Volltext: Geschichte der Gemeinde Triesen

Anhang 
Einzelne Positionen aus dem Zollbuch von 1552 
(gekürzt) (nach JBL 1906 mit Anmerkungen) 
Und vermag das alte Zollbuch a. 1552 auff Pergament 
geschrieben, dass die wahren sollen volgender mas- 
sen verzollt werden: 
[tem ein Som gwandt 
[tem fürlaite , 
[tem ein Som Barchet 
[tem ein Som leinwat 
[tem ein Som raine leinwath 
{tem ein Som Zwilch 
[tem ein Som Loden 
item ein Som papier 
[tem ein Som allerley Kramerey 
[tem ein Som leder 
item ein ledi Salz 
[tem ein ledi Korn 
[tem ein ledi Brodt 
ıtem ein ledi mehl 
item ein fueder Welschwein 
ıtem ein fueder landtwein 
[tem ein 8 fiertel Schmalz 
st ein Som — 7 
{tem ein Rind, Ox oder Khue — 4 
3 Som waren also 1 Ledi 
Sch. Pfg. 
» 
1 Kreuzer 
8 
—6 Kreuzer 
In 
1! 
LU 
Anmerkung: 1 Fuder (= 640 Mass) Welschwein 
wurde höher verzollt als ein Fuder Landwein. Der 
arstere war sehr beliebt und es wurden viele welsche 
Reben hier angepflanzt. 
cin Viertel wog 14 Pfd. — also 1 Som = 112 Pfund. 
[tem ein pferd, 
so man verkaufen will — 
[tem ein Veldross — 
ıtem eine Seges 
item ein Som Kessi oder Heffen 
Häfen) alt oder neu „4 
item ein Som stahel (Stahl) — 
[tem ein Som blew (Blei) — 
[tem ein Som Zün (Zinn) = 
[tem ein Som Eisen 
[tem ein boschen (Büschen) Eisen— 
Item ein Som Kupfer Wasser _ 
[tem ein Som Eisenschauflen 
auf dem land 1 
Item ein Som leder rau oder gerbti — 
Item einige (einzelne) Hauth — UPf 
Item ein Som Bauwoll 1 - 
‚tem ein Som hampf — 6Pf 
'tem ein Som Sail — 6Pf. 
ıtem ein thuech Scherwollsack 
‘Scheerwollsack)! — 6Pf. 
3 Kreuzer 
2 Kreuzer 
li Heller 
7 Pf. 
7 Pf. 
7 Pf. 
5 Pf. 
) Pf. 
3 P£. 
Darunter dürfte ein Regenmantel zu verstehen sein, wie solche 
vor Erfindung des Regenschirmes allgemein in Gebrauch waren. 
‚tem ein Som glass 
tem ein Som hülze schüslen 
oder teller 
tem ein lebendiger Jud 
ınd 3 würffel 
item ein Todter Jud und 30 würffel 
Würfelspiel) _ 30 Pf. 
6 Pf. 
2 Pf. 
30 Pf. 
Aus den Zolltarifen 1791-1851 
Konsumzoll (jede Haushaltung bezahlte 6 kr. als 
Zollablöse für kleine unverzollte Wareneinfuhren). 
Saum Getreide 2 kr. 
Fuder Wein ÄNn 
Hengst 4 kr. 
Malter ab 1808: Getreide 2 kr. 
Fuder Landwein 12 kr. 
| Hengst 8 kr. 
Englische Kolonialwaren (ab 1808 erhöht weil Vor- 
ırlberg ebenfalls massiv erhöhte): 
| Zentner (50 kg) amer. Baumwolle 180 fl 
Zentner weisser Zucker 90 fl. 
Zentner brauner Tee 202 fl. 30 kr. 
Zentner Kaffee 90 fl. 
. Zentner Kakao 225 fl. 
Die Zollreorganisation von 1791 brachte einen neuen 
Tarıf mit differenzierten Warenlisten und Massan- 
zaben. Der Hauptzoller in Vaduz, die beiden Weg- 
geldeinnehmer in Balzers und Nendeln, sowie der 
Zoller zu Rofenberg und der Rheinzoller in Ruggell, 
arhielten Dienstvorschriften. Der Hauptzoller 
wurde zur Führung eines «Tagebuchs» verpflichtet. 
Die beiden Weiggeldeinnehmer hatten künftig zu- 
zleich als «Wehrzoller» zu fungieren. Ihnen oblag 
nsbesondere die Kontrolle von Waren, die Vaduz 
aicht passierten. Wichtigste Neuerung war die Ein- 
ührung der «Zollpolletten». Es waren dies Scheine, 
lie beim Betreten des Landes ausgestellt wurden und 
Auskunft über die Art der verzollten Waren, den 
Namen des Fuhrmannes und das Datum der Durch- 
‘uhr gaben. Diese numerierten Zollzettel waren zum 
Passieren des Landes erforderlich. Sie mussten beim 
Zollamt vorgewiesen und beim Verlassen des Landes 
ıbgegeben werden. Die Zollorgane lieferten die 
Scheine vierteljährlich beim Zollamt ab, so dass eine 
Kontrolle möglich wurde. 
Nach der Erlangung der Souveränität und dem Bei- 
;ritt zum Rheinbund zeigte sich für Liechtenstein die 
Notwendigkeit, das Zollwesen erneut zu reorgani- 
aeren. Beim Ein- und Ausfuhrzoll konnte nicht viel 
zeändert werden. Diese Zölle wurden nur von den 
Jntertanen erhoben. Wenn ein Ausländer Waren 
zaufte, so musste der Verkäufer den Zoll bereits 
ıufrechnen. Ein- und Ausfuhrzölle brachten nicht 
viel ein, da das Einheben, wollte man Zollüber- 
ANZ
	        

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