Rhein und Rüfen
1835 entstand der erste Rüfebericht. Man verbot den Viehtrieb in
gefährlichen Steillagen sowie den Kahlschlag in Gebirgswäldern. Nach-
dem 1854 schwere Rüfegänge überall grossen Schaden anrichteten, ging
man trotz der als vordringlich erachteten Rheinwuhrschutzbauten end-
lich an Rüfeverbauungen. Als erstes baute man Sperren aus Holz; darin
leistete Triesen beispielhafte Pionierarbeit bereits um 1830 am Schindel-
holzbach. Mit dem Rüfegesetz von 1871 übernahm das Land die Lei-
ung der Rüfebauten, verstärkte die Oberaufsicht mit Gesetzen betref-
end die Rüfeschutzbauten 1899 und nochmals 1937 und beteiligte sich
nit 70 % an den Rüfebaukosten. (Der Triesner Dorfbach wird allerdings
aur mit 50% subventioniert.) Mit Aufforstungen, Entwässerungen der
Yanglagen, Hangverbauungen und Wildbachsperren versucht man das
Entstehen von Rüfen zu verhindern und mit Sohlschwellen, seitlichen
Leitdimmen (Leitwerken) und Kies- und Schlammsammlern die Wir-
zungen der Rüfegänge abzuschwächen. So verbaut man nun seit Jahr-
zehnten die Rüfen.
Von den Triesner Rüfen vernehmen wir im 1. Rüfebericht 1835:
«Die Meierhofrüfe als Erdschlipfe ist erst im Entstehen begriffen. Die Tries-
ner Feldrüfe verschlimmert sich jährlich. Die alte Rüfe (Badtobelrüfe) und
die obere Rüfe (Lawenatobel) nehmen ihren Lauf über Gemeinheiten
(darunter sind Allmeinden zu verstehen) dem Rheine zu und verursachen
starke Auslagen an der Landstrasse.»
1855 heisst es in einem anderen Bericht, die Triesner hätten durch
Einlegen von stellenweisen Abschlägen mit gutem Erfolg ihre Güter
zeschützt und damit die Behauptung, alle Verbauungen nützten nichts,
Jadurch als unerwiesener Einwurf zuschanden gemacht. 1860 wird
berichtet: In der Guggerbodenrüfe hätten die Triesner schon seit Jahren
eine Menge kleiner Finschläge erstellt, die sich bewährt hätten. Für wei-
‚ere Verbauungen soll die Gemeinde unterstützt werden. Der auf Gug-
zerboden durch Private unvorsichtig abgeholzte Wald soll zu Schlipfen
und Wasserfurchen Anlass geben. Er soll ob dem «Tüfawald» wieder
ıngepflanzt- werden. Zudem sollen an der Guggerbodenrüfe südlich
Garnis, unter der heutigen Lawenastrasse Streichwuhre erstellt werden.
[m Badtobel habe sich eine Abrutschung unter der Badquelle infolge
Abholzens vorbereitet, der gewehrt werden müsse. 1891 hiess es im
Bericht des Landestechnikers, dass die in den letzten 30 Jahren erbauten
Talsperren bis auf einzelne Reste verschwunden seien, kein Geschiebe
zurückbehalten worden sei und sich empfehle, mehr zu Streichwuhren
‘seitlichen Verbauungen) überzugehen. Zur Lawenarüfe heisst es, dass,
nachdem die Landstrasse aus dem unsicheren Terrain des Ablagerungs-
gebiets abgeleitet sei, finde man keine weiteren Vorkehrungen nötig.
Zur Badtobelrüfe wird bemerkt, dass Schädlers ihr Gut in der Heulede
nit einem Streichwuhr selber schützen dürfen. Die Landstrasse sei von
dieser Rüfe seit Jahren so belästigt worden, dass man gezwungen war,
dieselbe zu verlegen. Da die alte Landstrasse nun der Rüfe preisgegeben
sei, wäre eine weitere Einschränkung des Ablagerungsgebietes statthalt.
Dadurch könnte die Gemeinde Triesen leicht 60-80 000 m* (rund 20 000
Klafter) Waldland gewinnen (was später geschah, doch wachsen heute
dort praktisch nur Stauden). Von der Guggerbodenrüfe wird berichtet,
dass ein Rüfegang 1890 die mehr als 100 eingebauten hölzernen Sperren
wegriss. Das Holz war durch das Alter morsch geworden. Es wird
gefordert, dass im Unterlauf ein Schlammsammler gebaut werde, der
Aeute im Bofel noch besteht. «Bis jetzt bestand immer noch die Übung,
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