Unser Land
ichlag bringen wollen, von welchem sich die hochfürstlichen Untertanen
selbst denjenigen wählen können, welchem sie ihr Zutrauen vorzüglich
schenken wollen.»
Der gleiche Akt meldet weiter:
‚Der austretende Landammann Kindle erstattet dem ehrsamen
Gericht für die ihm während seiner beschwerlichen Dienstleistung erwie-
jene Gewogenheit und vielfältige Unterstützung den verbindlichsten
Dank. Es braucht nicht mehr, als sich die kummervollen Jahre, die wir zu-
rückgelegt haben, ins Gedächtnis zurück zu bringen; um einem jeden
Glück zu wünschen, der sein Schiff mit Ehren ans Port gebracht hat. Indes-
sen ist der austretende Landammann willig und bereit, auch künftig, wenn
es verlangt wird, in allem an Hand zu gehen und gesamter Landschaft
;owohl, als jedem insbesondere seinen Dienst zu widmen.»
‚osef Fritz von Dalaas war von 1775-1785 Landschreiber und
aachher Rentmeister des Fürsten in Vaduz. Er berichtet ebenfalls einge-
1end über eine solche Landammannswahl (JBL 1953-14 ff):
«Nach dem Bericht des Landschreibers Fritz strömten am Wahltag
die Gemeindeleute jeder Nachbarschaft mit ihren Richtern, mit Trom-
meln, Pfeifen und Gewehren, «soviel sie nemlich aufbringen» konnten,
zum Wahlplatz. Die Richter begaben sich zum Amtshaus des Landvogtes,
um ihn zum feierlichen Wahlakt abzuholen. Offiziere stellten die Leute auf
dem Landsgemeindeplatz ordnungsgemäss auf. Dann defilierten die Wäh-
ler vor dem Amtshaus vorbei. Öfters soll es vorgekommen sein, dass die
Vorbeimarschierenden im Angesicht der Obrigkeit «einander grausam und
elend zerschlagen» hätten, weıl die Leute der sonderbaren Meinung waren,
dass an diesem Tag ein «Freitag» sei und die Obrigkeit sie für am Wahltage
begangene Vergehen nicht strafen könne. Wie es scheint, fiel es den Behör-
den schwer, an diesem Tage Ordnung zu halten, weshalb wir in den Dekre-
ten, durch welche die Wahl ausgeschrieben wurde, stets polizeiliche Ver-
ordnungen finden. Der Landvogt erschien auf dem Wahlplatz beritten, in
Begleitung der Richter, von denen ein jeder einen Degen und eine Helle-
barde trug.
Die im Halbkreis versammelte Bürgerschaft schritt nun zur Wahl,
Zu Beginn wurde die Landesöffnung verlesen und der Wählerschaft die
näheren Verhaltensmassregeln bekanntgegeben. Dabei handelte es sich um
die Ernennung einer kleinen Truppe, die repräsentativen Charakter hatte
und dafür sorgen musste, dass die Wahl in würdiger Weise vor sich ging. Im
18. Jahrhundert war ein Wahlverfahren gebräuchlich, das an dramatischer
Gestaltung des Vorganges und der Sinnenhaftigkeit des Ereignisses kaum
seinesgleichen findet. Die drei vom Oberamte vorgeschlagenen Kandida-
ten stellten sich an drei verschiedenen Stellen des Platzes auf: In der oberen
Landschaft ging einer gegen Balzers, der zweite rheinwärts und der dritte
zur Hofkapelle. Namen und Standort der Kandidaten wurden ausgerufen,
und es begann ein wildes «Laufen», denn jeder Wähler rannte eilends, dass
man glauben sollte, es müssten alle zu Grunde gehen, zur Stelle, die für set-
nen Kandidaten bestimmt worden war. Bekam einer der Kandidaten das
offenbare Mehr, so «gab es just aufm Platz keine weiteren Händel» oder Un-
gelegenheiten; war aber das Ergebnis des «Laufens» zweifelhaft, so wurde
der Wahlakt wiederholt. Bei ganz unklarem Stimmenverhältnis musste die
Mannschaft abgezählt werden, was nicht immer ohne wilden Tamalt
abging, sodass der entsetzte Berichterstatter gallig bemerkte, man müsse
sich wundern, wenn die «Sache ohne die grössten Unglücke oder Tot-
schläge» abgehe. Hatten sich die Wählermassen für einen Kandidaten ent-
in