Anhang
des Balthasar von Ramschwag, Vogt auf Gutenberg
und der Priester und Nachbarschaft ihn der Strenge
des Rechtes und aus dem Gefängnis entlassen gegen
folgenden Eid: «Er selbst, Weib und Kind, Hab und
Gut, wollen nie ohne seines Herrn Vergünstigung
ausser dessen Herrschaften sich begeben oder aus-
ziehen ausser «zu meins Leibs und guts Narung
Handtierung und werbung». Weder er (Pargandt)
noch seine Kinder, Freunde oder andere sollen sich
gegen die Herrschaft und deren Zugehörigen, Land
und Leut, besonders auch nicht gegen den Landvogt
Georgen Vockh zu Vaduz und dessen Schreiber
Franz Landtmann wegen dieser Gefängnis und dem
damit Zusammenhangenden zu Argem vermessen
und auch keine Ansprach suchen. Besonders wolle
sich Pargandt sein Leben lang solchen verächtlichen
Handlungen und Schmachreden enthalten und wie
es nach Inhalt der Erbhuldigung einem getreuen
Leibeigenen und Untertanen gebührt, sich gegen sei-
ıaen Herrn und dessen Amtleute untertan und gut-
willig erzeigen. Bei Nichthaltung dieses Eides wolle
er «ein Recht verurteilter Maynaidiger trew und Eer-
loser Man haissen und sein» und sollen ihn im Betre-
tungsfalle des Grafen Amtleute und deren Helfer
oder wer das von ihret wegen tun will, ergreifen und
ihn «zu richten» zu handlen und zu verfahren gut
Fueg und Recht haben on alle gnad. Vor den Straffol-
gen möge ihn Niemand, weder päpstlich noch kai-
serlich usw. befreien und beschirmen. Auch verzich-
tet er auf alles, was zu seinem Schutz vorgebracht
werden könnte.» (Der Eid ist in dieser Urfehde äus-
serst weitläufig und hier nur das wesentliche dem-
selben entnommen.) Siegler: Jörg Pargandt und
Balthasar von Ramschwag. Siegelbild im Siegel des
Pargant: ein aufrechtes Kleeblatt, vom Stiel links und
rechts je ein sechseckiger Stern.
Der Name Pergant scheint in Triesen erstmals
urkundlich 1378 als Gutsnachbar (Anstösser) beim
Grenzbeschrieb des Lehens des Klosters Pfäfers in
Triesen (Eierbündt, Eieracker) auf, («aufwärts an das
Gut des Kindes von Pergant»). Das Lehen kauften
dann 1785 die damaligen Inhaber Bargetze und Bar-
bier um 100 fl. Ebenfalls finden wir Pergant in Triesen
1429 als Gutsnachbar des St. Luzilehen (Marien-
Kapelle). Georg Pergant scheint 1536 als Landam-
mann auf. Wie er 1537 Urfehde schwören musste,
wird Pergant («Georg Pargandt von Balthers zur Zeit
Ammann... >») ausdrücklich als Balzner bezeichnet
und nicht als Triesner. Im Brandisischen Urbar von
1507 scheint Jörg Pergant als reichbegüterter Mann
auf. Er wird aber ausdrücklich als zu Balzers wohn-
haft bezeichnet. Doch zinst er von 2 Tafernen zu Bal-
zers und Triesen (Lehenzins). Dazu hatte er noch das
sog. Teileramt inne. In Triesen und Balzers standen
Zuschgen bei den heutigen Gasthöfen zur Sonne (bis
1939) und Post Balzers (bis 1934) sowie beim sog.
Kaufhaus ın Balzers (heute Liechtensteiner Hof).
Hier ging es um das Rodfuhrwerk und damit um Ver-
dienst der Pferdebesitzer. Der Teiler bot zum Fahren
der angekommenen Kaufmannswaren auf. Ein Auf-
zebot brachte Geld. Sicherlich war der Aufgebotene
darüber mehr erfreut als wenn der Geschworene
zum Frondienst an Rhein und Strassen aufbot! Der
Teiler war daher eine einflussreiche wichtige Person.
Jörg Pergant hatte aber auch die Jagd zu Balzers
zepachtet und zahlte dafür jährlich 5 Schilling Pfg.
Jagdgeld. Dazu besass er noch die Fürlait als Lehen.
Das war das Recht, Personen Begleitschutz gegen
Entgelt zu geben, z.B. über die Steig oder abwärts
der Landstrasse bis nach Schaan. In Triesen besass er
ein Gut, das er von seiner Schwägerin Els Paelin
zekauft hatte.
Im Legerbuch 1584 scheint kein Pargant mehr auf,
weder für Balzers noch für Triesen.
Pargant dürfte im Zusammenhang mit Gutenberg
stehen, das im Jahre 1314 von den Österreichern
gekauft wurde, die auch starke Interessen in Grau-
>ünden verfochten. Es ist anzunehmen, dass Pergant
der Name war im Mittelalter in Graubünden sehr
bekannt — als Vertrauter der Österreicher hier
wirkte. Das erklärt auch die Fürsprache des Ram-
schwag von Gutenberg für den 1537 eingekerkerten
[örg Pergant und seine Bürgschaft für ihn beim
Urfehdeschwur. (88, 641)
9, 1552
Aus dem Zollbuch ab 1552
Bei den Urbarien des Landes befindet sich ein
Zollbuch vom Jahre 1552 aufbewahrt. Diesem ist
am besten zu entnehmen, welche Bedürfnisse im
Handel des ausgehenden Mittelalters bestanden,
was die Bevölkerung benötigte, was von Italien
her über die Alpenpässe und umgekehrt trans-
portiert wurde. Es lässt ebenfalls auf den Wert der
zinzelnen Gegenstände schliessen. (JBL 1906,
71977)
Es bedeuten:
Sch = Schilling
xr = Kreuzer
ii = Gulden
| Schilling ist 12 Kreuzer
L Kreuzer ist 3% Pfennig
L Gulden ist 60 Kreuzer
= 210 Pfennige
Pfund Pfennig ist 68 % Kr. oder
; fl 8% Kreuzer.
1 Pfd. Pf.
(C,