Volltext: Geschichte der Gemeinde Triesen

Anhang 
des Balthasar von Ramschwag, Vogt auf Gutenberg 
und der Priester und Nachbarschaft ihn der Strenge 
des Rechtes und aus dem Gefängnis entlassen gegen 
folgenden Eid: «Er selbst, Weib und Kind, Hab und 
Gut, wollen nie ohne seines Herrn Vergünstigung 
ausser dessen Herrschaften sich begeben oder aus- 
ziehen ausser «zu meins Leibs und guts Narung 
Handtierung und werbung». Weder er (Pargandt) 
noch seine Kinder, Freunde oder andere sollen sich 
gegen die Herrschaft und deren Zugehörigen, Land 
und Leut, besonders auch nicht gegen den Landvogt 
Georgen Vockh zu Vaduz und dessen Schreiber 
Franz Landtmann wegen dieser Gefängnis und dem 
damit Zusammenhangenden zu Argem vermessen 
und auch keine Ansprach suchen. Besonders wolle 
sich Pargandt sein Leben lang solchen verächtlichen 
Handlungen und Schmachreden enthalten und wie 
es nach Inhalt der Erbhuldigung einem getreuen 
Leibeigenen und Untertanen gebührt, sich gegen sei- 
ıaen Herrn und dessen Amtleute untertan und gut- 
willig erzeigen. Bei Nichthaltung dieses Eides wolle 
er «ein Recht verurteilter Maynaidiger trew und Eer- 
loser Man haissen und sein» und sollen ihn im Betre- 
tungsfalle des Grafen Amtleute und deren Helfer 
oder wer das von ihret wegen tun will, ergreifen und 
ihn «zu richten» zu handlen und zu verfahren gut 
Fueg und Recht haben on alle gnad. Vor den Straffol- 
gen möge ihn Niemand, weder päpstlich noch kai- 
serlich usw. befreien und beschirmen. Auch verzich- 
tet er auf alles, was zu seinem Schutz vorgebracht 
werden könnte.» (Der Eid ist in dieser Urfehde äus- 
serst weitläufig und hier nur das wesentliche dem- 
selben entnommen.) Siegler: Jörg Pargandt und 
Balthasar von Ramschwag. Siegelbild im Siegel des 
Pargant: ein aufrechtes Kleeblatt, vom Stiel links und 
rechts je ein sechseckiger Stern. 
Der Name Pergant scheint in Triesen erstmals 
urkundlich 1378 als Gutsnachbar (Anstösser) beim 
Grenzbeschrieb des Lehens des Klosters Pfäfers in 
Triesen (Eierbündt, Eieracker) auf, («aufwärts an das 
Gut des Kindes von Pergant»). Das Lehen kauften 
dann 1785 die damaligen Inhaber Bargetze und Bar- 
bier um 100 fl. Ebenfalls finden wir Pergant in Triesen 
1429 als Gutsnachbar des St. Luzilehen (Marien- 
Kapelle). Georg Pergant scheint 1536 als Landam- 
mann auf. Wie er 1537 Urfehde schwören musste, 
wird Pergant («Georg Pargandt von Balthers zur Zeit 
Ammann... >») ausdrücklich als Balzner bezeichnet 
und nicht als Triesner. Im Brandisischen Urbar von 
1507 scheint Jörg Pergant als reichbegüterter Mann 
auf. Er wird aber ausdrücklich als zu Balzers wohn- 
haft bezeichnet. Doch zinst er von 2 Tafernen zu Bal- 
zers und Triesen (Lehenzins). Dazu hatte er noch das 
sog. Teileramt inne. In Triesen und Balzers standen 
Zuschgen bei den heutigen Gasthöfen zur Sonne (bis 
1939) und Post Balzers (bis 1934) sowie beim sog. 
Kaufhaus ın Balzers (heute Liechtensteiner Hof). 
Hier ging es um das Rodfuhrwerk und damit um Ver- 
dienst der Pferdebesitzer. Der Teiler bot zum Fahren 
der angekommenen Kaufmannswaren auf. Ein Auf- 
zebot brachte Geld. Sicherlich war der Aufgebotene 
darüber mehr erfreut als wenn der Geschworene 
zum Frondienst an Rhein und Strassen aufbot! Der 
Teiler war daher eine einflussreiche wichtige Person. 
Jörg Pergant hatte aber auch die Jagd zu Balzers 
zepachtet und zahlte dafür jährlich 5 Schilling Pfg. 
Jagdgeld. Dazu besass er noch die Fürlait als Lehen. 
Das war das Recht, Personen Begleitschutz gegen 
Entgelt zu geben, z.B. über die Steig oder abwärts 
der Landstrasse bis nach Schaan. In Triesen besass er 
ein Gut, das er von seiner Schwägerin Els Paelin 
zekauft hatte. 
Im Legerbuch 1584 scheint kein Pargant mehr auf, 
weder für Balzers noch für Triesen. 
Pargant dürfte im Zusammenhang mit Gutenberg 
stehen, das im Jahre 1314 von den Österreichern 
gekauft wurde, die auch starke Interessen in Grau- 
>ünden verfochten. Es ist anzunehmen, dass Pergant 
der Name war im Mittelalter in Graubünden sehr 
bekannt — als Vertrauter der Österreicher hier 
wirkte. Das erklärt auch die Fürsprache des Ram- 
schwag von Gutenberg für den 1537 eingekerkerten 
[örg Pergant und seine Bürgschaft für ihn beim 
Urfehdeschwur. (88, 641) 
9, 1552 
Aus dem Zollbuch ab 1552 
Bei den Urbarien des Landes befindet sich ein 
Zollbuch vom Jahre 1552 aufbewahrt. Diesem ist 
am besten zu entnehmen, welche Bedürfnisse im 
Handel des ausgehenden Mittelalters bestanden, 
was die Bevölkerung benötigte, was von Italien 
her über die Alpenpässe und umgekehrt trans- 
portiert wurde. Es lässt ebenfalls auf den Wert der 
zinzelnen Gegenstände schliessen. (JBL 1906, 
71977) 
Es bedeuten: 
Sch = Schilling 
xr = Kreuzer 
ii = Gulden 
| Schilling ist 12 Kreuzer 
L Kreuzer ist 3% Pfennig 
L Gulden ist 60 Kreuzer 
= 210 Pfennige 
Pfund Pfennig ist 68 % Kr. oder 
; fl 8% Kreuzer. 
1 Pfd. Pf. 
(C,
	        

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