dabei um Ländereien, die bereits zur Römer-
zeit als Reichsgut, als Eigentum des Kaisers erklärt und so auch von den
Nachfolgern als solches betrachtet und darüber verfügt wurde. Andere
begaben sich in den Schutz eines Mächtigen (Kaiser, Kirchenfürsten)
und erhielten von ihm das hingegebene Gut wieder als Erblehen zurück.
So entstand das Lehenrecht, das auch in unserer Gegend bis in die Neu-
zeit herauf herrschte.
Während die zentrale Kaisergewalt zerfiel, Deutschland seit 911
in bezug auf seinen Kaiser ein Wahlreich wurde, festigte sich das Reichs-
lehen immer mehr. In unserer Gegend starben die Herzóge von Schwa-