Volltext: Geschichte der Gemeinde Triesen

Unser Land 
ichlag bringen wollen, von welchem sich die hochfürstlichen Untertanen 
selbst denjenigen wählen können, welchem sie ihr Zutrauen vorzüglich 
schenken wollen.» 
Der gleiche Akt meldet weiter: 
‚Der austretende Landammann Kindle erstattet dem ehrsamen 
Gericht für die ihm während seiner beschwerlichen Dienstleistung erwie- 
jene Gewogenheit und vielfältige Unterstützung den verbindlichsten 
Dank. Es braucht nicht mehr, als sich die kummervollen Jahre, die wir zu- 
rückgelegt haben, ins Gedächtnis zurück zu bringen; um einem jeden 
Glück zu wünschen, der sein Schiff mit Ehren ans Port gebracht hat. Indes- 
sen ist der austretende Landammann willig und bereit, auch künftig, wenn 
es verlangt wird, in allem an Hand zu gehen und gesamter Landschaft 
;owohl, als jedem insbesondere seinen Dienst zu widmen.» 
‚osef Fritz von Dalaas war von 1775-1785 Landschreiber und 
aachher Rentmeister des Fürsten in Vaduz. Er berichtet ebenfalls einge- 
1end über eine solche Landammannswahl (JBL 1953-14 ff): 
«Nach dem Bericht des Landschreibers Fritz strömten am Wahltag 
die Gemeindeleute jeder Nachbarschaft mit ihren Richtern, mit Trom- 
meln, Pfeifen und Gewehren, «soviel sie nemlich aufbringen» konnten, 
zum Wahlplatz. Die Richter begaben sich zum Amtshaus des Landvogtes, 
um ihn zum feierlichen Wahlakt abzuholen. Offiziere stellten die Leute auf 
dem Landsgemeindeplatz ordnungsgemäss auf. Dann defilierten die Wäh- 
ler vor dem Amtshaus vorbei. Öfters soll es vorgekommen sein, dass die 
Vorbeimarschierenden im Angesicht der Obrigkeit «einander grausam und 
elend zerschlagen» hätten, weıl die Leute der sonderbaren Meinung waren, 
dass an diesem Tag ein «Freitag» sei und die Obrigkeit sie für am Wahltage 
begangene Vergehen nicht strafen könne. Wie es scheint, fiel es den Behör- 
den schwer, an diesem Tage Ordnung zu halten, weshalb wir in den Dekre- 
ten, durch welche die Wahl ausgeschrieben wurde, stets polizeiliche Ver- 
ordnungen finden. Der Landvogt erschien auf dem Wahlplatz beritten, in 
Begleitung der Richter, von denen ein jeder einen Degen und eine Helle- 
barde trug. 
Die im Halbkreis versammelte Bürgerschaft schritt nun zur Wahl, 
Zu Beginn wurde die Landesöffnung verlesen und der Wählerschaft die 
näheren Verhaltensmassregeln bekanntgegeben. Dabei handelte es sich um 
die Ernennung einer kleinen Truppe, die repräsentativen Charakter hatte 
und dafür sorgen musste, dass die Wahl in würdiger Weise vor sich ging. Im 
18. Jahrhundert war ein Wahlverfahren gebräuchlich, das an dramatischer 
Gestaltung des Vorganges und der Sinnenhaftigkeit des Ereignisses kaum 
seinesgleichen findet. Die drei vom Oberamte vorgeschlagenen Kandida- 
ten stellten sich an drei verschiedenen Stellen des Platzes auf: In der oberen 
Landschaft ging einer gegen Balzers, der zweite rheinwärts und der dritte 
zur Hofkapelle. Namen und Standort der Kandidaten wurden ausgerufen, 
und es begann ein wildes «Laufen», denn jeder Wähler rannte eilends, dass 
man glauben sollte, es müssten alle zu Grunde gehen, zur Stelle, die für set- 
nen Kandidaten bestimmt worden war. Bekam einer der Kandidaten das 
offenbare Mehr, so «gab es just aufm Platz keine weiteren Händel» oder Un- 
gelegenheiten; war aber das Ergebnis des «Laufens» zweifelhaft, so wurde 
der Wahlakt wiederholt. Bei ganz unklarem Stimmenverhältnis musste die 
Mannschaft abgezählt werden, was nicht immer ohne wilden Tamalt 
abging, sodass der entsetzte Berichterstatter gallig bemerkte, man müsse 
sich wundern, wenn die «Sache ohne die grössten Unglücke oder Tot- 
schläge» abgehe. Hatten sich die Wählermassen für einen Kandidaten ent- 
in
	        

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