Name und Wappen
Jährlich 200 fl an den Schwäbischen Kreis nach Ulm. Ebenso wur-
den Invalidengelder (Pensionen an ehemalige Soldaten) bezahlt. Auch
hiesigen ehemaligen Soldaten wurden Invalidengelder bezahlt (z. B.
!: G + erhielt Jährlich 19 fl 12 kr. Früher derselbe 1785-1789 monat-
ich 7 fl).
Die gesamten Militärkosten des Oberlandes beliefen sich 1785-
1789 auf 826 fl 26 kr, darunter ca. 500 fl Zahlungen an das Kreiskom-
mando in Süddeutschland. Hier bezahlte man: für 3 Monturen machen,
dem Schneider 11 fl, dem Schlosser für Zurichten der Soldatengewehre
I fl 26 kr, für Ausflicken der Landesfahne 30 kr.
Zahlreich sind die kleinen Posten für Unterstützung von Bettlern,
Brandgeschädigten etc., armen Leuten. Für Verschicken von Geldern
und Post bezahlte man pauschal jährlich 23 fl dem Landvogt.
Für Streifen im Lande (Aufsuchung des Schelmengesindels)
bezahlte man einem Korporal 36 kr pro Tag, einem Weibel 30 kr. Wegen
Fangen von Luchsen an Männer aus Vorarlberg 3 fl.
Kosten bei Sitzungen (Zehrungen) betrugen in den 5 Jahren von
1785-1789 lediglich 219 fl 58 kr. Der Landammann erhielt ausser Spe-
senersatz und Botengangentlöhnung normal nur 50 fl pro Jahr, aus-
nahmsweise für diese Rechnungsperiode 60 fl.
Zu den beiden Landschaftsrechnungen bemerkt, J. Ospelt in
JBL 1945:
«In den 9 Jahren und 2 Monaten der Rechnungsführung durch Land-
ammann Jacob Marxer sind von den Gesamtsausgaben von 5180 fl 38 kr
1 dl rund 43 % auf die Abfuhren an die Schwäbische Kreiskasse und auf
Militärlasten entfallen, also nicht viel weniger als die Hälfte der gesamten
Ausgaben der unteren Landschaft. In den 4 Jahren und 1 Monat der 1.
Ambführung des Landammanns Lorenz Tschetter sind die Auslagen an das
Reich und für Militärlasten sogar auf 84 % der Gesamtausgaben der oberen
Landschaft gestiegen, d. i. auf 2239 fl 16 kr von insgesamt 2666 fl 55 kr
2 dl.
Es ist daher wohl zu verstehen, wenn in jenen Zeiten mehrfach
Beschwerden über die Lasten, die von seiten des Reiches unserem Länd-
chen auferlegt wurden, zum Ausdrucke kamen und wenn vermehrte
Rücksichtnahme auf die hiesigen Verhältnisse gefordert wurde.
Dem gegenüber muss erst auffallen, wıe wenig für kulturelle
Zwecke, z. B. für Schulen, Strassen, Gewässerverbauungen usw. auf-
gewendet wurde.
3. Name und Wappen
Der Name Triesen
Ausser der Gemeinde Schellenberg trägt keine der liechtensteini-
schen Gemeinden einen Namen deutschen Ursprungs. So ist sicherlich
Triesen weit zurückliegend, von Volk zu Volk aus einem ursprünglichen
Stammwort entstanden, in seiner Art gesprochen und geschrieben wor-
den. J. B. Büchel schreibt in seiner Geschichte der Pfarrei Triesen im
JBL 1902 hierzu:
«Ungewiss ist, woher diese Ortschaft ihren Namen hat. Wahrschein-
lich ist Trisun ein keltischer Name, der schon bestanden hat, ehe die Römer
ihren Fuss in dieses Thal gesetzt haben. Die Endung «un» ist die im Mittelal-
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