Volltext: LGU Mitteilungen (2014) (74)

Liechtensteinische Gesellschaft für Umweltschutz 
LGU) 
Massnahmen zur Boden- 
verbesserung in der Land- 
Wirtschaft? 
Anfallender Aushub aus Bauvorhaben wird oft auf Deponien 
endgelagert. Um das Deponievolumen zu schonen, wird qualitativ 
guter Erdaushub vermehrt auf landwirtschaftlichen Nutzflàchen 
ausgebracht. Damit soll eine Standort- und Bodenverbesserung 
erzielt werden. 
Bóden sind über Jahrhunderte bis Jahr- 
tausende entstanden. Sie sind empfind- 
lich gegenüber Eingriffen. Grundsätzlich 
sollten fachgerechte Auflandungen (Ab- 
lagerungen von Aushub) in der Landwirt- 
schaftszone nur durchgeführt werden, 
wenn damit eine Verbesserung der 
Bodenfruchtbarkeit und/oder der land- 
wirtschaftlichen Nutzungseignung erzielt 
werden. Neben diesen landwirtschaftli- 
chen Aspekten gehen Auflandungen 
auch immer mit Veränderungen im 
Naturhaushalt und dem Landschaftsbild 
einher. 
Die LGU setzt sich bei diesem Thema für 
eine sorgfältige und kritische Abklärung 
möglicher Auflandungsstandorte ein. 
Während Auflandungen in Naturschutz- 
gebieten oder besonders zu schützenden 
Lebensräumen wie Magerstandorten, 
Mooren, Gewässern und ihren Ufern, 
etc. grundsätzlich ausgeschlossen sind, 
gehen die Meinungen über die Zulässig- 
keit und Auswirkungen von Auflandun- 
gen in schützenswerten Landschaften 
oftmals auseinander. Gerade in sensiblen 
Landschaften ist es uns ein zentrales 
Anliegen, dass die gewachsene Topogra- 
fie in die Planung mit einbezogen wird. 
Vom Gletscher geformte oder durch 
Fliessgewässer gestaltete Strukturen soll- 
ten in der Landschaft lesbar bleiben. Sie 
sind Zeugen unserer Landschaftsentste- 
hung und prägen das für uns typische, 
heimatliche Landschaftsbild. Durch das 
Auffüllen natürlicher Mulden und Sen- 
ken oder das Abflachen steiler Böschun- 
gen wird die Landschaft vereinheitlicht 
und verliert ihren eigenen Charakter. 
Landschaft ist eine Ressource, die nicht 
ersetzbar ist. (cm) 
Mitteilungen Nr. 74: Dezember 2014 Seite 5 
Winterruhe- 
zonen und 
Schonzonen 
Wildtiere brauchen nicht nur 
im Winter stôrungsfreie 
Gebiete um ihre Kräfte und 
Reserven zu schonen. Auch zu 
anderen Jahreszeiten sind sie 
auf Ruhezonen angewiesen. 
Wie wir in unserer letzten LIEWO Repor- 
tage berichtet haben, trat kürzlich die 
neue Verordnung über die Winterruhe- 
zonen für Wildtiere in Kraft. Damit fallen 
alle bisherigen ganzjährigen Schonzo- 
nen weg. Für verschiedene Tierarten ist 
dies von Nachteil. Aus diesem Grund 
sollen die Schonbedürfnisse verschiede- 
ner Wildtierarten, wie zum Beispiel der 
bodenbrütenden Raufusshühner, abge- 
klärt werden. Erforderliche Schonzeiten 
und -räume sind dann zu definieren und 
per Verordnung zu regeln. Die LGU setzt 
sich gemeinsam mit den Experten der 
Botanisch-Zoologischen Gesellschaft bei 
den Behörden dafür ein, dass dies zeit- 
nah geschieht. (cm) 
Ruggell-Studa: ein reichhaltiger Landschaftsausschnitt mit vielseitiger Topographie. 
 
	        

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