Volltext: Geschichte der Gemeinde Triesen

Anhang 
und der Basler Kirche besiegelte Urkunden nachge- 
wiesen habe. Darauf habe er, Berengar, als päpstli- 
cher Bussrichter ihn auf seine Bitten und im besonde- 
ren Auftrag des Papstes von der Exkommunikation 
befreit. Jetzt aber habe er erfahren, dass die vorgeleg- 
ten Urkunden mit Gewalt erpresst worden, weil der 
Bischof auf andere Weise nicht befreit werden 
konnte und dass weder der Bischof noch das Hoch- 
stift, wie in den Urkunden behauptet, entschädigt 
worden sind; vielmehr habe die Basler Kirche einen 
Schaden von mindestens viertausend Mark Silbers 
dadurch erlitten, dass der Bischof schmählicherweise 
gefangen und etwa sechs Monate in Haft gehalten, 
Pferde, Gold, Silber, Kleidung und anderes von 
beträchtlichem Werte verlor und schliesslich, in der 
Absicht weiterer Gelderpressung gezwungen wurde, 
mit Zustimmung des Basler Kapitels dem Grafen 
eine Burg von geringem Wert («quoddam castrum 
parvi valoris»), bisher dessen Eigentum, nun als 
Lehen zu übertragen, dafür aber als Entschädigung 
dreitausend Mark Silbers zu zahlen, obige Schadlos- 
erklärung zu leisten und auf Gegenwehr eidlich zu 
verzichten. Auf das Bittgesuch des Betroffenen bei 
der Kurie befiehlt der Kardinal den beiden Bischöfen, 
wenn sich die Sache so verhält, den Grafen, seine 
Komplizen und Anhänger zur Wiedergutmachung 
anzuhalten, wenn diese das nicht befolgen, die Ver- 
kündung der Absolution zu verhindern; der Graf, 
seine Komplizen und Anhänger sollen weiterhin als 
exkommuniziert gelten, bis der Papst auf Grund des 
Berichtes der Bischöfe eine andere Entscheidung 
trifft. 
Anmerkung Bened. Bilgeri hierzu: 
Der Ort des Überfalles auf den Kanzler Böhmens, 
der über Bayern nach Frankreich reiste, um ein 
Bündnis gegen Habsburg abzuschliessen, kann nicht 
in Rätien, sondern nur im südlichen Schwaben 
gesucht werden. Dort konnten Rudolf von Sargans 
und der als sein Helfer genannte Wilhelm von Mont- 
fort-Tettnang zusammenarbeiten. Die Namen der 
genannten Ritter und Knechte, Hermann von 
Ramungen, Ulrich von Bach, Ucze von Stotzingen 
und Ulmer weisen auf die Gegend an der Donau bei 
Ulm, wo Rudolf von Sargans seine Herrschaft 
Albeck besass. Ulrich (= Ucze) von Stotzingen 
erscheint am 24. November 1322 als Diener der 
Söhne Rudolfs II., Heinrichs und Rudolfs von Wer- 
denberg und als Leheninhaber zu Aislingen (LK Dil- 
lingen/Donau, Schwaben, Bayern). 
Villandraut, 1306 Dezember 25. 
Papst Clemens V. schreibt an den Erzbischof von 
Köln sowie die Äbte von Fulda und St. Maria zu den 
Märtyrern, dass die edlen Männer Rudolf von Wer- 
denberg genannt von Sargans («Nobiles Viri Rudul- 
phus de Werdemberg dictus de Sangans») und Wil- 
helm von Montfort, die Ritter Hermann von 
Ramungen, Ulrich von Bach, Otto von Suntheyn 
und Bertold von Stein, die Knechte («armigeri») 
Ucze von Stozzingen und Ulmer und andere ihre 
Komplizen an den Erzbischof Peter von Mainz, als er 
noch Bischof von Basel war, gewaltsam Hand anleg- 
ten, ihn gefangennahmen und seiner Pferde, Tücher, 
Bücher, silbernen Gefässe und anderer Dinge 
zeraubten und solange im Gefängnis behielten, bis sie 
von ihm eine Geldsumme und das durch Eid, Bürgen 
und Urkunden bekräftigte Versprechen erpresst hat- 
ten, niemals deshalb gegen sie Klage zu erheben oder 
eine päpstliche Urkunde zu erwirken. Da diese 
Taten in der dortigen Gegend, wie versichert wird, 
allgemein bekannt und unbestreitbar sind, Gott und 
den Menschen umso abscheulicher, als sie gegen 
Gottesdiener so hohen Ranges verübt worden sind, 
vefiehlt der Papst, durch öffentliche Exkommunika- 
tion und Verhängung des Interdiktes über ihren Auf- 
enthaltsort die Übeltäter zu zwingen, dass sie den 
Erzbischof und die Bürgen ihrer Bürgschaft entledi- 
zen, ihm selbst Wiedergutmachung leisten und mit 
Empfehlungen zur Kurie kommen, um die Losspre- 
zhung zu erlangen; alles Geraubte müssen sie zu- 
rückgeben, wenn nötig mit Hilfe der weltlichen 
Gewalt. N 
Herzog Friederich von Österreich verspricht für sich 
und seine Brüder dem Erzbischof Peter von Mainz, 
dass er den edlen Mann Rudolf Graf von Werden- 
berg («Nobilem virum, Rudolfum Comitem de Wer: 
ldemberg») soweit bringe, dass er nach Bestrafung 
seiner Gewalttaten und Zurücknahme seiner Beleidi- 
zungen sowie nach Wiedergutmachung der Schä- 
den, die er dem genannten Erzbischof zugefügt, bei 
den Verhandlungen zwischen dem König Johann 
von Böhmen und Polen und Friederich, die am 
Kgommenden Himmelfahrtsfest stattfinden, wieder 
mit dem Erzbischof versöhnt sein kann. Sollte ihm 
das nicht gelingen, so gelobt Friederich, dass er 
dann dem Erzbischof gegen denselben Rudolf und 
seine Helfer («eundem Rudolfum et suos compli- 
ces») zusammen mit seinen Brüdern treue und feste 
Hilfe gewährte, bis Peter wegen obgedachter 
Gewalttaten, Beleidigungen und Schäden Gerechtig- 
keit erlangt. 
König Johann von Böhmen und Polen, Reichsverwe 
ser in deutschen Landen diesseits des Gebirges ver- 
kündet nach Klage des Erzbischofs Peter von Mainz 
zuf Grund des Bannes Bischof Emmerichs von 
Worms und des Abtes von St. Jakob von Mainz, dass 
zr «Graven Rudolfen von Werdenberg den man 
nennet von Sangans», Graf Wilhelm von Montfort, 
Herman von Ramungen, Ulrich von Bach, Otto von 
Suntheim, Bertold von dem Stein, Wenzel von Stot- 
zingen, und Ulrich in die Acht erklärt, soweit er es 
zurecht tun kann. 
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