Liechtensteinische Gesellschaft für Umweltschutz
LGU)
Massnahmen zur Boden-
verbesserung in der Land-
Wirtschaft?
Anfallender Aushub aus Bauvorhaben wird oft auf Deponien
endgelagert. Um das Deponievolumen zu schonen, wird qualitativ
guter Erdaushub vermehrt auf landwirtschaftlichen Nutzflàchen
ausgebracht. Damit soll eine Standort- und Bodenverbesserung
erzielt werden.
Bóden sind über Jahrhunderte bis Jahr-
tausende entstanden. Sie sind empfind-
lich gegenüber Eingriffen. Grundsätzlich
sollten fachgerechte Auflandungen (Ab-
lagerungen von Aushub) in der Landwirt-
schaftszone nur durchgeführt werden,
wenn damit eine Verbesserung der
Bodenfruchtbarkeit und/oder der land-
wirtschaftlichen Nutzungseignung erzielt
werden. Neben diesen landwirtschaftli-
chen Aspekten gehen Auflandungen
auch immer mit Veränderungen im
Naturhaushalt und dem Landschaftsbild
einher.
Die LGU setzt sich bei diesem Thema für
eine sorgfältige und kritische Abklärung
möglicher Auflandungsstandorte ein.
Während Auflandungen in Naturschutz-
gebieten oder besonders zu schützenden
Lebensräumen wie Magerstandorten,
Mooren, Gewässern und ihren Ufern,
etc. grundsätzlich ausgeschlossen sind,
gehen die Meinungen über die Zulässig-
keit und Auswirkungen von Auflandun-
gen in schützenswerten Landschaften
oftmals auseinander. Gerade in sensiblen
Landschaften ist es uns ein zentrales
Anliegen, dass die gewachsene Topogra-
fie in die Planung mit einbezogen wird.
Vom Gletscher geformte oder durch
Fliessgewässer gestaltete Strukturen soll-
ten in der Landschaft lesbar bleiben. Sie
sind Zeugen unserer Landschaftsentste-
hung und prägen das für uns typische,
heimatliche Landschaftsbild. Durch das
Auffüllen natürlicher Mulden und Sen-
ken oder das Abflachen steiler Böschun-
gen wird die Landschaft vereinheitlicht
und verliert ihren eigenen Charakter.
Landschaft ist eine Ressource, die nicht
ersetzbar ist. (cm)
Mitteilungen Nr. 74: Dezember 2014 Seite 5
Winterruhe-
zonen und
Schonzonen
Wildtiere brauchen nicht nur
im Winter stôrungsfreie
Gebiete um ihre Kräfte und
Reserven zu schonen. Auch zu
anderen Jahreszeiten sind sie
auf Ruhezonen angewiesen.
Wie wir in unserer letzten LIEWO Repor-
tage berichtet haben, trat kürzlich die
neue Verordnung über die Winterruhe-
zonen für Wildtiere in Kraft. Damit fallen
alle bisherigen ganzjährigen Schonzo-
nen weg. Für verschiedene Tierarten ist
dies von Nachteil. Aus diesem Grund
sollen die Schonbedürfnisse verschiede-
ner Wildtierarten, wie zum Beispiel der
bodenbrütenden Raufusshühner, abge-
klärt werden. Erforderliche Schonzeiten
und -räume sind dann zu definieren und
per Verordnung zu regeln. Die LGU setzt
sich gemeinsam mit den Experten der
Botanisch-Zoologischen Gesellschaft bei
den Behörden dafür ein, dass dies zeit-
nah geschieht. (cm)
Ruggell-Studa: ein reichhaltiger Landschaftsausschnitt mit vielseitiger Topographie.