Volltext: Geschichte der Gemeinde Triesen

Name und Wappen 
Reglement über die Verwendung und Benützung des Wappens 
und der Flagge der Gemeine Triesen: Der Gemeinderat Triesen erlässt 
aufgrund von Art. 4 des Gemeindegesetzes und unter Bedachtnahme 
von Art. 12 des Gesetzes vom 4. Juni 1957 betreffend Wappen und Flag- 
gen des Fürstentums Liechtenstein (LGBl. 1957/Nr. 13) über den 
Gebrauch des Wappens und der Flagge der Gemeinde Triesen nachste- 
hendes Reglement: 
Art. 1 
Das Wappen der Gemeinde Triesen, bestehend aus einem Schild 
mit 3 übereinanderliegenden silbernen Sensen auf blauem Grund (nach 
dem Wappen der Edlen von Trisun) ist geschützt. Ebenso geschützt ist 
die Flagge der Gemeinde Triesen, in der Ausgestaltung quergeteilt, das 
obere Feld blau, das untere Feld silbern. 
Gemeinde Ortesen 
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FÜRS VON UNd ZU 
LiechsEeNSTEIN 
RERZOG VON GROPPAU UND 
JÄGERNVORF GRAF ZU RIEGBERG 
beurkunde hiermitdaß Ich die 
Gemeinde Griesen 
inMeinem Fürftentum ermächtige 
aebenftehend abgebildetes Wannen 
suführen: Schild: auf blauem Grund 
mit 3übereinanderliegenden filber- 
nen Senfen, nach dem Wappen 
der Edlen von TRISYN Sweswo 
Sugleichermächtigechdie Gemeinde 
Griefen eine Flagge su führen: 
gefpalten von Blau und Silber. 
Gegeben auf Schloß-Vadus. den23.Iuni1956 
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