Anhang
mehl, auch zu Speisen wurde sehr wenig Kernmehl
gekauft mit Ausnahme für kranke Leute. Kaffee
wurde damals wenig getrunken.
Aaus Nr. 31: Anfangs der Jahre 1800 betrieb Jakob
Sprenger in Haus Nr. 31 eine Bäckerei.
Haus Nr. 56: 1859 errichtete Wolfgang Bargetzi in
aus Nr. 56 (nächst der Linde) eine Bäckerei, die er
mehrere Jahre betrieb.
Haus Nr. 121: 1875 errichtete Josef Anton From-
nelt, Lehrer, Haus Nr. 121, eine Bäckerei für seinen
Sohn Johann, der sie bis zu seinem Tode in jungen
Jahren 1893 betrieb. Nachher durch fremde Bäcker
betrieben, das Haus 1908 abgebrannt.
Haus Nr. 13: «Schäfle» — 1889 eröffnete Johann
Gassner zum Schäfle eine Bäckerei, die noch 1912 im
Betrieb war.
Haus Nr. 31: 1899 bis 1909 betrieb Ferdinand Feger
in Haus Nr. 31 eine Bäckerei.
Haus Nr. 43: 1907 eröffnete Xaver Weishaupt (aus
Deutschland) eine Bäckerei in seinem gekauften
Hause Nr. 43
Handwerker:
Die Wagnerei war mehr oder weniger in Triesen in
Betrieb, doch nicht im grösseren.
Das Schmiedhandwerk war seit alter Zeit bis auf
heute (1912) mehr oder weniger betrieben worden.
Zimmerleute und Schreiner waren seit alter Zeit bis
auf heute 1912 in Triesen.
Holz-Schuhmacher wurde in früheren Jahren von
Jakob Eberli, in späteren Jahren von Florian Kindle
betrieben, ging aber in letzter Zeit 1912 völlig ein.
Ein bis zwei Seiler (von Handwerk) waren in frühe-
‚en Jahren immer in Triesen, auch die ging ungefähr
ın den Jahren 1885 gänzlich ein.
Näerinen (Näherinnen) waren seit alter Zeit vertre-
ten, zur Zeit 1912 auch zwei Schneider, die das
Handwerk betrieben.
Das Sattlerhandwerk wurde erst seit einigen Jahren
von zwei Meister betrieben 1912.
Betreff den Metzger in Triesen zum fortgehenden
Bestand war in den alten Zeiten bis 1912 sehr wenig
zu verzeichnen wurde von einigen als zum Verkaufe
von Fleisch angefangen, und ging in kurzer Zeit
wieder ein. Josef Banzer Nr. 165 im Aule an der
Landstrasse hielt am längsten, auch die ging 1910 ein
und wird nicht mehr betrieben.
Die Weberei zu eigenem Gebrauch wurde in frühe-
ren Zeiten bis ungefähr 1880er Jahre gut betrieben.
Damals wurde noch viel Hanf und Flachs gepflanzt,
gericht, gesponnen und gewoben. Noch anfangs
{880er Jahren wurde viel gewobenes Tuch, ohne
gefärbt, zu Kleider gemacht und getragen. Heut zu
Tage 1912 wird selten in einem Hause mehr gewo-
sen, und selten Hanf und Flachs gepflanzt, er geht
völlig aus.» (251)
32. Vaduz, 1915 August 10.
Verkauf der Lawenaquellen
an das Land
Vertrag
(GAT Bund X) abgeschlossen zwischen dem Lande
Liechtenstein, vertreten durch die fürstliche Regie-
rung im Einvernehmen mit der vom Landtage
bestellten Baukommission einerseits und der
Gemeinde Triesen, vertreten durch den Ortsvorste-
her Luzius Gasner und den Gemeinderat von Trie-
sen andererseits, betreffend die Abtretung von Privat-
rechten zwecks Einrichtung eines Landeselektrizitäts-
werkes.
$ 1: Die Gemeinde Triesen überlässt dem Fürsten-
zum Liechtenstein (nachstehend mit Land bezeich-
net) die zur Errichtung eines Elektrizitätswerkes
aach dem Projekte des Ingenieurs Kürsteiner für die
erste Anlage und allfällige spätere Erweiterungen
erforderlichen Quellen und Wasserläufe im oberen
Lawenatale mit der im nachfolgenden Paragraphen 6
angeführten Einschränkung für alle Zukunft zur aus-
schliesslichen und alleinigen Benützung.
Ebenso gestattet die Gemeinde Triesen auf ihrem
sigentümlichen Grund und Boden im Lawenatale
dem Lande die Errichtung und dauernde Belassung
aller Anlagen und Bauführungen, die zur Fassung der
Quellen und des Baches, zur Ableitung des Wassers,
zur Stromleitung sowie zur Betriebsführung erfor-
derlich sind.
$ 2: Für die dauernde Überlassung der im $ 1 bezeich-
neten Gewässer und für die ständige Benützung des
Bodens zu den dort erwähnten Anlagen und Baufüh-
sungen, sowie als Vergütung der durch solche Her-
stellungsarbeiten gewöhnlich bedingten kleineren
Schäden am Eigentum der Gemeinde Triesen wird
derselben seitens des Landes ein einmaliger Betrag
von Kronen zwanzigtausend (20 000.-) geleistet.
Die Bezahlung dieses Betrages erfolgt mit dem
Abschluss dieses Vertrages und quittiert die
Gemeinde hierfür unter einem.
Alle durch Aushauen der Waldungen, Steinspren-
gungen, Röhrenbrüche usw. am Eigentum der
Gemeinde Triesen entstehenden ausserordentlichen
Schäden, sowie die daran etwa künftig während des
Betriebes auftretenden Schäden werden vom Lande
sesonders vergütet.
$ 3: Auf Grund des Landtagsbeschlusses vom
14. Dezember 1914 übernimmt das Land die Lawena-
strasse in der Strecke vom ersten Feldweg links aus-
serhalb des Triesner Armenhauses bis zu den Alp-
wirtschaftsgebäuden der Lawenaalpe als Land-
strasse, sobald die Gemeinde Triesen die erste
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