Anhang
Einzelne Positionen aus dem Zollbuch von 1552
(gekürzt) (nach JBL 1906 mit Anmerkungen)
Und vermag das alte Zollbuch a. 1552 auff Pergament
geschrieben, dass die wahren sollen volgender mas-
sen verzollt werden:
[tem ein Som gwandt
[tem fürlaite ,
[tem ein Som Barchet
[tem ein Som leinwat
[tem ein Som raine leinwath
{tem ein Som Zwilch
[tem ein Som Loden
item ein Som papier
[tem ein Som allerley Kramerey
[tem ein Som leder
item ein ledi Salz
[tem ein ledi Korn
[tem ein ledi Brodt
ıtem ein ledi mehl
item ein fueder Welschwein
ıtem ein fueder landtwein
[tem ein 8 fiertel Schmalz
st ein Som — 7
{tem ein Rind, Ox oder Khue — 4
3 Som waren also 1 Ledi
Sch. Pfg.
»
1 Kreuzer
8
—6 Kreuzer
In
1!
LU
Anmerkung: 1 Fuder (= 640 Mass) Welschwein
wurde höher verzollt als ein Fuder Landwein. Der
arstere war sehr beliebt und es wurden viele welsche
Reben hier angepflanzt.
cin Viertel wog 14 Pfd. — also 1 Som = 112 Pfund.
[tem ein pferd,
so man verkaufen will —
[tem ein Veldross —
ıtem eine Seges
item ein Som Kessi oder Heffen
Häfen) alt oder neu „4
item ein Som stahel (Stahl) —
[tem ein Som blew (Blei) —
[tem ein Som Zün (Zinn) =
[tem ein Som Eisen
[tem ein boschen (Büschen) Eisen—
Item ein Som Kupfer Wasser _
[tem ein Som Eisenschauflen
auf dem land 1
Item ein Som leder rau oder gerbti —
Item einige (einzelne) Hauth — UPf
Item ein Som Bauwoll 1 -
‚tem ein Som hampf — 6Pf
'tem ein Som Sail — 6Pf.
ıtem ein thuech Scherwollsack
‘Scheerwollsack)! — 6Pf.
3 Kreuzer
2 Kreuzer
li Heller
7 Pf.
7 Pf.
7 Pf.
5 Pf.
) Pf.
3 P£.
Darunter dürfte ein Regenmantel zu verstehen sein, wie solche
vor Erfindung des Regenschirmes allgemein in Gebrauch waren.
‚tem ein Som glass
tem ein Som hülze schüslen
oder teller
tem ein lebendiger Jud
ınd 3 würffel
item ein Todter Jud und 30 würffel
Würfelspiel) _ 30 Pf.
6 Pf.
2 Pf.
30 Pf.
Aus den Zolltarifen 1791-1851
Konsumzoll (jede Haushaltung bezahlte 6 kr. als
Zollablöse für kleine unverzollte Wareneinfuhren).
Saum Getreide 2 kr.
Fuder Wein ÄNn
Hengst 4 kr.
Malter ab 1808: Getreide 2 kr.
Fuder Landwein 12 kr.
| Hengst 8 kr.
Englische Kolonialwaren (ab 1808 erhöht weil Vor-
ırlberg ebenfalls massiv erhöhte):
| Zentner (50 kg) amer. Baumwolle 180 fl
Zentner weisser Zucker 90 fl.
Zentner brauner Tee 202 fl. 30 kr.
Zentner Kaffee 90 fl.
. Zentner Kakao 225 fl.
Die Zollreorganisation von 1791 brachte einen neuen
Tarıf mit differenzierten Warenlisten und Massan-
zaben. Der Hauptzoller in Vaduz, die beiden Weg-
geldeinnehmer in Balzers und Nendeln, sowie der
Zoller zu Rofenberg und der Rheinzoller in Ruggell,
arhielten Dienstvorschriften. Der Hauptzoller
wurde zur Führung eines «Tagebuchs» verpflichtet.
Die beiden Weiggeldeinnehmer hatten künftig zu-
zleich als «Wehrzoller» zu fungieren. Ihnen oblag
nsbesondere die Kontrolle von Waren, die Vaduz
aicht passierten. Wichtigste Neuerung war die Ein-
ührung der «Zollpolletten». Es waren dies Scheine,
lie beim Betreten des Landes ausgestellt wurden und
Auskunft über die Art der verzollten Waren, den
Namen des Fuhrmannes und das Datum der Durch-
‘uhr gaben. Diese numerierten Zollzettel waren zum
Passieren des Landes erforderlich. Sie mussten beim
Zollamt vorgewiesen und beim Verlassen des Landes
ıbgegeben werden. Die Zollorgane lieferten die
Scheine vierteljährlich beim Zollamt ab, so dass eine
Kontrolle möglich wurde.
Nach der Erlangung der Souveränität und dem Bei-
;ritt zum Rheinbund zeigte sich für Liechtenstein die
Notwendigkeit, das Zollwesen erneut zu reorgani-
aeren. Beim Ein- und Ausfuhrzoll konnte nicht viel
zeändert werden. Diese Zölle wurden nur von den
Jntertanen erhoben. Wenn ein Ausländer Waren
zaufte, so musste der Verkäufer den Zoll bereits
ıufrechnen. Ein- und Ausfuhrzölle brachten nicht
viel ein, da das Einheben, wollte man Zollüber-
ANZ